――― Banken und andere Geld-Institute. 1735 Ausschütt. dieser Div. verbleibende Restbetrag des Reingew. wird wie folgt verteilt: von den ersten RM. 25 Mill. erhalten das Reich 75 %, die Anteilseigner 25 %, von den nächsten RM. 20 Mill. erhalten das Reich 90 %, die Anteilseigner 10 % u. von dem dann noch etwa verbleibenden Restbetrag erhalten das Reich 95 % u. die Anteilseigner 5 %; die hiernach den Anteilseignern zufliessenden Beträge werden entweder als Zuschlag zu der Div. gezahlt oder einem Spez.-R.-F. für künftige Div.-Zahlung zwecks Aufrechterhalt. einer gleichmäss. Div. zugeführt. Ein bei der Begeb. von Anteilsscheinen etwa zu gewinnendes Aufgeld fliesst dem R.-F. zu. Die G.-V. v. 15./2. 1930 beschloss mit Wirk. ab 1./1. 1930 die vorstehende Neuregelung der Gewinnverteilung. Die neuen Vorschriften sind in der Verordnung vom 1./12. 1930 enthalten und haben für das Geschäftsjahr 1930 erstmalig Anwendung gefunden. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: 1931 am 29./4. Stimmrecht: Je RM. 100 Anteilschein = 1 St., Grenze 300 St. Bilanz am 31. Dez. 1930: Aktiva: Goldbestand, unbelastet (Barren, in- u. ausländische Münzen): a) in den Kassen der Bank 1 993 550 688, b) bei ausländischen Zentralnotenbanken 222 230 965, Kassenbestand an: a) eig. Noten 1 714 655 160, b) Scheidemünzen 136 868 300, c) Rentenbankscheinen 5 560 196, d) Noten deutscher Privatnotenbanken 3 990 050, Guth. in ausländischer Währ. (davon wurden zur Notendeckung herangezogen Guth. im Werte von RM. 466 823 000) 471 100 420, Bestand an ausländischen Noten 2 420 601, Bestand an Aus- landswechseln u. -schecks 290 733 661, Bestand an Inlandswechseln u. -schecks: a) Reichs- schatzwechsel 206 010 000, b) sonstige Inlandswechsel u.-schecks 2 075 230 409, Silberbestand 344 348, Betrag der Lombardforder., u. zwar: a) gegen Gold u. Silber (§ 21, 3a BG.) 100, b) gegen Wertp. (§ 21, 3 b, c, d BG.) 233 262 500, c) gegen Wechsel (§ 21, 3e BG.) 16 233 400, d) gegen Waren (5§ 21, 3 f BG.) 6 516 300, e) gegen Schatzwechsel des Reichs (§ 21, 3 g BG.) 400, Bestand an eig. Wertp. 102 972 369, Forder., deren Eingang ungewiss ist 10 583 000, Grundst. u. Gebäude 30 000 000, Forder. aus der Auseinandersetz. mit dem Reiche 99 744 440. Ver- schiedene: a) zum Umlauf nicht mehr geeignete Banknoten 870 470, b) gestundete Forder. an das Reich gemäss § 11, 4 des Gesetzes über die Liquidier. des Umlaufs an Rentenbank- scheinen 70 082 498, c) Postscheckkontoguth. 19 236 604, d) sonstige Forder. 161 987 255. –— Passiva: Grundkapital: 150 000 000, gesetzl. R.-F. 57 920 334, Rückstell. für Pens.- u. Warte- geldverpflicht. 80 000 000, Delkr.-F. 90 000 000, Rücklagen: a) für Notenneudruck 32 880 739, b) für Neubauten 30 294 905, Spez.-R.-F. für künftige Div.-Zahl. 46 223 893, Gesamtbetrag der in Betrieb gegebenen Banknoten 6 493 784 390, Guth. der Girokunden 651 818 667, Ver- schiedene: a) auf das Jahr 1931 entfallende Zinsen von Wechseln 9 944 421, b) noch nicht abgehobene Div. 117 313, c) noch nicht zur Einlösung vorgelegte Stücke der 1926 fällig gewesenen Dollarschatzanweis. des Reichs 213 845, d) Verpflicht. in ausländischer Währ. 133 853, e) sonstige Buchschulden 194 805 785, Reingewinn für das Jahr 1930 (40 051 101 abzügl. 10 % Überweis. an den gesetzl. R.-F. 4 005 110) 36 045 991. Sa. RM. 7 874 184 140. Gewinn- u. Verlust-Konto: Einnahmen: Gewinn von Wechseln u. Schecks auf das In- u. Ausland 103 294 828, Gewinn aus Lombardgeschäften 4 759 798, Gebühren 4 311 046, Zs. von Buchforder. 5 092 441, Gewinn auf Wertp. 6 253 176, Erträge aus Grundstücken der Bank 2 640 374, Gewinn auf Edelmetall 8558, wiedereingezogene Unk. 508 725, sonstige Ein- nahmen 214 155. Sa. RM. 127 083 106. – Ausgaben: Verwalt.-Kosten RM. 87 032 005. Gewinnberechnung: Es betragen demnach die Einnaahmmeen.... 127 083 106 61 die Ausgaben 87 032 005 22 bleibt Reingewinn für 1930. . 40 051 101 390 Er ist gemäss 9 37 des Bankgesetzes wie folgt zu verteilen: Zum gesetzlichen Reservefonds gehen 10 %. . = 4 005 110 14 Von den verbleibend(en....... 36 045 991 25 steht den Anteilseignern zunächst ein Betrag von 8 % auf RM. 150 000 000 zu. .= 12 000 000 –— Aus dem Restbetrage RM. 24 045 991.25 entfallen auf das Reich ¾ „ . . RM. 18 034 493.44 auf die Anteilseigner / „% Es erhält somit das Reich. . . . . RM. 18 034 493.44 die gemäss § 7c des Gesetzes über die Liquidierung des Umlaufs an Rentenbankscheinen vom 30./8. 1924 in der durch die Verordnung des Reichspräsidenten vom 1./12. 1930 festgesetzten Fassung dem Renten- marktilgungsfonds zufliessen. en Anteilseignern stehen z uu ... 6 011 497 81 18 011 497 81 36 045 991 25 Von den den Anteilseignern zustehenden . . . 138 011 497 81 werden 12 % Div. (auf RM. 150 000 000) verteiit.. 18 000 000 —– Der Rest von . . . . . 0 . . 11 497 81 wird dem Spez.-R.-F. für künftige Div.-Zahlung zugeführt.