1750 Banken und andere Geld-Institute. Inh.-Akt. Die G.-V. v. 25./4. 1928 beschloss Umwandl. der 500 Vorz.-Akt. zu RM. 20 in 10 St.-Akt. zu RM. 1000 u. Erhöh. des A.-K. um RM. 118 400 auf RM. 300 000 durch Ausgabe von 4 Akt. zu RM. 100 u. 118 Akt. zu RM. 1000, div.-ber. ab 1./1. 1928. Die neuen Akt. wurden den alten Aktion. zum Bezuge angeboten: Auf je RM. 60 alte Akt. werden je RM. 40 neue Akt. zum Kurse von 110 % gewährt. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: 1931 am 17./4. Stimmrecht: Je RM. 20 A-K. = 1 St. Bilanz am 31. Dez. 1930: Aktiva: Kassa 82 116, Postscheck 5644, Sorten 3283, Eff. 62 983, Wechsel 446 517, Kontokorrentdebit. 1 575 812, (Aval-Debit. 63 209), Grundstücke 54 000, Inv. 1. – Passiva: A.-K. 300 000, R.-F. 30 000, Spez.-R.-F. 80 000, Grundstücks- Ern.-F. 5000, Depos. 1 168 200, Kontokorrentkredit. 610 600, (Aval-Kredit. 63 209), Gewinn 36 558. Sa. RM. 2 230 359. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Handl.-Unk. 84 830, Steuern 28 982, Gewinn 36 558 (davon Spez.-R.-F. 5000, Div. 27 000, Vortrag 4558). – Kredit: Vortrag 5203, Depot- gebühren 867, Coup. 389, Eff. 3919, Sorten 1229, Provis. 66 563, Zs. 72 198. Sa. RM. 150 370. Dividenden: 1924 (11./5.–31./12.): 6 %; 1925–1930: 7,10, 10, 10, 10, 9 %. Vorstand: Dr. jur. Richard Prenger. Prokuristen: Oskar Staroste, Wolfgang Wittich. Aufsichtsrat: Vors. Graf Bolko von Haslingen-Schickfus auf Sakrau; Stellv. Bankier Dr. Kurt von Eichborn, Breslau; Stadtgutsbes. Max Heintze, Fabrik-Dir. Fritz Greulich, Cosel; Landrat a. D. von Jessen, Gnadenfeld; Ernst Schwierczenna, Fritz Urbach, Arzt Dr. Josef Groeger, Cosel. Zahlstellen: Ges.-Kasse; Breslau: Eichborn & Co.; Köln: J. H. Stein. „Hessische Landes-Hypothekenbank A.-G.“ in Darmstadt. (Unter Leitung und mit Zinsgarantie des Staates.) Gegründet: 17./1. 1903 auf Grund des Landesgesetzes v. 12./7. 1902 als rein gemeinnütz. Institut; eingetr. 17./1. 1903. Gründer: Der Hessische Staat, Spar- u. Leihkasse des Kreises Bingen, Spar- u. Leihkasse zu Oppenheim, Stadt Worms, Provinz Oberhessen. Nach Ablauf von 40 Jahren hat der Staat das Recht, die Bank nach vorausgegangener 1jähr. Kündig. zu erwerben. Zweck: Hypoth. Beleihung von Grundstücken im Gebiete des Freistaates Hessen, insbes. durch Gewährung von unkündbaren Amort.-Darlehen auch an die kleineren Landwirte und Gewerbetreibenden; Gewährung nichthypoth. Darlehen an Gemeinden u. andere Körper- schaften des öffentl. Rechts oder gegen Übernahme der vollen Gewährleistung durch eine solche Körperschaft; Ausgabe von Schuldverschreib. auf Grund der so erworbenen Forder.; Erwerb, Veräusserung u. Beleihung von Hypoth.; kommissionsweiser Ankauf u. Verkauf von Wertp., jedoch unter Ausschluss von Zeitgeschäften; Annahme von Geld oder anderen Sachen zum Zwecke der Hinterlegung, Besorgung der Einziehung von Wechseln, Anweisungen u. ähnl. Pap. Die Bank ist zur Anlegung von Mündelgeld für geeignet erklärt worden. Öffent- liche Fonds dürfen in den Schuldverschreib. der Bank angelegt werden. Die Bank ist von allen Staats- u. Kommunalsteuern befreit. Nach dem Jahre 1923 hat die Ges. das Hyp.- u. Pfandbriefgeschäft noch nicht wieder aufgenommen. Es wurde lediglich die Abwickl. des alten Hyp.-Geschäftes betrieben, weiter bestand die Tätigkeit der Ges. in der Wiederausleihung von Mitteln, die zuerst von der Reichsbank u. dann von der Rentenbank für die nichtgenossenschaftlich organisierte Land- wirtschaft zur Verfüg. gestellt wurden. Ebenso wurden in kleinerem Umfange auch an hessische Gewerbetreibende Kredite vermittelt. Kapital: RM. 1 680 000 in 100 Akt. zu RM. 12 000, 120 Akt. zu RM. 1200, 200 Akt. zu RM. 600, 720 Akt. zu RM. 200 u. 720 Akt. zu RM. 100. – Vorkriegskapital: M- 14 000 000. Urspr. M. 4 600 000. 1904 Erhöh. um M. 4 400 000, 1913 um M. 5 000 000. Lt. G.-V. v. 22./8. 1925 Umstell. des A.-K. von M. 14 Mill. auf RM. 1 680 000. Grossaktionäre: Die Aktien dürfen nur an den hessischen Staat, die Hessische Landesbank —– Staatsb. –, eine hessische Gemeinde oder einen weiteren Kommunal-Ver- band oder an öffentl. (mit Kommunalgarantie versehene) hessische Sparkassen begeben werden; der hessische Staat besitzt ca. RM. 1 600 000 Aktien. Die Aktien sind an keiner Börse eingeführt. Schuldverschreibungen: Dem Institute ist am 17./1. 1903 die staatl. Genehm. zur Ausgabe von Schuldverschreib. auf den Inhaber (Pfandbr. u. Kommunal-Oblig.) unter den in den §§ 6–9, 41 des Reichs-Hypoth.-Bankgesetzes bezeichneten Bedingungen mit der Massgabe erteilt, dass die Ausgabe der einzelnen Serien jeweils der Genehm. des Hessischen Minist. der Finanzen als Aufsichtsbehörde bedarf. Der hessische Staat hat die Garantie für die Verzinsung der Pfandbr.- u. Komm.-Schuldverschreib. bis zu deren völligen Rückzahlung übernommen (Gesetz v. 19./12. 1903). Dieselben besitzen somit nach § 1807, Ziffer 3 BGB. die Mündelsicherheit in sämtlichen Bundes- staaten des Deutschen Reiches. Pfandbriefe alter Währung (die Notiz der Pfandbr. in Berlin u. Frankf. a. M. wurde 1929 eingestellt):