Banken und andere Geld-Institute. 1751 Ablösung der Pfandbriefe: Die Ges. nahm zum 1./1. 1928 auf die Pfandbrief- Teilungsmasse eine erste Teilausschüttung in Höhe von 10 % des Goldmarkbetrags der noch umlaufenden Mark-Pfandbriefe vor, u. zwar durch Aushändigung von ab 1./1. 1928 mit 4½ % verzinslichen Goldpfandbriefen u. Goldpfandbriefzertifikaten vom Jahre 1928, Ausgabe A (s. a. unten), an die aufwertungsberechtigten Gläubiger. Der Goldmark- betrag der Vorkriegsserien (1–25 u. 27) ist gleich dem Nennbetrag; der Goldmarkbetrag der-Nachkriegsserien (26 u. 28) berechnet sich nach dem von der Aufsichtsbehörde fest- gesetzten Umrechnungsverhältnis M. 100 = GM. 40. Gläubigern, welche Pfandbr. von Ser. 26 u. 28 vor dem 1./1. 1918 erworben u. vom Erwerb bis zur Einreich. ununterbrochen besessen haben (Altbesitz) erhalten aus bankeigenen Mitteln eine zusätzliche Aufwert. in Höhe der aus der Teilungsmasse sich ergebenden Quote. Die Ges. nahm zum 1./5. 1930 eine zweite Teilausschütt. in Höhe von 7½ % des Gold- markbetrages der bei der ersten Teilausschütt. teilnahmeberechtigt gewesenen Papiermark- pfandbr. vor, u. zwar wurden 5 % in 4½ % Liqu.-Goldpfandbr. bzw. Goldpfandbr.-Zertifikaten mit Zinslauf ab 1./1. 1930 u. 2½ % in bar ausgeschüttet. Die Ausschüttung erfolgte gegen Einreich. der Ratenscheine Nr. 1 der bei der ersten Teilausschütt. ausgegeb. Anteilscheine in der Weise, dass auf jeden Ratenschein 50 % des darauf angegeb. Goldmarkbetrages in 4½ % Liqu.-Pfandbr. bzw. Zertifikaten u. 25 % dieses Goldmarkbetrages in bar ausgefolgt werden. – Die Liqu.-Pfandbr. sind in Stücke zu GM. 1000, 500, 200, 100, 50 u. die Zertifikate in Stücke zu GM. 20 u. 10 eingeteilt. Spitzenbeträge unter GM. 10 wurden in bar ausgezahlt. Abfindungsangebot an die Inhaber der Pfandbriefe alter Währung: Mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde bot die Ges. den Inhabern der Pfandbriefe alter Währung zum 1./1. 1932 eine Schlussabfindung von 2,7 % des Goldmarkbetrages der Pfandbriefe an. Die Abfindung erfolgt in der Weise, dass gegen Einreichung der bei der ersten Teilaus- schüttung der Teilungsmasse den Pfandbriefgläubigern ausgehändigten Anteilscheine zu 4½ % Liquidationspfandbriefen nebst Ratenscheinen 2–4 15 % des auf den Anteilscheinen angegebenen Goldmarkbetrages in 7 % Liquidationsgoldpfandbriefen bzw. Pfandbrief- zertifkaten und 12 % dieses Goldmarkbetrages in bar ausgeschüttet werden. Dieses An- gebot gilt als von allen Gläubigern angenommen, sofern nicht innerhalb von sechs Monaten nach der dritten Veröffentlichung (ist Anf. Juni 1931 erfolgt. Die Red.) Widerspruch erfolgt. Teilungsmasse für die Pfandbriefe am 31. Dez. 1930 (nachdem auf die teilnahme- berechtigten Pfandbr. 15 % in 4½ % Liquidationspfandbr. u. 2½ % in bar zur Ausschüttung gelangt sind u. nach Abzug des Verwalt. kosten-Beitrags): Aktiva (zum Nennwert eingesetzt): 1. Feststehende Aufwert. ansprüche: a) erststellig dinglich gesichert 395 563, b) nachstellig dinglich gesichert 743 167, c) nicht mehr dinglich gesichert 191 326, 2. noch nicht feststehende Aufwert. ansprüche 58 199, 3. Ablös. anleihe des Reichs (RM. 9211.50) im Auslos. betrag von 46 057, 4. 4½ % Liqu.-Goldpfandbr. u. Zertifikate aus Hyp.-Rückzahl. im Nominalbetrag von 74 300, 5. fällige Zinsforder. aus den unter Ziffer 1 u. 2 bezeichneten Ansprüchen 63 976, 6. Baranlagen der Teilungsmasse aus eingegangenen Aufwert.beträgen u. Zs. 1 396 977. Sa. RM. 2 969 568. – Passiva: Gesamtgoldmarkbetrag der teilnahmeberechtigten Pfandbr. (einschl. der Anmeldungen aus § 49 Aufw.-G.) RM. 103 703 360. Kommunal-Schuldverschreib. alter Währung: Ablösung der Kommunal-Schuldverschreib.: Die Ges. nahm ab 1./4. 1930 aus der Teilungsmasse für die Kommunalschuldverschr. eine Teilausschütt. in Höhe von 10 % des Goldmarkbetrages der noch umlauf. Papiermark-Kommunalschuldverschr. der Serien 1–16 u. 17–24 durch Aushändigung von ab 1./10. 1929 mit 4¾ % verzinsl. Kommunal- schuld verschr. u. Kommunalschuldverschr.-Zertifikaten (s. auch unten) an die aufwertungs- berechtigten Gläubiger (die Inhaber der Ser. 1–16 u. 17–24) vor. Ab 1./2. 1931 2. Teil- ausschüttung in Höhe von 3 % des Goldmarkbetrages gegen Einreichung des Ratenscheines No. 1. Der Goldmarkbetrag der Ser. 1–16 ist gleich dem Nennbetrag: der Goldmarkbetrag der Nachkriegs-Ser. 17–24 berechnet sich nach dem von der Aufsichtsbehörde festgesetzten Umrechn.-Verhältnis von PM. 100 = GM. 34. Die Inhaber der Nachkriegs-Ser. 26–29, 32–37 u. 39–50 werden in bar abgefunden (s. auch unten). Die Kommunalschuldverschr. sind eingeteilt in Stücke zu RM. 1000, 500, 100 u. 50. Für Aufwertungsbeträge unter RM. 50, soweit sie durch 10 teilbar sind, werden Kommunalschuldverschr.-Zertifikate in Stücken zu RM. 10 ausgegeben. Spitzenbeträge unter RM. 10 werden in bar abgelöst. Durch diese Ablösung sind die Ansprüche des Gläubigers auf die dem Spitzenbetrag entsprechenden weiteren Hebungen aus der Teilungsmasse abgegolten. Lt. Bek. v. Jan. 1930 bot die Ges. den Gläubigern der Nachkriegs-Ser. 26–29, 32–37 u. 39–50 der Kommunalschuldverschr. eine Barabfind. ihrer Aufwert.-Ansprüche auf folg. Grundlage an: Es sollen auf die Schuldverschr. a) der Ser. 26–29 (Umrechn.- Verhältnis: PM. 100 = GM. 4.50) 16 % des Goldmarkbetrages, b) der Ser. 32–37 (Umrechn.- Verhältnis: PM. 100 = GM. 1) 20 % des Goldmarkbetrages, c) der Ser. 39–50 (Umrechn.- Verhältnis: PM. 100 = GM. 0.05) 100 % des Goldmarkbetrages in bar gezahlt werden. Da rechtswirksamer Widerspruch nicht erhoben worden ist, gilt das Angebot als angenommen. Die Kommunalschuldverschr. waren bis Okt. 1930 zur Einlös. einzureichen. –— Die Kurs- Notiz dieser Serien in Berlin u. Frankf. a. M. wurde daher 1930 eingestellt. Teilungsmasse für die Kommunalobligationen am 31. Dez. 1930 (nach Abzug des Verwalt.- kosten-Beitrags) u. nachdem auf die Serien 1–24 der teilnahmeberechtigten Kommunal- obligationen 10 % in 4 % Liquidationskommunalschuldverschreibungen ausgeschüttet u.