0 Banken und andere Geld-Institute. 1765 Frankfurter Bank in Frankfurt a. M., Neue Mainzer Strasse 69. Gegründet: 1854. Konz. 11./4. 1854. Zweck: Betrieb von Giro-, Diskont- und Lombardgeschäften, Annahme von Depositen- geldern, Verwahrung und Verwaltung von Wertp. Die Bank hatte das Recht, Bankscheine, auf Inhaber lautend, auszufertigen, hat jedoch 1901 darauf verzichtet und ist jetzt reine Depositenbank. Mit Rücksicht auf die Beschränkung des Geschäftskreises, insbesondere den Ausschluss aller Kreditgeschäfte, wurde die Bank durch Ministerialerlass vom Preuss. Staate zu einer Hinterlegungsstelle für Mündelvermögen bestimmt. Alle Anderungen des Ges.-Vertrages bedürfen auch in Zukunft der minist. Genehmigung. – Der Gegenstand der Bank ist: 1. Kauf und Verkauf von Gold u. Silber in Barren u. Münzen; 2. Diskontierung, Kauf u. Verkauf von Wechseln, welche eine Verfallzeit von höchstens 3 Monaten haben u. aus welchen in der Regel drei, mindestens aber zwei als zahlungsfähig bekannte Ver- pflichtete haften; ferner Diskontierung, Kauf u. Verkauf von Schuldverschreib. des Reichs, eines deutschen Staates oder inländischer kommunaler Korporationen, welche nach spät. 3 Monaten mit ihrem Nennwert fällig sind; 3. Lombard-Verkehr; 4. Kauf u. Verkauf von Schuldverschreib., wobei jedoch der jeweilige Effektenbestand die Höhe der Hälfte des eingezahlten Grundkapitals und der Reserven nicht überschreiten darf; 5. Inkasso für Rechnung von Privatpersonen, Anstalten u. Behörden; 6. Kauf u. Verkauf von Effekten aller Art u. von Edelmetallen für fremde Rechnung; 7. Annahme von verzinslichen u. unverzinslichen Geldern im Depositengeschäft u. im Giroverkehr; 8. Verwahrung u. Ver- waltung von Wertgegenständen. – Der Gesellschaft ist der Erwerb u. die Veräusserung von Liegenschaften nur für die Zwecke ihres Dienstes u. auf Grund eines Beschlusses des A.-R. gestattet. Am 1./12. 1925 begann nach langen Vorverhandlungen das Effekten-Giro seine Tätigkeit. Die weitaus meisten Frankfurter Banken haben sich dem Effektengiroverkehr angeschlossen. Am 1./11. 1926 wurde der Effektenferngiroverkehr (sogen. interurbaner Effektengiroverkehr) aufgenommen; zurzeit sind 9 Girobanken (Berlin, Dresden, Essen, Fft. a. M., Hamburg, Köln, Leipzig, München u. Stuttgart) an dem Fernverkehr beteiligt. Sie haben sich zu einer Arbeits- gemeinschaft unter Führung der Bank des Berliner Kassenvereins zus. geschlossen. – Im Mai 1925 schloss die Bank mit der Preuss. Staatsbank (Seehandlung) ein Abkommen, wonach diejenigen Frankfurter Bankhäuser u. Banken, welche Wechsel an die Seehandlung geben, noch am selben Tage den Gegenwert bei der Frankf. Bank zur Verfügung gestellt erhalten, ferner traf die Seehandlung im Juli 1926 mit der Frankf. Bank weitere Vereinbar. zur Er- leichterung des Ankaufs u. der Einlösung von unverzinsl. Schatzanweisungen u. übernahm im August 1926 RM. 400 000 neue Aktien der Frankf. Bank zum dauernden Besitz. Im Dez. 1928 hat die Bank zur Erleichter. des Verkehrs in Reichsschuldbuchforder. die Tätigkeit eines Treuhänders derart übernommen, dass die Schuldbuchforder. direkt auf den Namen der Bank eingetragen werden können. Verfügungen über die auf solche Art eingetrag. Schuldbuchforder. können nunmehr wie beim Effektengiroverkehr getroffen werden. Statistische Angaben: Jahresumsatz 1930: ÖGrtl. Effekten- Giroverkehr: nom. RM. 427 189 000. – Effekten - Ferngiroverkehr insgesamt 16 208 Fernschecks u. Zwar: a) von Frankf. nach auswärts 9461 über RM. 67 370 000 Aktien u. RM. 28 510 000 Anleihen; b) von auswärts nach Frankf. 6747 über RM. 52 764 000 Aktien u. RM. 21 523 000 Anleihen. – Schuldbuch-Giroverkehr: a) Örtl. Verkehr: Jahresumsatz nom. RM. 19 609 000; b) Fern- giroverkehr: a) von Frankf. nach auswärts 811 Anweis. über nom. RM. 21 395 000; b) von auswärts nach Frankf. 801 Anweis. über nom. RM. 23 281 000. Kapital (Erhöh. beschlossen): RM. 4 014 000 in 60 000 St.-Akt. zu RM. 20, 8000 St.-Akt. zu RM. 100, 2000 St.-Akt. zu RM. 1000 u. 2000 Nam.-Vorz.-Akt. zu RM. 7. Die Vorz.-Akt. erhalten eine Vorz.-Div. von 6 % mit Nachzahlungsverpflicht. u. haben 15fach. St.-Recht. Sie können durch Beschluss der G.-V. mit 3 monatl. Kündigung auf den Schluss eines Kalendervierteljahres jederzeit zur Rückzahlung zum Nennwert nebst der etwa rück- ständigen Vorz.-Div. sowie 6 % Zinsen seit dem letzten Bilanztag gekündigt werden. Im Falle der Auflös. der Ges. erhalten sie vor den St.-Akt. den vollen eingezahlten Betrag nebst der etwa rückständigen Vorz.-Div. sowie 6 % Zinsen seit dem letzten Bilanztag aus der Liquidationsmasse. – Vorkriegskapital: M. 18 000 000. Urspr. A.-K. fl. 10 Mill. in 20 000 Aktien auf Namen à fl. 500, 1891 Erhöh. auf M. 18 Mill. u. Umtausch der fl. 500 Akt. in solche zu M. 1000 (7 alte = 6 neue), dann erhöht von 1921–1923 auf M. 82 Mill. in 60 000 St.-Akt. zu M. 1000, 4000 St.-Akt. zu M. 5000 u. 2000 Vorz.-Akt. zu M. 1000 (über Kapitalsbeweg. s. Hdb. d. Dt. A.-G. Jahrg. 1927). Lt. G.-V. v. 22./12. 1924 Umstell. des St.-A.-K. von M. 80 Mill. auf RM. 1 600 000 u. des Vor.-A.-K. von M. 2 Mill. auf RM. 14 000 (M. 1000 = RM. 7). Die G.-V. v. 29./4. 1925 beschloss Erhöh. des A.-K. um RM. 2 400 000 in 4000 St.-Akt. zu RM. 100 u. 2000 St.-Akt. zu RM. 1000, div.-ber. ab 1./7. 1926. Von den neuen Aktien wurde ein Teilbetrag von RM. 1 600 000 den alten Aktionären in der Weise zum Bezuge angeboten, dass auf jede alte St.-Akt. zu RM. 100 1 neue Aktie zu RM. 100 oder auf 10 alte St.-Akt. zu je RM. 100 1 neue Aktie zu RM. 1000 sowie auf 5 alte St.-Akt. zu je RM. 20 1 neue Aktie zu RM. 100 zu 107.5 % be- zogen werden konnte. Weitere RM. 400 000 neue St.-Akt. wurden von der Preuss- Staats-