1990 Bergwerke, Hütten- u. Salinenwesen, Erdöl- u. Torfgewinnung. Bankier Dr. Eduard Mosler, Geh. Bergrat Curt Pasel, Gen.-Dir. Dr. Moritz von der Porten Berlin; Oberbürgermeister a. D. Dr. Karl Rothe, Leipzig; Geh. Reg.-R. Ottmar Strauss, Köln; vom Betriebsrat: Martin Kiefner, Siegfried Mecs. Zahlstellen: Ges.-Kasse; Leipzig: Allg. Deutsche Kredit-Anstalt; Berlin: Commerz. u. Privat-Bank, Delbrück Schickler & Co.. Deutsche Bank u. Disconto-Ges., Dresdner Bank, Hardy & Co. G. m. b. H., Hugo J. Herzfeld, Darmstädter u. Nationalbank u. die in Eisleben, Berlin, Leipzig, Frankf. a. M., Dresden, Halle a. S., München, Köln u. Hamburg bestehenden Zweigniederlassungen dieser Firmen; München: Bayer. Hyp.- u. Wechselbank. Essener Bergwerksverein „König Wilhelm“ zu Essen Essen-Borbeck (Zeche Wolfsbank). (Börsenname: König Wilhelm.) Gegründet: 6./4. 1872, eingetr. 14./11. 1872. – Die Ges. gehört zum Stumm-Konzern. Zweck: Ausbeutung von Steinkohlenfeldern im Revier Essen I mittels der Tiefbau. anlagen Wolfsbank II/III, Christian-Levin I/II u. Neucöln III. Entwicklung: Die Werke gehörten urspr. zu den Berechtsamen u. Anlagen des Kölner Bergwerksvereins u. wurden 1871 von einem Konsort. für M. 1 875 000 angekauft. Die neue Gew. wandelte sich sodann in eine A.-G. um. 1889 wurden die Nachbarzechen Wolfsbank u. Neu-Wesel bei Borbeck mit je 3 alten Geviertfeldern u. 2 Schachtanlagen für M. 1 000 000 in Grundschulden u. M. 3 000 000 in Aktien erworben. 1893 Anlage einer Separation u. Wäsche auf Neu-Cöln. 1897 Erwerb eines Besitztums von 60 Morgen u. 2 kleinerer Grund- stücke, um die Zahlung von Bergschäden möglichst einzuschränken. Die Berechtsame König Wilhelm, Wolfsbank u. Neuwesel haben eine Ausdehnung von 12 260 700 qm. In den Borbecker Feldern stehen noch für ca. 100 Jahre abbauwürdige Kohlen an. Auf den Schächten Neu-Cöln u. Wolfsbank sind Kokereien mit 86 u. 125 Öfen mit Gewinnung von Nebenprod. errichtet, so dass die Ges. im ganzen über 220 Öfen mit Gewinnung von Nebenprod verfügt. Die Ges. besitzt die Ziegeleien Christian Levin u. Wolfsbank, ferner eine Brikettfabrik. Die Grubenfelder Wilhelmine Katharina I–X liegen bei Werne, nördlich von der der Gelsenkirchener Bergwerks-Ges. gehörigen Zeche Monopol, grenzen westlich an die Gruben- felder Freih. von Stein der Georgs-Marienhütte zu Osnabrück u. haben 19 984 484 qm Ausdehnung. Schätzungen des Kohlenreichtums bewegen sich zwischen 265 000 000 u. 350 000 000 t. Der Felderbesitz Wilhelmine-Katharina wurde 1916 in eine selbständige Gew. überführt, über deren Kuxe die Ges. verfügt. Lt. Bestätigungsurkunde des Oberbergamtes Dortmund v. 29./4. 1919 erfolgte die Teilung der genannten Gewerkschaft in 2 Felder, u. zwar Gewerkschaft Wilhelmine Katharina mit 11 229 784 u. Gewerkschaft König Wilhelm mit 8 754 700, zus. 19 984 484 qm. Grundbesitz: Der Grundbesitz der Ges. beträgt einschl. Wilhelmine-Katharina insges. 689 ha 24 a 87 qm, wovon auf Essen 221 ha 59 a 38 qm u. auf Werne a. d. Lippe 467 ha 65 a 49 qm entfallen. Grubenberechtsame insges. 32 245 184 qm. Der Häuserbesitz betrug am 31./12. 1930: 190 Beamtenhäuser mit 231 Wohnungen und 935 Arbeiterhäuser mit 2120 Wohnungen. Beteiligungen: Die Ges. ist beteiligt an der Reederei u. Kohlenhandlung de Gruyter & Co., Duisburg, an der Ph. Oestreicher & Co. G. m. b. H. in Mannheim, an der Ruhrgas A.-G. u. an der Ruhr-Chemie A.-G. Beteil. beim Kohlenkontor 504 247 t. 1929 Beteiligung an der Gründung des Ziegel-Verkaufsvereins, G. m. b. H. in Essen. Interessengemeinschaftsvertrag: Die G.-V. v. 12./11. 1920 genehmigte einen Interessen gemeinschafts-Vertrag mit der Gew. Minister Achenbach zu Brambauer b. Dortmund, der 1922 auf die Gebr. Stumm G. m. b. H. in Neunkirchen, welche die Mehrheit des A.-K. besitzt, über tragen wurde. Im Nov. 1924 wurde der Vertrag in einzelnen Punkten den jetzigen Verhältn, entsprech. abgeändert. Die Ges. „König Wilhelm“ wird auf Gefahr u. für Rechn. der Gew. geführt, wobei die bisherige Gesellschaftsform u. Organisation unverändert erhalten bleibt. Gewährleistet wird den Aktionären aut die Vertragsdauer folgende Dividenden: für 1923 keine Div., für 1924 5 % für Aktien u. 10 % für Vorz.-Akt.; vom Jahre 1925 ab bis zum Ende des Ver- trages eine Mindestdiv. von 12 % auf die Aktien u. 17 % auf die Vorz.-Akt. Die Gew. hat sich ferner verpflichtet, nach Ablauf von 10 Jahren auf Verlangen der Ges. käuflich deren gesamtes Vermögen (Aktiva u. Passiva) nach dem jeweiligen Stand in der Zeit vom 1./1. 1932 bis 31./12: 1945 zu erwerben, u. zwar zu einem Preise, der in dem 20fachen Betrage der m den letzten fünf Jahren vor der Übertragung gezahlten Durchschnittsdiv., mindesten aber in einem Betrage besteht, der die Ausschüttung von wenigstens M. 2500, auf die Aktien u. M. 3050, auf die Vorz.-Akt. ermöglicht. Jeder einzelne Aktionär ist nach Ablauf von 10 Jahren jederzeit berechtigt, seinen Aktienbesitz an die Gew. Minister Achenbach 20 übertragen nebst entsprechendem Div.-Anteil des laufenden Jahres. Die Gew. Minister Achenbach verpflichtet sich, die bei „König Wilhelm' für Betriebserweiter. notwendig werdenden Mittel während der 25jähr. Vertragsdauer als Darlehen unkündbar zur Verfügun? zu stellen. Neuanlagen bleiben Eigentum von „König Wilhelm“. Sollte eine völlige Ver- schmelzung später nicht zustande kommen, so zahlt „König Wilhelm“ diese Beträge m Jahreszahl. von 5 % zurück. Für „König Wilhelm“ bestehen die Hauptvorteile des Ver.