Bergwerke, Hütten- u. Salinenwesen, Erdol- u. Torfgewinnung. 1995 Urspr. A.-K. M. 3 000 000. Erhöht bis 1912 auf M. 46 000 000, dann erhöht von 1916 bis 1923 auf M. 360 000 000 in Akt. zu M. 600, 1000, 1200, 5000 u. 10 000 (über Kapitalsbeweg. s. Hdb. d. Dt. A.-G. Jahrg. 1927). Die Kap.-Umstell. erfolgte lt. G.-V. v. 4./3. 1925 unter Einzieh. von M. 40 Mill. mit 25 % eingez. Akt., mithin von M. 320 Mill. auf RM. 160 000 000 (2: 1) derart, dass der Nennwert der Akt. zu M. 600, M. 1200, M. 1000, M. 5000 u. M. 10 000 auf RM. 300 bzw. RM. 600 bzw. RM. 500 bzw. RM. 2500 bzw. RM. 5000 denominiert wurde. Zwecks Herabsetz. des Kap. auf RM. 150 000 000 beschloss die G.-V. v. 22./2. 1927 Einzieh. von RM. 10 Mill. Aktien von den noch im Besitz der Ges. befindl. RM. 35 Mill. Vorrats-Aktien. Rund RM. 13 000 000 sind zum Umtausch von ca. RM. 17 000 000 der Wandelanleihe von 1925 benötigt worden u. von den restl. RM. 12 000 000 sind rd. RM. 9 000 000 an die I. G. Farben- industrie im Umtausch gegen RM. 7.5 Mill. junge Aktien dieser Ges. begeben worden. Grossaktionäre: I. G. Farbenindustrie A.-G., Frankfurt a. M. (ca. 45 % des Kap.). Hypothekar-Anleihe Centrum: M. 6 000 000 in 4 % Teilschuldverschr. von 1899, rück- zahlbar zu 103 %. Stücke zu M. 400 u. 1000. 4 % Hypothekar-Anleihe von 1899 der früheren Duisburger Eisen- u. Stahlwerke: M. 1 587 000. Stücke zu M. 1000. 3 4½ % Hypothekar-Anleihe von 1910 der früheren Ver. Walz- u. Röhrenwerke A.-G. Hohenlimburg: M. 850 000. Stücke zu M. 500, 1000, 2000. 4½ % Anleihe der ehem. Gew. Arenberg, Fortsetzung von 1912: Stücke zu M. 1000. 4½ % Anleihe der ehem. Gew. Brassert von 1911: Stücke zu M. 1000. 4½ % Anleihe von 1919: M. 15 000 000 in 15 000 Teilschuldverschr. zu je M. 1000, auf- gewertet auf RM. 34.35. Die Anleihe notierte bis 1927 in Berlin. 4½ % Anleihe der ehem. Gew. Fröhliche Morgensonne von 1920: Aufwert.-Betrag = RM. 7.30 für je M. 1000. 4½ % Anleihe der ehem. Gew. Brassert von 1922: M. 50 000 000. Stücke zu M. 1000, 5000, aufgewertet auf RM. 3.75 bzw. RM. 18.75. Zs. 2./1., 1./7. Tilg. von 1928 ab zu 102 %. Kurs notierte bis 1927 in Essen. Zwecks Barablösung wurden folgende Anleihen zur Rückzahl. am 1./5. 1927 gekündigt: 1. Hyp.-Anleihe Centrum von 1899, 2. Hyp.-Anleihe der ehem. Duisburger Eisen- u. Stahlwerke von 1899, 3. Anleihe der ehem. Ver. Walz- u. Röhrenwerke A.-G. von 1910, 4. Anleihe der ehem. Gew. Brassert von 1911, 5. Anleihe der ehem Gew. Arenberg Fortsetzung von 1912, 6. Anleihe der Rhein. Stahlwerke von 1919, 7. Hyp.-Anleihe der ehem. Gew. Fröhliche Morgensonne von 1920, 8. Hyp.-Anleihe der ehem. Gew. Brassert von 1922. Die Ablös.-Beträge für je M. 1000 sind wie folgt festgesetzt: Anleihe 1–5 RM. 138.96, Anleihe 6 RM. 31.82, Anleihe 7 RM. 6.76, Anleihe 8 RM. 3.47 einschl. Zs. vom 1./1.–1./5. 1927. Für die Anleihen 7 u. 8 werden die Zs. für 1925 u. 1926 bei der Barablös. mitgezahlt, das sind für 1925 bei Anleihe 7 RM. 0.146, bei Anleihe 8 RM. 0.075 u. für 1926 für die Anleihe 7 RM. 0.219, für die Anleihe 8 RM. 0.113, abzügl. 10 % Kap.-Ertragssteuer. Genussrechte: Über die Altbesitz-Genussrechte der ersten 6 Papiermark-Anleihen wurden besondere Urkunden ausgegeben. Diese lauten entsprechend dem Nennwert der Obl. über RM. 100 u. RM. 40. Das Genussrecht für die 4½ % Anleihe vom Jahre 1919 beträgt RM. 22.90 für je M. 1000. Die Ges. hat April 1927 an Stelle der Genussrechte eine Barabfind. angeboten. Diese beträgt für die ersten 5 Anleihen RM. 65 für je nom. M. 1000 Obligation bzw. RM. 100 Genussrecht u. für die 4½ % Anleihe von 1919 RM. 14.88 abzügl. des bereits gezahlten Spitzenbetrages von RM. 2.90 = RM. 11.98 für je M. 1000. Über nom. RM. 20 des Genussrechts ist eine besondere Genussrechtsurkunde ausgegeben, der entsprechende Spitzenbetrag von RM. 2.90 ist durch Barzahlung abgelöst. Das Genuss- recht für die 4½ % Anleihe der Gew. Fröhliche Morgensonne von 1920 beträgt RM. 4.87 für je M. 1000 Nennwert. Die Ablös. dieses Genussrechts erfolgt durch Zahlung des Nennbetrags. 7½ % Hypothekar-Teilschuldverschr. von 1925: RM. 21 000 000 (1 RM. = 1 $ U. S. A.). Stücke zu RM. 300, 1000, 3000 u. 10 000. Zs. 2./1., 1./7. Tilg.: Den Gläubigern der Teil- schuldverschr. stand in der Zeit v. 1./10.–31./12. 1929 das Recht zu, je RM. 1300 Teil- schuldverschr. in RM. 1000 Rheinstahl-Akt. umzutauschen. Die Gläubiger der Teilschuld- Verschr., welche von diesem Recht Gebrauch machen, haben die Teilschuldverschr. innerh. der angegebenen Frist mit dem am 2./1. 1930 u. den später fäll. Zinsscheinen bei den Zahlst. einzureichen u. erhalten im Tausch dagegen die ihnen zustehenden Aktien der Ges. mit Gewinnberechtig. v. 1./7. 1929 ab. Die für den Umtausch benötigten RM. 16 154 000 Aktien der Rhein. Stahlwerke sind mit lauf. Gewinnanteilscheinen der Disconto-Ges. zu treuen änden übergeben worden. Nach Beendigung der Umtauschfrift ist die Disconto-Ges. be- rechtigt u. auf Verlangen der Schuldnerin verpflichtet, den im Umtausch etwa nicht ver- wandten Teilbetrag der Aktien freizugeben. Die Teilschuldverschr. sind seitens der Gläubiger Dukündbar. Nach Durchführ des obenerwähnten Umtausches erfolgt die Tilg. der nicht zum gekommenen Teilschuldverschr. v. 1./1. 1930 ab innerh. 15 Jahren in 30 halbjährl. eeeichen Beträgen nach Wahl der Schuldnerin im Wege der Ausl. zum Nennwert oder des Bafetag im freien Markte. Die Auslos. finden im März u. Sept. am 1./7. bzw. 2./1. des folg. Yanres statt. Der Schuldnerin steht ferner das Recht zu, die Anl. im Wege der Gesamtkündig.