2306 Elektrizitätswerke, elektrotechnische Industrie, Feinmechanik, Optik. Freileitung geliefert. Die Empfangsanlage Geltow besitzt moderne Doppel- u. Einfach-Gonio- meterempfangsanlagen, ausserdem mehrere Drehrahmen-Doppelüberlagerungs-Apparaturen. Die Empfangsanlage Beelitz besteht aus einem massiven Gebäude, in dem z. Zt. 6 Kurz. wellenempfänger aufgestellt sind. Weitere 30 Empfänger können noch untergebracht werden. Von dem umfangreichen Antennenprojekt sind zunächst 3 Strahlwerfer-Antennen für Empfang aus Nord- u. Südamerika ausgeführt. Dieselben hängen an 5 freistehenden 75 m hohen Türmen. Ein hochwertiges Verbindungskabel zwischen Betriebszentrale Berlin u. Empfangsanlage Beelitz ist durch die Reichspost verlegt. Die Betriebszentralen in Berlin u. Hamburg enthalten alle neuzeitl. Einricht. für Schnellsende-, Hör- u. Schreibempfangs- betrieb. Die mit dem Haupttelegraphenamt durch Rohrpost in engster Verbindung stehende Betriebszentrale Berlin wurde 1925 vom Hörempfang auf Schnellschreibeempfang mittels Recorder umgestellt. Der eigene Grundbesitz des Unternehmens umfasst 215 ha. Das Ent. eignungsrecht für weiteres erforderliche Gelände ist der Ges. von der Reichsbehörde erteilt. Beteiligungen: Die Ges. hatte am 14./2. 1921 die der Eilvese G. m. b. H. Berlin ge- hörige, bei Hannover gelegene Grossfunkstelle Eilvese auf 30 Jahre gepachtet. Sie besitzt von dem RM. 4 958 000 betrag. Kapital der G. m. b. H. RM. 2 974 800. Die Grossfunkstelle Eilvese ist, nachdem sie ihre Verkehrsaufgaben an Nauen abgegeben hatte u. bereits seit April 1929 stillgelegt war, auf Grund besond. Abmachungen zwischen Reichspostministerium u. der Eilvese G. m. b. H. am 1./1. 1931 in das Eigentum der Deutschen Reichspost über- gegangen. Die Interessen der Transradio A.-G. haben hierbei volle Berücksichtig. gefunden. Der Pachtvertrag mit der Eilvese G. m. b. H. wurde gelöst. (Näheres über die Anlagen in Eilvese s. Hdb. d. Dt. A.-G., Jahrg. 1930.) Gemeinsam mit der Deutsch-Atlantischen Telegraphengesellschaft wurde im Dez. 1927 die Allgemeine Telegraphen-Gesellschaft m. b. H. mit dem Sitz in Berlin gegründet. Sie hat den Zweck, den Schnellnachrichtenverkehr zwischen Deutschland u. dem Ausland zu fördern. Das Kapital der neuen G. m. b. H. beträgt nom. RM. 1 000 000; davon haben die beiden Gründerges. je die Hälfte übernommen u. 25 % Einzahlung geleistet. Verhältnis zum Reich: Bis 1920 einschl. war für das Verhältniss der Ges. zum Reich ein Vertrag massgebend, nach dem die Stat. Nauen dem Reich für Betriebszwecke gegen eine Miet. gebühr zur Verfüg. gestellt wurde. Ab 15./2. 1921 ist seitens des Reiches für den Betrieb der beiden Stat. je eine 30jähr. Konzess. erteilt worden. Gemäss diesen Konzess. werden die aus dem Verkehr der Grossfunkstellen aufkommenden Telegr.-Gebühren wie folgt verwendet: Die Gebühren für die Landbeförd. fliessen dem Reiche zu. Aus dem auf den Funkweg entfall. Teil der Gebühren-Einnahme werden zunächst sämtl. Betriebs- u. Verwaltungkosten bestritten u. den Instandhalt.-F. von Nauen u. Eilvese sowie je einem Ern.-F. für die beiden Stat. jährliche angemessene Beträge zugeführt. Übersteigt der auf den Funkweg entfallende Teil der Gebühren-Einnahme die für obige Zwecke aufzuwendenden Summen, so hat die Ges. von den überschiess. Gebühren einen Teil an das Reich abzuführen. Die Festsetz. der Wortgeb. für die von den Stationen zu beförd. Telegramme erfolgt durch das Reichspost Minist., jedoch ist eine 7 proz. Verzins. des in Nauen u. für den Betrieb von Eilvese in- vestierten Kapitals sowie die Bildung der gesetzl. Mindestrückl. u. die Verzins. der Oblig- Anleihe sichergestellt. Nach Mitteil. in der G.-V. v. 1./5. 1923 ist die Beschränk. auf eine 15 % ige Div. mit Wirk. ab 1./1. 1922 fallen gelassen worden. Die Gesellschaft ist jedoch verpflichtet, einem zu bildenden besonderen Sicherh.-F. eine gleich hohe Summe zuzuführen, wie sie über 10 % der volleingezahlten Aktien hinaus als Dividende für das betreffende Geschäftsjahr verteilt. Aus dem Sicherheitsfonds können im Einvernehmen mit dem Reichs- postministerium Ausgaben für besondere Aufgaben u. für den Ausbau der Stationen be. stritten werden, auch kann auf ihn zur Aufbesserung der Dividende unter Umständen zurückgegriffen werden. Bei Ankauf der Stationen durch das Reich fällt der Sicherheits- fonds an die Ges. Das Reich hat ab 1./1. 1932 ein Ankaufsrecht auf die Grossfunkstellen Nauen u. Eilvese zu folgenden Bedingungen: Die von der Ges. u. dem Reichpost-Ministerium gemeinsam zu ermittelnden Anlagekosten werden für jedes volle Prozent Überschuss, das –— berechnet unter Zugrundeleg. des von der Ges. in Nauen u. in Eilvese investierten Kapitals die Ges über 5 % hinaus aus ihrer Gebührenbeteiligung nach dem Durchschnitt der letzten drei vollen Geschäftsjahre gehabt hat, um je 20 % erhöht. Der 15 % übersteigende Überschuse kommt hierbei nicht in Betracht. Ferner ist vorgesehen, dass der Zeitwert der Anlagen beim Ankauf durch das Reich Berücksichtigung findet. Jedenfalls soll der Kaufpreis mindestens 140 % der Anlagekosten betragen. Die in den Instandhalt.- u. Erneuer.-F. u. Tilg.. angesammelten Beträge sind an das Reich zurückzuzahlen. Ferner hat das Reich unter gleichen Beding. für die gesamte Dauer der Konzession ein Vorkaufsrecht. Die Konzessionen können vom Reich vor ihrem Ablauf als erloschen erklärt werden, wenn sich die Ges. er- hebliche Verstösse gegen die Konzessionsbestimmungen zuschulden kommen lässt, oder wenn die Grossfunkstellen länger als 12 aufeinander folgende Monate für den Übersee-Ver. kehr betriebsunfähig sind, sofern nicht höhere Gewalt, Krieg, Aufruhr, Sabotage, allgememner Ausstand oder Versagen der Stromversorgung vorliegt. Ferner sehen die Konzessionen 6 dass die Grossfunkstellen. ohne hierbei in das Eigentum des Reiches überzugehen, näch Vereinbar. einer angemessenen Entschädigung von diesem teilweise oder ganz in eigenen Betrieb übernommen werden können. Überseeverkehr: Der Telegrammverkehr nach den europäischen Ländern wurde 3 von der Reichspost übernommen, so dass die Einrichtungen der Ges. nur noch dem Uberse