2332 Elektrizitätswerke, elektrotechnische Industrie, Feinmechanik, Optik. Verkaufte Kilowattstunden: 1914–1930: 15 241 459, 17 845 234, 24 217 462, 29 728 470, 29 888 950, 25 443 658, 25 528 382, 32 177 560, 38 873 562, 28 531 070, 36 472 808, 49 631 926, 51 844 067, 73 558 634, 87 776 742, 105 264 886, 91 039 060 k Wh. Die Ges. beschäftigt zurzeit 183 Angestellte u. 391 Arbeiter. Verträge u. Stromversorgungsgebiet: Die Ges. ist an dem im Juli 1927 in Betrieb genommenen Wasserkraftwerk in Cramberg a. d. L. von 3000 k W-Leist. beteiligt; dieses Kraft- werk wurde errichtet von der mit einem Kap. von RM. 2.5 Mill. gegründeten Lahnkraftwerk- A.-G., woran die Main-Kraftwerke A.-G. mit 30 % beteiligt sind, u. von der sie vertragsmässig für 50 Jahre die alleinige Betriebsführ. u. den gesamten Strombezug übernommen hat. – Hit der Elektrizitätswerk Westerwald A.-G. in Marienberg, die eine grosse, die Ausnutz. um. fangreicher Braunkohlenfelder bezweckende Zentrale in Höhn betreibt, besteht ein Strom. lieferungsvertrag, wonach die Main-Kraftwerke A.-G. hauptsächlich für die Bedien. ihrer Abnehmer im Lahn- u. Rheingebiet den Strom bezieht. Dieser Vertrag läuft vorerst bis 30./6. 1939 u. verlängert sich, falls er nicht mit dreijähriger Frist gekündigt wird, still. schweigend weiter. – Ausserdem wurde das Leitungsnetz der Ges. mit demjenigen der Bayernwerk A.-G. zus. geschlossen, wie auch eine Verbindungsleitung vom Golden- bergwerk der Rheinisch-Westfälischen Elektrizitätswerk A.-G. in Essen nach Höchst a. M. u. eine Leitung von dem dem Hessischen Staat gehörigen Kraftwerk in Woölfers- heim fertiggestellt wurden, um auch den Strombezug von diesen Werken aus zu ermöglichen. Der Vertrag über den Strombezug mit der Rheinisch- Westfälischen Elektrizitätswerk A.-G. beginnt mit der Inbetriebnahme der von dieser Ges. in der Nähe von Höchst a. M. zu errichtenden Transformatorenstation u. läuft von diesem Zeitpunkt ab 10 Jahre. Er verlängert sich jeweils um weitere 10 Jahre, wenn er nicht 2½ Jahre vor dem Ablauf gekündigt wird. Der Vertrag mit der Bayernwerk A.-G. läuft bis zum 30./9. 1940 u. verlängert sich um je 3 Jahre, wenn nicht jeweils 2 Jahre vor dem Ablauf von einer Vertragspartei die Kündig. ausgesprochen wird. Die Bayernwerk A.-G. ist zur Liefer. einer vertraglich festgesetzten Strommenge verpflichtet. Der Vertrag mit dem Hessischen Staat sichert der Main-Kraftwerke A.-G. die jeweils überschüssige Leist. des Werkes Wölfersheim u. endet am 30./6. 1947. Ausserdem besteht ein Gegenseitigkeits- u. Gebietsabgrenz.-Vertrag mit den Städten Wiesbaden u. Mainz sowie der Rheingau Elektr. Werke A.-G. in Eltville, der bis zum 31./12. 1954 läuft u. mit dreijähriger Voranzeige gekündigt werden kann. Geschieht die Kündig. nicht, so läuft der Vertrag von 5 zu 5 Jahren weiter, bis er mit zweijähriger Frist gekündigt wird. Die Rheingau A.-G. besitzt eine eigene Dampfkraftanlage von 2500 kW, bezieht indessen jetzt ihren gesamten Strombedarf von 8 Mill. kWh ebenfalls von der Main-Kraftwerke A.-G. –— Die Leitung von den jeweiligen Uebernahmestellen bis in das Versorgungsgebiet der Main-Kraft- werke A.-G. werden sämtlich von dieser auf ihre Kosten erstellt. – 1928 wurde mit der Rheinisch-Westfälisches Elektrizitätswerk Aktiengesellschaft, Essen, ein langjähriger Strom- lieferungsvertrag abgeschlossen. Die elektrische Energie wird der Ges. durch die 220 kV. Leitung in dem Umspannwerk Kelsterbach a. M. mit 50 kV zur Verfügung gestellt. In Verbindung mit diesem Stromlieferungsvertrag hat die Rheinisch-Westfälisches Elektri- zitätswerk Aktiengesellschaft, Essen, die der Ges. gehörigen Höchstspannungsleitungen Dettingen-Kelsterbach und Oberursel-Wölfersheim mit Schluss des Jahres 1928 über- nommen. Das Stromversorgungsgebiet der Main-Kraftwerke A.-G. erstreckt sich auf die zum Teil sehr industriereichen Kreise Untertaunus, Obertaunus, Main-Taunus, Limburg, Unter- lahn, Oberlahn und St. Goarshausen sowie Teile vom Rheingau-Kreis und Kreis Usingen. Die mit den einzelnen Kreisen und Gemeinden abgeschlossenen Verträge sichern der Main-Kraftwerke A.-G. bis zum 1./1. 1960 die alleinige Stromlieferung. Bei Ablauf der Verträge sind die Kreise berechtigt, die der Main-Kraftwerke A.-G. gehörenden Fernleitungen, Transformatorenstationen und Ortsnetze einschliesslich Hausanschlüsse u. Zähler zu übernehmen, wobei Leitungsanlagen u. Transformatorenstationen, die mi 50 000 Volt Spann. u. mehr betrieben werden, soweit sie nicht ausschliesslich der Versor- der Kreise dienen, ebenso die Kraftwerke der Ges. von der Übernahme ausgeschlossen sind. Das Limburger Kabelnetz u. die Fernleit. sind auf Grund früherer Verträge bereits kosten. los der Stadt Limburg anheimgefallen. Das im Besitz der Main-Kraftwerke verbliebene Kraftwerk liegt still. Limburg ist indessen nach einem Vertrag vom Nov. 1924 verpflichtet, bis zum 31./12. 1950 den zur Versorg. der Stadt u. ihrer Einwohner benötigten Strom, soweit dieser nicht aus den eigenen Wasserkraftanlagen der Stadt Limburg gewonnen wird, ausschliessl. aus den Leitungsnetzen der Main-Kraftwerke zu beziehen. Andererseits nehmen die Main-Kraftwerke die von der Stadt Limburg in den Wasserkraftanlagen an der unteren Gefällstufe bei Limburg erzeugte elektr. Arbeit insoweit ab, als diese von der Stadt Limburg nicht verbraucht wird. Ein Stromliefer.-Vertrag besteht auch mit der Frankfurter Lokal bahn A.-G., der die Main-Kraftwerke zur Liefer. des ges. Strombedarfs dieser Ges. für den Betrieb der Vorortbahnen HeddernheimOberursel– Hohemark u. Heddernheim-Ilombuf für das jetzige u. spätere Versorgungsgebiet des Elektrizitätswerkes Homburg einschlie:d n der Homburger Strassenbahn u. für das Uberlandgebiet der Frankfurter Lokalbahn verpflichtet. Dieser Vertrag läuft bis 30./9. 1931 u. verlängert sich stets um 3 Jahre, 01 er mit einer Frist von 18 Monaten gekündigt wird.