Elektrizitätswerke, elektrotechnische Industrie, Feinmechanik, Optik. 2371 Gewinn-Verteilung: 5 % zum R.-F. bis 20 % des Grundkapitals, der hiernach verbleibende Reingewinn wird, soweit er nicht zu besonderen Rücklagen verwandt wird, gleichmässig auf sämtliche Aktien verteilt, falls die Gen.-Vers. nicht anders beschliesst. Bilanz am 31. Dez. 1930: Aktiva: Kraftwerke 833 695, Hochspannungsleitungen 4 601 635, ortsnetze, Strassenbeleucht. u. Zähler 2 902 306, Schaltanl. u. Umspannhäuser 1 729 840, Beteil. 1, Fahrzeuge 1, Geschäftseinricht. 1, Barbestand 3744, Guth. bei Banken u. Post- scheckamt 302 283, Aussenstände in lauf. Rechn. 2 304 836, (Sicherheiten 352 000). – Passiva: A.-K. 5 670 000, R.-F. 468 500, Sonder-Rückl. 200 500, Rückl. für Wertmind. 1 090 758, Rückl. für Erneuer. 568 910, aufgew. Anleihen 412 706, 8 % Anleihe 1926 3 386 200, Verbindlichk. in lauf. Rechn. 542 936, verloste u. noch nicht eingelöste Schuldverschr, 7100, unerhob. Anleihe-Zs. 2210, unerhob. Gewinnanteile 13 617, Stück-Zs. aus der 8 % Anleihe 1926 67 724, (Sicherheit. 352 000), Gewinn 247 181. Sa. RM. 12 678 344. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Abschreib., Rückl. für Wertmind. u. Ern. 301 254, Verwalt. kosten u. Steuern 229 707, Gewinn 247 181 (davon R.-F. 15 000, Div. 198 450, Vortrag 33 731). – Kredit: Überweis. aus dem Vorjahre 24 185, Betriebsüberschüsse u. Zs. 753 956. Sa. RM. 778 142. Kurs: Ende 1926–1930: 66, 51.90, 45.10, 43, 48.50 %. Juli 1924 wurden die M. 300 Mill. St.-Akt. in München zugelassen. Dividenden: 1924–1930: 0, 0, 3, 0, 0, 3½. 3½ % (Div.-Schein 3). Direktion: Franz Seraph Seidl, Friedrich Empter, Justizrat Dr. Josef Leeb. Aufsichtsrat: Vors. Oberbürgermstr. Dr. Karl Sittler, Passau; Stellv. Geh. Landesökonomierat Matthäus Mittermeier, Haunersdorf; Oberstudienrat Dr. Sebastian Schlittenbauer, München; Komm.-Rat Bank-Dir. Bernhard Fischer, München; Direktor Maximilian Hagemeyer, Berlin; Ökonomierat Michael Obermeier, Pamling; Landwirt Johann März, Oberweilnbach; Buch- druckereibes. Ludwig Tröger, Regen; Studienprofessor Dr. Josef Keim, Straubing; Metzger- meister Johann Rendl, Fürstenstein; Bürgermstr. Alois Weinzierl, Stephansposching; Land- wirt Florian Machl, Eglsee; Staatsminister a. D. Dr. Franz Schweyer, München; Landes- baurat Dir. Dr.-Ing. h. c. August Menge, München. Zahlstellen: Ges.-Kasse; München, Dresden, Berlin: Dresdner Bank; München: Bapyer. Staatsbank, Bayer. Vereinsbank, H. Aufhäuser, Bayer. Landesgewerbebank, Hardy & Co. Rhein-Main-Donau Akt.-Ges. in München, Leopoldstr. 28. Gegründet: 30./12. 1921; eingetragen 5./1. 1922. Gründer s. Hdb. d. Dt. A.-G. Jahrg. 1930. Zweck: Ausbau der Grossschiffahrtsstrasse vom Main bei Aschaffenburg über Bamberg, Würnberg zur Donau u. weiter über Regensburg bis zur Reichsgrenze bei Passau, der Aus- bau der Donau zwischen Kelheim u. Ulm zur Grossschiffahrtsstrasse, die Herstellung von Schiffahrtsanschlüssen nach Augsburg u. München sowie der Bau u. Betrieb von Wasser- kraftwerken an diesen Wasserstrassen. Die Ges. ist berechtigt, ähnliche Unternehmungen au errichten u. sich an solchen, insbesondere dem Bau u. Betrieb von Ergänzungskraftwerken u. Anlagen zur Verwertung von Wasserkraft zu beteiligen. Die Grossschiffahrtsstrasse Rhein-Main-Donau soll den Nordwesten mit dem Südosten Europas durch eine leistungsfähige Wasserstrasse verbinden, die Schiffen bis zu 1500 t Trag- fähigkeit den Verkehr quer durch Europa, Rhein- u. Donaumündung, ermöglicht. In ihrem Zuge sollen Wasserkraftwerke zur Erzeug. elektr. Energie ausgebaut werden. Das Deutsche Reich u. der Staat Bayern haben der Ges. an denjenigen Strecken des Mains, der bayerischen Donau u. der sonst. Flussläufe, für die sie der Ges. die Erlaubnis zur Benutz. des Wassers u. des Hussbetts erteilt haben, die den Wasserstrassen- u. Flussbauverwalt. gehörenden Grund- stücke, grundstückähnl. Rechte u. Dienstbarkeiten unentgeltlich zur Verfüg. gestellt, u. zwar nur zur Benutz. beim Ausbau, soweit sie zur Ausföhr. der Schifffahrsstrasse u. ihrer Mebenanlagen erforderlich sind, dagegen als Eigentum der Ges., soweit sie dazu benötigt werden, die Wasserkraftwerke u. ihre der Kraftgewinnung dienenden Nebenanlagen zu Der Ges. ist ferner das Recht übertragen, zu beiden Seiten der Wasserstrasse 0 zu je 1 km Entfernung Grundeigentum zu enteignen. Die Wasserstrassen hat die esellschaft für eigene Rechnung auszubauen, jedoch werden die einzelnen Teilstücke der eigentlichen Wasserstrassen nach ihrer Vollend. auf Verlangen des Reichs oder der Ges. vom Reich unentgeltlich übernommen. Die Wasserstrassen als solche bilden somit keinen Amögensgegenstand der Ges.; die Kosten, die ihr Ausbau verursacht, werden den Kosten i. die Erricht. der Kraftwerke zugeschlagen. Reich u. Bayern haben der Ges. bei jeder sinaüeier. Aktion auf Grund besond. Vereinbar. jeweils einen Teil der auf die Schifffahrts- rasse entfallenden Baukosten durch Übernahme von St.-Aktien oder Gewähr. von langfrist. mit besonders günstigen Zins- u. Tilg.-Beding. zur Verfüg. gestellt. Die Kosten, 4 u. Unterhalt. der Schiffahrtsstrasse u. der Wehre mit sich bringen, trägt von ernahme ab das Reich, so dass die Ges. hiervon entlastet sein wird. Die Unterhalt. r Kraftkanäle fällt der Ges. zur Last. an nächster Teil des Bauprogramms der Gesellschaft ist in Aussicht genommen, die auschiffahrtsstrasse zwischen Vilshofen u. Regensburg durch Ausdehnung der bereits Niederwasserregulierung weiter zu verbessern. Ausserdem soll die Gross- ährtsstrasse am Main von Aschaffenburg aufwärts bis Würzburg baldigst vorgetrieben 149*