2422 Industrie der Steine und Erden. Das Vermögen der liquid. Didier Masch. Company in Keasby (II. S. A.) ist seinerzeit beschlagnahmt worden. Die Forderung aus der Liquidation dieser Ges. ist in 1929 nach Massgabe des amerikanischen Freigabegesetzes in Höhe von 80 % bei der Ges. eingegangen Nach Abzug der zunächst zu deckenden Unkosten steht eine Summe zur Verfügung, welche die Ausschüttung eines Betrages von R 50 je Genussschein (s. unten) am 1. Juli 1930 gestattet, Der bei der Gesellschaft durch die Ausschüttung auf die seinerzeit zum Umtausch gelangten Genussscheine entstehende Buchgewinn ist zu ausserordentlichen Abschreibungen, insbesondere auf im Verlauf der Durchführung der Rationalisierungsmassnahmen Still. gelegte Betriebe, verwendet worden. Verträge: Mit der Berlin-Anhaltischen Masch.-Bau-A.-G. in Berlin u. Dessau besteht seit 1914 ein loseres Vertragsverhältnis. Im Verein mit der Scheidhauer & Giessing A.-G. u. der Stellawerk A.-G. vorm. Wilisch & Co. (s. auch Beteilig.) wurden i. J. 1930, weitgehende Rationalisierungsmassnahmen durchgeführt, die ihren äusseren Ausdruck in dem Abschluss von Interessengemeinschaftsverträgen gefunden haben. Kapital: RM. 18 215 000 in 60 000 St.-Aktien zu RM. 300 u. 10 750 Vorz.-Akt. zu RM. 20. Die Vorz.-Akt. haben Anspruch auf eine Vorz.-Div. von 6 % (Max.) mit Nachzahlungs- verpflichtung u. im Falle der Liquid. auf eine vorzugsweise Befriedigung vor den St.-Akt.; sie können ab 1./1. mit 6monat. Frist gekündigt werden. — Vorkriegskapital: M. 16 000 000. Urspr. M. 750 000, erhöht bis 1909 auf M. 16 000 000, dann erhöht von 1920 bis 1922 auf M. 60 000 000 in 48 000 St.-Akt. u. 12 000 Vorz-Akt. zu M. 1000 (über Kapitalsbeweg. s. Hdb. d. Dt. A.-G. Jahrg. 1927). Die Kap.-Umstell. erfolgte lt. G.-V. v. 24./11. 1924 von M. 60 000 000 auf RM. 14 520 000 derart, dass der Nennwert der St.-Akt. von bisher M. 1000 auf RM. 300 herabgesetzt wurde. Der Nennwert der Vorz.-Akt. wurde von M. 1000 auf RM. 10 bei einer Einzahl. von 25 % festgesetzt. Auf Einspruch der Alleingläubigerin, der Bank für Industriewerte A.-G., wurde der Beschluss der G.-V. v. 24./11. 1924 im Vergleichswege ab- geändert u. von der G.-V. vom 27./6. 1925 dahin bestätigt, dass der Umstell. der Vorz.-Akt. ein G.-M.-Betrag von 215 000 zugrunde gelegt wurde. Demnach 10 750 Vorz.-Akt. zu je RM. 20. Die G.-V. v. 23./6. 1928 beschloss Erhöh. um RM. 3 600 000 auf RM. 18 215 000 durcl. Ausgabe von 12 000 St.-Akt. zu RM. 300, div.-ber. ab 1./1. 1928. Die neuen Aktien dienten zum Erwerb der Aktienmehrheit der Scheidhauer & Giessing A.-G. in Bonn a. Rh. Genussscheine: Die G.-V. v. 8./6. 1923 beschloss die Ausgabe von 48 000 Genussscheinen zu M. 1000. Auf 1 alte Aktie zu M. 1000 kam 1 Genussschein zum Angebot. Ganz oder teilweise kündbar nach Ablauf des Geschäftsjahres 1932. Die Genussscheine gewähren kein Aktionärrecht, haben insbes. kein St. . Recht und keinen Einffuss auf die Leitung des Geschäftes. Die Genussscheininhaber haben folgende Rechte: A. Die Ges. hat als Gläubigerin u. Aktionärin der später liquid. Didier March Company in Keasby (UL. S. A.) (s. auch oben) Ansprüche an deren Liquidationsmasse, die sich im Besitz des Alien Property Custodian in Washington befindet. Alle Eingänge dienen zunächst zur Deckung des Buchwertes der Ansprüche bei der Ges. sowie aller Kosten der Vertret. u. Einzieh. sowie der etwaigen Steuern u. Lasten, die ausschliesslich auf dem Überschuss liegen bzw. gelegt werden sollten. Der Überschuss wird auf die Genussscheine ver- teilt. Bei dessen Eingang in fremder Währ. wird diese zum Durchschnittskurse der sechs dem Eingang folgenden Börsentage der Berliner Börse berechnet. B. Von dem jährl. nach Beschluss der G.-V. zur Verteil. kommenden Reingewinn erhalten zunächst die Vorz. Aktion. die ihnen zustehende Div., sodann die St.-Aktion. bis 50 % des Nennwertes. Diese 50 % erhöhen oder ermässigen sich in gleicher Weise wie die Durchschnittsnotiz des letzten Berliner Börsentages im Dez. des betr. Geschäftsj. für die Dollardevise im Verh. zu der letzten im Dez. 1923. Von dem Rest des zur Verteil. kommenden Reingewinns erhalten die St.-Aktion. %, die Genussscheininhaber ¼, unbeschadet des Tant.-Anspruches des A.-R. Ein Recht der Genussscheininhaber, die Beschlüsse der G.-V. zu beanstanden, ist ausge- schlossen. Die Zeit der Ausschütt. zu A bestimmen Vorst. u. A.-R. der Ges., jedoch hat sie nicht später als bei Ausschütt. der ersten nach dem Eingang der amerikanischen Liquidationsmasse fälligen Div. zu erfolgen. Die Ausschüttung zu B erfolgt an „ Tage, an dem die Div. für das abgelaufene Geschäftsj. an die St.-Aktion. gezahlt C. Bei Auflös. der Ges. erhalten die Genussscheine den zehnten Teil des ergebnisses, wogegen alle weiteren Ansprüche. soweit sie nicht vor dem Beschluss Auflösung fällig waren, erlöschen. Auf Beschluss der G.-V. v. 24./11. 1924 wurde 6- sitzern von Genussscheinen das Angebot gemacht, je 10 Genussscheine in 1 Aktie der 3 umzuwandeln; mehr als 40 000 Genussscheine wurden umgetauscht, der Restbetrag befin sich zum Teil in ausländischem Besitz. Lt. Bek. v. 5./7. 1927 Auszahlung von RM. 4 3 Genussschein gemäss §§ 3a der Satzung. Am 1./7. 1930 erfolgte die Ausschüttung RM. 50 je Genussschein aus Eingängen betr. die Didier March Comp. in Keasby (U. S. 5 Kurs Ende 1924–1930: RM. 35.50. 39.50, 70, 60, 44.25, 40, 55 pro Genussschein. Rene Ende 1930 für Stücke, auf welche RM. 54 zurückgezahlt sind: 4.75 %. Die Genussschel wurden an der Berliner Börse im Jan. 1924 zur Notiz zugelassen. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: 1931 am 30./6. Stimmrecht: 1 St.-Akt. zu RM. 300 = 1 St., 1 Vorz.-Akt. zu RM. 20 = 1 St. aekssge Gewinn-Verteilung: 5 % z. R.-F. bis 20 % des Grundkapitals, etwaige „ 97 sod ann Nachzahlung auf Vorz.-Akt., soweit auf diese in früheren Jahren weniger Inlte auf die Einzahlung verteilt wurde, hierauf bis 6 % Div. auf Vorz.-Akt.; sodann ern ―