Textil-, Kunstseide- und Bekleidungsindustrie. 2643 verbunden waren, eine neue wirtschaftliche u. juristische Basis zu finden. Ausgangs- punkt für diese Verhandlungen war auf der einen Seite die Erkenntnis, dass bei der zu- nehmenden Verschlechterung in der Lage der baumwollverarbeitenden u. ausrüstenden Industrie eine Verschärfung der allgemeinen Situation durch einen Kampf zwischen den beiden grössten Unternehm. auf diesem Gebiet im eigenen u. allgemeinen Interesse aus- geschlossen sein müsste, u. auf der anderen Seite die Tatsache, dass die Betriebe gegenseitig eine wertvolle u. weiter ausbaufähige Ergänzung darstellten. Es sprachen u. sprechen jedoch erhebliche Gründe dafür, die Selbständigkeit der Ges. u. damit ihre Individualität aufrecht zu erhalten, u. zwar sind hierfür die zum Teil sehr verschiedene Art der Produktion u. die Verschiedenheit der Verkaufsorganisationen massgebend. Das Ziel der Vereinigung der wirtschaftlichen Interessen unter gleichzeitiger Aufrechterhaltung der Selbständigkeit beider Unternehm. sollte erreicht werden durch die Schaffung einer Dachgesellschaft, die die Aktien sowohl der Dierig A.-G. wie der Hammersen A.-G. im Austausch gegen ihre eigenen Aktien erwirbt. Für diese Aufgaben wurde die Deutsche Baumwoll- A.-G. in Osnabrück (Debag), deren Aktien sich vollständig im Besitz der Hammersen A.-G. befanden, ausersehen. Einem Vertrage zufolge, der zwischen der Debag u. der F. H. Hammersen A.-Ges. in Osnabrück einerseits sowie der Christian Dierig A.-G. in Langenbielau im Eulengebirge (Schles.) u. der Textil-Treuhand G. m. b. H. in Berlin-Charlottenburg, einer Verwaltungsges. der Familie Dierig, andererseits geschlossen worden ist, wird die Debag zu der Dachges. eines Textilkonzerns ausgestaltet, der ausser den bisherigen Tochterges. der Debag die Dierig-Ges. u. die Hammersen Ges. umfasst. Interessengemeinschaftsvertrag: Der Inhalt des vorerwähnten, zu einem erheblichen Teil durchgeführten Vertrages, der am 19/6. 1930 unterzeichnet worden ist u. von dessen Bestimmungen die G.-V. der Dierig-Ges. v. 7./7. 1930 u. der Hammersen-Ges. vom 9.)/7. 1930 zustimmend Kenntnis genommen haben, ist im wesentlichen folgender: Die Tochtergesellschaft von Hammersen, die Deutsche Baumwoll-A.-G. (Debag) in Osnabrück, deren Kapital von RM. 6 000 000 sich zuletzt vollständig im Besitz von Hammersen befand, wird in eine Holdinggesellschaft (Dachgesellschaft) umgewandelt, um die Aktienkapitalien von Dierig u. Hammersen in sich zu vereinigen. Die Debag erhöht deshalb ihr A.-K. von RM. 6 000 000 auf RM. 39 000 000; der Erhöh.-Betrag von RM. 33 000 000 wird zur Hälfte, d. h. also RM. 16 500 000, dazu verwandt, das Gesamt-A.-K. der Christian Dierig A.-G. (RM. 30 000 000) zu erwerben. Die andere Hälfte wird den Besitzern der noch im Umlauf befindlichen RM. 13 750 000 Hammersen-Aktien angeboten, u. zwar im Verhältnis von RM. 1000 Hammersen-Aktien gegen RM. 1200 Debag-Aktien. Das Umtauschangebot an die Hammersen-Aktionäre erfolgte lt. Bekanntm. am 2./1. 1931. (Inzwischen ist der Umtausch der Dierig-Aktien gegen Debag-Aktien fast vollständig durchgeführt. Auch die Hammersen- Aktionäre haben von dem Umtauschangebot ihrer Aktien gegen Debag-Aktien weitgehend Gebrauch gemacht.) Der Vorstand der Debag wird aus zwei Mitgliedern bestehen, von denen das eine von der Hammersen-Gruppe, das andere von der Dierig-Gruppe bestimmt wird. Der A.-R. der 9 Debag wird aus 10 Mitgliedern bestehen u. sich je zur Hälfte aus Vertretern der beiden ruppen zusammensetzen. Der Vorsitz des A.-R. wechselt jährlich zwischen dem derzeitigen Vorsitzenden, Herrn Fritz Häcker von der Hammersen-Gruppe, Herrn Dr. Wolfgang Dierig von der Dierig-Gruppe u. Herrn Dr. Werner Kehl, Mitglied des Vorstandes der Deutschen Bank u. Disconto-Ges. Das Abkommen über die Besetzung des Vorsitzes im Aufsichtsrat gilt bis zum 31./12. 1935, das Abkommen über die paritätische Besetzung des Vorstandes u. des Aufsichtsrats im ganzen bis zum 1./10. 1940. „ Der A.-R. der fammersen-Ges. wird durch Vertreter der Dierig-Gruppe ergänzt; das Verhältnis der beiden Gruppen im Aufsichtsrat soll sich auf 8: 5 stellen. Falls ein Mitglied er Hammersen-Gruppe anders als turnusmässig ausscheidet, findet für dieses Mitglied keine Neuwahl statt; das Verhältnis der Hammersen-Gruppe zur Dierig-Gruppe wird von E 7:5 sein. Der Vorsitz wechselt turnusgemäss zwischen den Herren Dr. W. Kehl u. 3 Häcker. Das Abkommen über das gegenseitige Verhältnis im A.-R. der Hammersen- es. wird für 10 Jahre, beginnend mit der ordentl. G.-V. 1930, festgesetzt. Im Geschäfts- fpeui der Hammersen-Ges. soll zwischen den Vertretern der Hammersen-Gruppe u. er Dierig-Gruppe ein zahlenmässiges Verhältnis von 5: 3 oder 4:2 bestehen. n den Aufsichtsrat u. den Geschäftsausschuss der Dierig-Ges. treten zwei Herren der ammersen-Gruppe ein. Es wird ein Gemeinschaftsrat gewählt, der aus 4 Personen besteht, von denen je zwei 3 dem A.-R. der Hammersen-Ges. u. von dem A.-R. der Dierig-Ges. ernannt werden. gabe dieses Gemeinschaftsrats ist es, das wirtschaftlich günstigste Zusammenarbeiten aeher Konzernges. vorzubereiten. Seine Aufgabe besteht insbesondere darin, dafür sorgen, dass eine einheitliche. Einkaufs-, Produktions- u. Verkaufspolitik verfolgt wird. l Zweck tritt der Gemeinschaftsrat einmal monatlich zu einer Sitzung zusammen. — 03 eres über den Vertrag siehe auch Abhandlung der Deutschen Baumwoll-A.-G. (Debag) nabrück, im Hdb. d. Df. A-G. Jahrg. 19311. mit Besitztum: 1. In Osnabrück: a) eine Baumwollspinnerei von 62 750 Spindeln verbunden unt pulerei, Haspelei u. einem Baumwollagerhaus für 3000 Ballen Baumwolle; b) eine weberei von 1525 Webstühlen mit Spulerei, Zettlerei, Schlichterei, Färberei, Bleicherei, Rau b erel u. Ausrüst.; c) ein mit der Weberei zus. hängendes grosses Geschäftshaus mit 166*