Textil-, Kunstseide- und Bekleidungsindustrie. 2677 Zweck: Erwerb, Errichtung u. Betrieb von sowie Beteilig. an Unternehm. im Gebiet der Chemie u. Textilindustrie. Die Ges. betreibt in ihren Fabriken zu Oberbruch, Reg.-Bezirk Aachen und Sydowsaue bei Stettin die Herstellung von Kunstseide (Glanzstoff), künstlichem Pferdehaar, Kunststroh und ähnlichen Produkten. Zur Anwendung gelangt das Viskose- Verfahren u. das Kupfer-Oxyd-Ammoniak-Verfahren. Beide Verfahren sind durch zahlreiche Patente sowohl in Deutschland wie in den meisten ausserdeutschen Staaten geschützt. Ein auf dem Gebiete des Viskose-Verfahrens grundlegendes Patent ist im Jahre 1928 abgelaufen, ein weiteres wichtiges, das Viskose-Verfahren betreffendes Patent wird im Jahre- 1935 ablaufen. Für sehr wesentliche Verbesserungen bestehen bereits neue Patente. Die Patente für Österreich sind an die Erste OÖsterr. Glanzstoff-Fabrik A.-G. zu Wien, die für die Tschechoslowakei an die Böhmische Glanzstoff-Fabrik System Elberfeld A.-G. in Prag u. die für die Vereinigten Staaten von Nordamerika auf die American Glanzstoff-Corporation, Elizabethton-Tennessee übergegangen (s. auch Beteilig.). Entwicklung: Lt. G.-V. v. 20./4. 1928 Anglieder. der Bayerischen Glanzstoffwerke A.-G. in München mit Werk in Obernburg a. M., von deren A.-K. von RM. 2 000 000 die Ges. bereits RM. 1 700 000 besitzt, sowie Anglieder. der Vereinigten Kunstseidenfabrik A.-G. in Frank- furt a. M., mit Werk in Kelsterbach a. M., von deren A.-K. von RM. 3 000 000 die Ges. bereits RM. 2 751 000 besitzt. Für je RM. 1000 Bayerische Glanzstoff-Akt. werden RM. 200 Ver. Glanzstoff-Akt. gewährt, u. für je RM. 600 Ver. Kunstseiden-Akt. je RM. 300 Glanzstoff- Akt. — 1929 wurde das bisher in der Komm.-Ges. Stapelfaserfabrik fordan & Co. geführte Werk in Sydowsaue der Gesellschaftsverwaltung voll eingegliedert u. die K.-G. aufgelöst. Das Geschäftsjahr 1929 schloss mit einem Verlust von RM. 58 315 565. Der Ge- schäftsbericht gab für den Verlustabschluss folgende Gründe an: Im Zusammenhang mit der ungünstigen Preisgestaltung auf dem Kunstseidenmarkt setzte an allen Börsenplätzen eine stark nach unten gerichtete Kursbewegung aller Kunstseidenwerte ein, von der auch die Kurse der eigenen Aktien u. die der nahestehenden Ges. betroffen wurden. Es mussten deshalb die entsprechenden Abschr. gemacht werden. In erster Linie traf dies auf die im Besitz der Ges. befindlichen Common Shares der Associated Rayon Corporation zu. Um diese Common Shares den Kursen am Schluss des Jahres anzupassen, war eine Abschreib. von RM. 30,5 Mill. erforderlich. Weitere Herabsetzungen der Wertansätze kamen in Frage bei dem Besitz der Ges. an Aktien der Algemeene Kunstzijde Unie N. V. (Enka) in Höhe von RM. 11, 3 Mill. u. bei verschiedenen Beteil. in Höhe von RM. 11, 4 Mill., darunter die Beteil. an der Glanzfäden-Aktiengesellschaft u. der Deutschen Celta-Aktiengesellschaft, welche mit Rücksicht auf die Stillegung des Petersdorfer Werkes auf je RM. 1 ageschrieb. wurden. Dies ergab eine Gesamtabschreibung auf dem Konto Dauernde Beteil, in Höhe von ca. NM. 53 Mill. Der Verlust wurde gedeckt durch Auflösung der Sonderres. v. RM. 1 100 000 u. EIntnahme v. RM. 57 215 565 aus dem R.-F. Lt. G.-V. v. 18./9. 1930 ging das Vermögen der Neue Glanzstoffwerke A.-G., in Breslau als Ganzes unter Ausschluss der Liqu. auf die Ges. über. Durch G.-V.-B. der Spinnfaser Aktiengesellschaft vom 20./9. 1930 ist die Spinnfaser Aktiengesellschaft ohne Liqu. auf- gelöst u. ihr Vermögen als Ganzes auf die Vereinigte Glanzstoff-Fabriken Aktiengesellschaft übergegangen. Auf je nom. RM. 400 Aktien der Spinnfaser Aktiengesellschaft mit Div.- Scheinen für 1930ff. entfielen je nom. RM. 300 Aktien der Vereinigte Glanzstoff-Fabriken Aktiengesellschaft mit Div.-Scheinen für 1930ff. Gegen diesen Fusionsbeschluss wurde Anfechtungsklage erhoben. In der Klage ent- schied das Landgericht Wuppertal am 1./4. 1931, dass der Zusammenschluss ungültig ist. egen dieses Urteil wurde Berufung eingelegt. Besitztum: Die Hauptverwaltung der Ges. befindet sich in Wuppertal-Elberfeld. er dortige 2326 am umfassende Grundbesitz, von dem etwa %¾ auf das Verwalt.-Gebäude u. enige Beamtenwohnhäuser entfallen, ist auf den Namen der Märkischen Verwaltungs-Ges. m. b. H. in Elberfeld eingetragen, deren Gesamtkapital von RM. 20 000 sich in den Händen der t.Ges. u. ihrer Tochtergesellschaften befindet. Der Berliner Grundbesitz, der das Ver- valtungsgebäude Margaretenstr. 17 u. das in Teltow gelegene Forschungsinstitut Seehot umfasst, ist auf den Namen der Norddeutschen Verwaltungs-Ges. m. b. H. in Berlin ein- getragen, deren sämtliche Anteile in Höhe von RM. 20 000 ebenfalls in den Händen der luttergesellschaft u. der angeschlossenen Tochtergesellschaften vereinigt sind. Dieser rundbesitz umfasst 17 042 qm, wovon 1916 qm auf bebaute Flächen entfallen. Ausserdem esitzt die Ges. das Rittergut Sydowsaue sowie ein 2.99 ha umfassendes unbebautes Fabrik- grundstück in Glauchau i. Sa. 80 331 Werke der Ges. befinden sich in Oberbruch (Reg.-Bez. Aachen), Sydowsaue bei tin, Kelsterbach a. M. u. Obernburg (Unterfranken). Die Fabrik Oberbruch liegt in 38 Mähe des Bahnhofs Grebben der Nebenstrecke Lindern–Heinsberg (Lindern liegt an für Gauptlinie Aachen–Düsseldorf), mit dem sie durch ein 2100 m langes Anschlussgleis 8235 fieks ees u. Waggonladungen verbunden ist. – Der Grundbesitz in Oberbruch beträgt 147 B a, u. zwar umfasst das Fabrikgelände 37 ha, wovon 10.90 ha mit Fabrikgeb. u. Gart eamten- u. Arbeiterwohnungen bebaut sind, während der Rest von 45.85 Ra aus Wiesen, Ackerland usw. besteht. – Die Dampf-Erzeugungs-Anlage umfasst 6 Sektional- ordstrohrkessel mit insgesamt 2500 qm Heizfläche. Die zum Betriebe der Fabrik fess Kraft wird in einer eigenen elektrischen Licht- u. Kraftzentrale erzeugt. Sie aus einem Drehstrom-Turbo-Generator mit 3600 PS (der erzeugte Drehstrom wird