Chemische Industrie. 2759 Dividenden: 1924–1930: 0 %. Direktion: Fabrikant Fritz Schopflocher, Fabrikant Hermann Fuld, Frankfurt a. M. Prokuristen: Dr. P. Schopflocher, E. Clauer, J. Offenbacher. Aufsichtsrat: Fabrikant Julius Schopflocher, Bankier Harry Weiss, Dr. jur. Alexander Rosenstein, Frau R. Schopflocher, Frankfurt a. M. Zahlstelle: Ges.-Kasse. Postscheck-Konto: Frankf. a. M. Nr. 1217. ―― 741 44. I. G. Farbenindustrie Aktiengesellschaft in Frankfurt a. M. Gründungsgeschichte: Am 2./12. 1925 haben sich durch Fusionsverträge die Firmen der Interessengemeinschaft der deutschen Teerfarbenfabriken, nämlich die: Badische Anilin- & Soda-Fabrik, Ludwigshafen a. Rh., Farbenfabriken vorm. Friedr. Bayer & Co., Leverkusen, Farbwerke vor m. Meister Lucius & Brüning, Höchst a. M., Actiengesellschaft für Anilin-Fabrikation, Berlin, Chemische Fabrik Griesheim Elektron, Frankfurt a. M., Chemische Fabriken vorm. Weiler-ter Meer, Uerdingen a. Rh., zur I. G. Farbenindustrie Aktiengesellschaft zusammengeschlossen. Aufnehmende Gesell- schaft war die Badische Anilin- & Soda-Fabrik, die mit den vorgenannten Firmen Fusions- verträge im wesentlichen gleichen Inhalts schloss, durch Generalversammlungsbeschluss vom 28./11. 1925 ihr Kapital um das Kapital der aufzunehmenden Gesellschaften erhöhte und ihren Namen in „I. G. Farbenindustrie Aktiengesellschaft“ unter Verlegung des Sitzes nach Frankfurt a. M. änderte. Die Fusion erfolgte in der Weise, dass die Vermögen der in der Badischen Anilin- & Soda-Fabrik aufgehenden Gesellschaften als Ganzes unter Ausschluss der Liquidation auf Ludwigshafen übertragen wurden, und zwar einschliesslich sämtlicher Patente und Warenzeichen, des beweglichen und unbeweglichen Auslandbesitzes, sowie des Rechtes zur Weiterbenutzung der Firma. Mit dem Vermögen ging auch der seit dem 1. Januar 1925 angefallene Geschäftsgewinn auf Ludwigshafen über. Die Übertragung der Vermögen erfolgte gegen Gewährung von Aktien Ludwigshafens im Verhältnis 1: 1. Aktionäre, deren Stammaktien nicht durch 1000 restlos teilbar waren oder den Betrag von RM. 1000 nicht erreichten, erhielten für die sich ergebenden Spitzen- beträge von RM. 200 u. 100 eine Stammaktie der Badischen Anilin- & Soda-Fabrik über RI. 200 und 100. Die Vorzugsaktien wurden nach den gleichen Grundsätzen getauscht. Die Firmen der sich verschmelzenden Gesellschaften werden als Zweigniederlassungen der I. G. Farbenindustrie Aktiengesellschaft mit einem ihrem früheren Firmennamen ent- sprechenden Zusatz weitergeführt. Die Fusion war der Schlussstein des Zusammenschlusses der grossen deutschen chemischen Fabriken. Bereits im J ahre 1904 begann diese Bewegung durch eine engere Verbindung zwischen den Farbwerken vorm. Meister Lucius & Brüning und der Firma Leopold Cassella & Co. G. m. b. H. einerseits, sowie einer Interessengemeinschaft der Badischen Anilin- & Soda-Fabrik, Farbenfabriken vorm. Friedrich Bayer & Co. und der Actien- Gesellschaft für Anilin-Fabrikation andererseits. Schon bei Abschluss des Drei- undes zwischen den letztgenannten Firmen war man sich darüber klar, dass diese Inter- essengemeinschaft nur Vorläufer einer in späterer Zeit erfolgenden völligen Verschmelzung sein würde. Die Lage, die in den Kriegsjahren für die auf Kriegsbetrieb umgestellte Teer- farbenindustrie entstand, brachte verstärkt die Notwendigkeit eines engeren Zusammen- auf breiterer Basis. Der alte Dreibund wurde daher im Anfang des Jahres 1916 reh die Farbwerke vorm. Meister Lucius & Brüning, Höchst a. M., Kalle & Co. Aktiengesellschaft, Biebrich a. Rh., Leopold Cassella & Co. G. m. b. H., Frankfurt a. M., Chemische Fabrik Griesheim Elektron, Frankfurt a. M., Chemische Fabriken vorm. Weiler-ter Meer, Uerdingen a. Rh., erweitert zur Interessengemeinschaft der deutschen Teerfarbenfabriken. Der Interessen- semeinschaftsvertrag wurde in Berlin am 18./8. 1916 anfänglich auf eine Dauer von 8 jbahren geschlossen, im Dezember 1920 jedoch bis zum 31./12. 1999 verlängert. Die elbständigkeit und eigene Organisation der Gemeinschaftsfirmen blieb gewahrt. Das wesämtergebnis der Bilanzen wurde nach einem bestimmten Schlüssel unter die Firmen wobei insbesondere bis zum Jahre 1919 das gesamte Stickstoffgebiet als Sonder- sebiet der Firmen Ludwigshafen und Höchst galt. Auch diese erweiterte Interessen- semeinschaft konnte ihrer Form und ihrem Inhalt nach nur eine Übergangserscheinung sein. 08 3 ar unmöglich, die natürlichen Interessengegensätze in vollem Umfang zu beseitigen und 43 60 die Bindung derart zu verstärken, dass eine Kündigung erschwert oder ganz lossen wurde. Hinzu kam die durch den Krieg und seine Folgen gänzlich veränderte I dem Weltmarkt, die neue, durch Zollmauern geschützte Konkurrenzen in fast allen ern entstehen liess, und die zu einer rationellen Gestaltung und Vereinfachung der