Chemische Industrie. 2765 steht den Einzelaktionären auch dann zu, wenn die vorstehenden Verträge aus irgendeinem Grunde aufgehoben oder abgeändert werden sollten. Die zu 2. u. 3. genannten Gesellschaften haben zwecks Verbreiterung der Fabrikations- basis u. Vereinfachung der Geschäftsführung die Fusion mit der unter 1. genannten Dynamit Actiengesellschaft vorm. Alfred Nobel & Co., Hamburg, beschlossen. In diese Fusion wurden weiter einbezogen die Deutsche Sprengstoff-Actiengesellschaft, Köln, Rhei- nische Dynamitfabrik, Köln, Dresdner Dynamitfabrik, Köln u. Westdeutsche Sprengstoff- werke Actien-Gesellschaft, Köln. Die Dynamit Actien-Gesellschaft vorm. Alfred Nobel & Co., Hamburg, hat zum Zwecke der Durchführung dieser Fusion ihr Stammkapital von RM. 37 500 000 auf RM. 47 000 000 erhöht. 4. Interessengemeinschaftsvertrag mit der Deutschen Celluloid-Fabrik, Eilenburg. Die Köln-Rottweil Aktiengesellschaft, Berlin, hatte unterm 27./10. 1922 einen Anschlussvertrag mit der Deutschen Celluloid-Fabrik, Eilenburg, abgeschlossen. In diesen Vertrag ist die I. G. Farbenindustrie A.-G. am 30./8. 1926 eingetreten. Der Betrieb der Deutschen Celluloid-Fabrik, Eilenburg, läuft für Rechnung u. Gefahr der I. G., die das gesamte Geschäftsergebnis übernimmt u. Eilenburg eine Dividende auf ihr jeweiliges A.-K. garantiert in Höhe der Hälfte der St.-Akt.-Div. der I. G. 5. Interessengemeinschaftsvertrag mit A. Riebeck'sche Montanwerke A.-G., Halle a. S. Der Vertrag ist abgeschlossen am 20./9. 1926 und zwar rückwirkend ab 1./4. 1925 bis 31./3. 2023. Beide Gesellschaften behalten ihre volle rechtliche Selbständigkeit. Die I. G. garantiert den Riebeck-Aktionären %o des Prozentsatzes, den die I. G. als Dividende verteilt. Die I. G. hat jederzeit das Recht, die Übernahme des Vermögens als Ganzes im Verhältnis MM. 100 Riebeck zu RM. 60 I. G.-Aktien zu verlangen. Dagegen hat jeder Riebeck-Aktionär ab 1./4. 1930 das Recht, den Umtausch der Riebeck-Aktien in gleichem Verhältnis zu verlangen. Bei Neu-Emission von Aktien wird die I. G. den Riebeck-Aktionären ein entsprechendes Bezugsrecht einräumen. Das Recht, den Umtausch der Aktien in dem angegebenen Ver- hältnis zu verlangen, steht den Aktionären der A. Riebeck'schen Montanwerke während der Dauer des Interessengemeinschaftsvertrages zu. Wird der Vertrag aus irgendeinem Grunde aufgehoben und macht die I. G. alsdann von ihrem Recht Gebrauch, die bei der Vertragsauflosung vorhandenen Kohlen-Abbau-Gerechtigkeiten und das Bergwerkseigentum, die Liegenschaften, Wohngebäude, Betriebsanlagen, Maschinen, Betriebseinrichtungen und Beteiligungen ganz oder zum Teil zum Buchwert der letzten Bilanz zu übernehmen, so steht auch in diesem Fall den Aktionären der A. Riebeck'schen Montanwerke Aktiengesellschaft das erwähnte Umtauschrecht zu. 6. Interessengemeinschaftsvertrag mit der Chemische Werke Lothringen G. m. b. H. in Bochum-Gerthe. Zwischen der I. G. Farben A.-G. u. der Chemische Werke Lothringen G. m. b. H. (Kap. RM. 6 000000) ist ein Interessengemeinschaftsvertrag abgeschlossen, der auf ähnlicher Grundlage beruht, wie der mit der A. Riebeck sche Montanwerke A.-G. abgeschlossene Vertrag (s. oben). Das Div.-Verhältnis ist auf 1:1 festgelegt. Den Gesell- schaftern der Chemischen Werke Lothringen G. m. b. H. steht ab 1./11. 1933 das Recht zu, jederzeit ihre Anteile auf der Basis gleicher Nominalbeträge in I. G. Farben -Aktien umzutauschen. Bonstige wichtige Vereinbarungen: Die I. G. trat im Jahre 1927 in engere Beziehungen mit dem norweg. Stickstoffunternehmen Norsk Hydro Elektrisk Kvaelstofaktieselskab, 0Osl o. Es handelt sich dabei um ein Zusammengehen auf technischem u. kaufmännischem Gebiet, insbes. um den Ausbau der norweg. Stickstoffwerke zu einer Leistungsfähigkeit von 5 125 t, wodurch die Ges. in der Lage ist, ihre günstige Wasserkraft besser auszunützen 1Ssher. Hn Jahre 1927 kam es auch zu einer Verständigung zwischen der I. G. u. der Standard 1 Company of New Jersey über die Anwendung des I. G.-Verfahrens zur Verarbeitung von Rohöl in den Ver. Staaten von Amerika. Sie erfolgte vor allem auch im Hinblick auf das Interesse an der Verarbeit. der schweren Rohöle, die jetzt in zunehmendem Masse ver- Vendet werden müssen, da die leichten Rohöle auf die Dauer nicht mehr in genügender enge zur Verfüg. stehen. Bei der gemeinsamen Arbeit, die später zur Erricht. von Gross- dersuchsanlagen in mehreren Raffinerien der Standard Oil in den Ver. Staaten geführt hat, deren Jahresleist. etwa einem Drittel des gesamten deutschen Verbrauchs an Ölprodukten im Jahre 1928 entsprechen wird, zeigte sich jedoch bald, dass dieses Abkommen in terri- wie in sachlicher Hinsicht einer Ergänz. bedurfte. Das Geschäft der Standard Oil eschränkt sic * h ja nicht auf die Ver. Staaten, sondern umfasst alle wichtigeren Länder 9 rde. Es erwies sich schlechterdings als eine Unmöglicheit, in Amerika neue viel- rsprechende Verfahren zur Verarbeit. u. Raffination von Erdöl u. seinen Produkten zu wickeln, den ausländischen Tochterges. der Standard Oil aber ihre Anwend. zu versagen. I Hinsicht zeigte sich mehr u. mehr, dass mit den I. G.-Verfahren über die von Ö01 auch wichtige Erfahrungen für die Kohle- u. Teerhydrierung aus der ei d Segeben werden, da zwischen beiden Verfahren sehr enge Beziehungen bestehen. „ Beschränkung auf das Abkommen vom Jahre 1927 wurde sich also für die Kohle- Yärrerung ein vertragloser Zustand ergeben haben. Die Herstellung von Ö1 aus Kohle u.