Chemische Industrie. Der Inhaber von Teilschuldverschreibungen ist jedoch in diesem Falle berechtigt, das vor- gesehene Erwerbsrecht zu 90 % des Erwerbskurses, aber nicht unter pari, unter Anrechnung der Teilschuldverschreibungen zum Nennwert auszuüben. Für diesen Erwerbskurs ist das Jahr massgebend, in das der Ablauf der Kündigungsfrist fällt. Innerhalb einer am Tage der Kündigung beginnenden Frist von 3 Monaten hat der Inhaber der Schuldnerin gegen- über die Erklärung abzugeben, ob er sein Recht auf Erwerb von Stammaktien ausüben will. Die Erklärung ist für ihn bindend. Wird innerhalb der Frist keine Erklärung ab- gegeben, so erlischt das Erwerbsrecht. Übersteigt der Nennwert der eingereichten Teil- schuldverschreibungen den Erwerbspreis der gegen sie zu übernehmenden Aktien, so wird der übersteigende Betrag dem Einreicher bei Ausübung des Erwerbsrechts nach Wahl der Schuldnerin ganz oder teilweise in Teilschuldverschreibungen, auf denen die Ausübung des Erwerbrechts vermerkt ist, unter Anrechnung zum Nennwert oder in bar zurück- erstattet. Die zurückgegebenen Teilschuldverschreibungen sind vom Beginn des Jahres an zinsberechtigt, in welchem das Erwerbsrecht ausgeübt wird. Ihre Kündigung kann unabhängig von derjenigen der noch mit Erwerbsrecht in Umlauf befindlichen Teilschuld- verschreibungen jederzeit unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten erfolgen. Im Übrigen gelten für sie, abgesehen von dem Wegfall des Aktienerwerbsrechts, die gleichen Bedingungen hinsichtlich Verzinsung u. Rückzahlung wie für die übrigen Teilschuld- verschreibungen. Insbesondere hat auch ihre Rückzahlung zu 110 % zu erfolgen. Erfolgt für den übersteigenden Nennwert der eingereichten Teilschuldverschreibungen eine Barvergütung, so sind dem Einreicher Stückzinsen von 6 % vom Beginn des Erwerbsjahres bis zum Tage der Auszahlung zu vergüten. Falls die Schuldnerin ihren Stammaktionären bis zum 31. Dezember 1941 einen Bezug auf neue Stammaktien einräumt und den Inhabern der Teilschuldverschreibungen nicht ein entsprechendes Bezugsrecht auf neue Aktien an- bietet, ist der Wert des Bezugsrechts ohne Zwischenzinsen bei dem Aktienerwerb zu vergüten. Der Wert des Bezugsrechtes wird berechnet auf Grund des Durchschnitts der amtlichen Notierung an der Berliner Börse, höchstens aber zum rechnerischen Wert des Bezugsrechtes. Die am 1. Januar 1945 noch ausstehenden Teilschuldverschreibungen werden zur Rückzahlung am 1. Juli 1945 zu 110 % unter Vergütung von Zinsen für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 1945 in Höhe des für 1944 massgeblichen Zinssatzes fällig. Die Teilschuldverschreibungen sind den Stammaktionären der I. G. im Verhältnis von 4: 1, den Stammaktionären der Dynamit-Aktien-Gesellschaft vormals Alfred Nobel & Co., Hamburg, in Köln a. Rh., im Verhältnis 8: 1, der Rheinisch-Westfälischen Sprengstoff- Aktien-Gesellschaft in Köln, der Aktien-Gesellschaft Siegener Dynamit-Fabrik in Köln und der Gustav Genschow & Co. Aktiengesellschaft in Berlin im Verhältnis von 10: 1 u. den Stamm- aktionären der A. Riebeckschen Montanwerke Aktiengesellschaft in Halle a. S. im Verhältnis von 20: 3 zum Nennwert zum Bezuge angeboten worden. Die Teilschuldverschreib. sowie die für die Ausübung des Erwerbsrechtes erforderlichen Aktien wurden an den Börsen von Berlin, Frankfurt a. M., Hamburg, Köln, Mannheim, München u. Stuttgart sowie Amsterdam eingeführt. Kurs der Anleihe: Ende 1928–1930: 144, 101.75, 86 %. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: im 1. Halbj. Reingewinn: Verteil. des bilanzmässigen Reingewinns: a) 5 % an R.-F. (bis 10 % des Grundkapitals), b) dann Sonderrücklage nach Beschluss der G.-V., c) hierauf Div. bis zu 6 % des auf den Nennwert eingezahlten Betrages an Vorz.-Akt. Serie A; etwa aus Vor- jahren an 6 % fehlende Beträge in Goldmark (Londoner Goldpreis für ½7 kg Feingold) werden derart gezahlt, dass zunächst die Rückstände ihrem Alter nach zur Auszahlung gelangen, d) sodann Div. bis zu 3½ % des auf den Nennwert eingezahlten Betrages an Vorz.-Akt. Serie B, e) hierauf an St.-Akt. erste Div. von 4 %, f) aus Öberschuss wird weitere Div. nach Beschluss der G.-V. verteilt, A.-R. erhält Tant. von 5 % der Superdiv. Das Recht auf Dividende ruht, solange Aktien sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr zur Verfügung stehen. Bilanz am 31. Dez. 1930: Aktiva: Anlagewerte: Liegenschaften 90172 012, Gebäude u. Eisenbahnen 189 398 549, Apparate u. Utensil. 214 619 549, Beteil. u. Wertp. 351111 221, Vorräte: Rohmaterial. 16 233 853, Brennstoffe u. techn. Artikel 39 626 427, eig. Erzeugnisse 251 432 496, Forder.: Konzerngesellschaften 84 155 140, sonst. Forder. 358 130 399, Kassa u. Wechsel 9 602 663, Bankguth. 139 340 157. – Passiva: St.-Akt. (960 000 000, ab: nicht weiter- begebene Aktien 160 652 200) 799 347 800, Vorz.-Akt. Serie A (100 000 000, ab: nicht weiter- begebene Aktien 100 000 000) –, do. Serie B (40 000 000, davon nicht einbezahlt 26 606 250) 13 393 750, R.-F. 200 000 000, Pens.- u. Unterstütz.-F. 55 000 000, Jubiläums-F. 3 000 000, Stiftungen 3 020 135, Teilschuldverschr. vom Jahre 1928 (mit Umtauschrecht in St.-Akt. 250 000 000, ab: davon in eigenem Besitz 358 200) 249 641 800, gekünd. Obl.-Anleihen 325 203, unerhob. Div. 374 832, do. Anleihe-Zs. 40 156, Zs. auf Teilschuldverschr. vom Jahre 1928 14 978 508, Banken 12 236 298, Konzerngesellschaften 65 219 386, sonst. Verbindlichk. 232 084 615, Gewinn 95 159 983. Sa. RM. 1 743 822 466. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Zs. auf Teilschuldverschr. vom Jahre 1928 14 978 508, Abschr. 57 286 192, Steuern 55 998 280, Gewinn 95 159 983 (davon Div. 85 646 040, Tant. an A.-R. 2 569 381, Vortrag 6 944 562). – Kredit: Gewinnvortrag aus 1929 5 941 995, Roherträgnis in 1930 217 480 968. Sa. RM. 223 422 963.