2838 Chemische Industrie. Chemische Fabrik vorm. Goldenberg, Geromont & Cie. in Liqu. in Winkel (Rheingau). Lt. G.-V. v. 17./10. 1927 wurde die Ges. aufgelöst u. trat in Liquid. Liquidator: Dir. Carl Schneider, Wiesbaden, Mainzer Str. 25. Die Verwertung der Weinsäurequote, die Weinsäurefabrikation, Einricht.-Quote und Erfahrung sowie das Verwaltungs-Gebäude in Wiesbaden und alle Fabrikbetriebe in Winkel mit den Arbeiterwohnungen wurden von der Gruppe Jakob Michael übernommen. Diese Gruppe hat sich bereit erklärt, den Fabrikbetrieb in Winkel weiterzuführen. Unter Berücksichtig. der noch vorhandenen Waren- u. Rohstoffbestände ergibt sich ein Gesamterlös von RM. 2 080 000. Für die durch den Michael-Konzern zu übernehmenden Objekte besteht in Wiesbaden seit kurzem die Chemikalien Akt.-Ges. Die Annahme des Angebots der Michael-Gruppe ermöglicht die Befriedig. der Gläubiger, die Rückzahl. der Vorz.-Akt. u. eine Quote für die St.-Aktionäre, deren Höhe allerdings noch nicht bestimmt werden kann. Die holländische Tochter-Ges. Unicheco wird ebenfalls liquidiert; dabei wird entsprechend dem 1926 mit Herrn Dr. Neuberg abgeschlossenen Vertrag verfahren, nachdem den Aktionären noch eine acht Jahre laufende jährliche 10 % Div. garantiert wird. Lt. Bericht der Liquidat. v. Juli 1928 haben sich die Erwartungen, die an den Verkauf der Fabrik in Winkel u. der übrigen Vermögensobjekte an Michael & Co. geknüpft worden sind, nicht erfüllt. Die Fabrik wurde entgegen den Vereinbarungen sofort bei der Übernahme stillgelegt; nur wenige Angestellte wurden übernommen u. einige weitere noch eine Zeitlang beschäftigt. Ebenso wurde nur ein geringer Arbeiterstand noch kurze Zeit erhalten. Die Stillegung der Fabrik erfolgte auf Grund eines mit der Firma Joh. A. Benckiser getroffenen Abkommens, durch welches die Fabrikation der Weinsäure-Quote auf die Firma Benckiser überging. Die Firma Michael hat weiter von den Zahlungen, die sie am 1./5. 1928 zu leisten hatte, einen grösseren Betrag zurückbehalten u. schliesslich sogar die Zahlung der für den Fall der Stilllegung der Fabrik ausbedungenen Entschädig. von RM. 100 000 verweigert. Die Ges. hat Klage auf Zahlung dieses Betrages bei dem Landgericht in Wiesbaden erhoben. Dieses ver-. urteilte die Firma Michael zur Zahlung der RM. 100 000. Die Unicheco, deren Aktien sich im Besitz der Ges. befinden, hat. nachdem ein Konkursantrag gegen sie gestellt worden ist, ein gerichtliches Moratorium bis zum 15./3. 1929 erwirkt. Sie hat dann aber auch gegen die Ges. selbst einen ungeheuren Anspruch bei dem Gericht in Amsterdam eingeklagt. Dieser Anspruch wird aber von den Liquidatoren in jeder Beziehung für unbegründet gehalten. Lt. Bericht des Liquidators v. 12./10. 1929 konnte der Verkauf der noch vorhand. Warenbestände zu günst. Preisen vorgenommen werden, bis auf ein kleines Weinlager. Für ein Hausgrundst. in Durlach sowie für das noch verbliebene Hausgrundst. in Geisenheim wurden annehmbare Preise erzielt; jedoch war es noch nicht möglich, das in Wiesbaden gelegene Baugrundst. zu verkaufen. Der grösste Teil der Aussenstände ist eingegangen u. soweit diese zur Zahlung bereits fälliger Verbindlichkeiten nicht benötigt wurden, sind die Gelder festverzinslich angelegt worden. Ein Prozess ist inzwischen zugunsten der Ges. entschieden worden, ein anderer wurde durch einen befriedigenden Vergleich erledigt. Einige weitere Prozesse von entscheidender Bedeutung befinden sich noch in zweiter Instanz. Die Liqu. der Unicheco, welcher eine Verlänger. des Moratoriums bis Mitte Dez. 1929 bewilligt wurde, sucht ihre Aktiven zu verwerten, indessen haben die Verhandlungen noch zu keinem Ergebnis geführt. Die gegen die Ges. in Amsterdam erhobene Klage der Unicheco ist bis jetzt nicht weiter verfolgt, aber aucb nicht zurückgenommen worden. Herr Dr. Neuberg hat die bisher fällig gewordene Superdiv. nicht bezahlt. Die Ges. ist bestrebt, in Gemeinschaft mit dem an Stelle der Deutschen Vereinsbank zu bestellenden Treuhänder, die Erfüllung der von Dr. Neuberg vertraglich eingegangenen Verpflichtungen zu erzwingen. Lt. Bericht des Liqu. vom Okt. 1930 konnten die vor dem Arbeitsgericht anhängigen Sachen zu Ende geführt werden. In einem Falle erging ein für die Ges. rechtskräftiges obsiegendes Urteil u. in einem anderen Falle erzielte die Ges. einen angemessenen Vergleich. Mit Dr. Neuberg ist zur endgültigen Ab- wicklung aller Ansprüche ein neues Abkommen getroffen worden. Nach diesem Abkommen, welches in der G.-V. v. 8./11. 1930 genehmigt wurde, gibt Dr. Neuberg alle Vermögens- objekte, welche als Sicherheit für Superdiv. u. Avalverpflicht. dienen sollten, zur Verwert. für die Ges. heraus, während die Aktion. auf den Rest der versprochenen Superdiv., für welche ohnehin eine weitere Deckung nicht zu beschaffen ist, Verzicht leisten. Lt. Bericht des Liquidators vom April 1931 hat die Liqu. seit der letzten Gen.-Vers. weitere erfreuliche Fortschritte gemacht. Die Prozesse, welehe gegen die Chemikalien A.-G. bzw. Michael & Co. noch anhängig waren, sind zu Ende geführt. Die Gegenpartei wurde in dem einen Falle endgültig durch das Reichsgerichtsurteil vom 22./12. 1930 zur Zahlung der streitigen Forder. von RM. 100 000 nebst Zinsen u. Kosten verurteilt. In dem anderen Falle ist der in zweiter Instanz schwebende Prozess durch einen am 17./2. 1931 abgeschlossenen Verleich erledigt worden, der den Gegner zu einer weiteren Zahlung von RM. 45 000 ver- pflichtete. Die vollständige Auseinandersetz. mit der ,Unicheco“ wurde durch einen am 27./11. 1930 mit dem Konkursverwalter abgeschlossenen Vertrag erreicht. Mit den Inhabern der Vorz.-Akt. ist am 31./12. 1930 ein Abkommen getroffen worden, nach welchem die Vorz.-Akt. durch Zahlung von RM. 120 000 eingelöst wurden. Lt. Bekanntm. V.. 1931 erfolgt auf die St.-Akt. eine erste Teilausschütt. mit 40 % = RM. 80 pro Aktie. Zahlstelle: