Verkehrs-, Transport- und Lagerhaus-Gesellschaften. 3195 Prokuristen: Betriebs-Dir. F. Holschmacher, Bochum; Dir. W. Riemer, Rechtsanwalt A. Zweigert, Essen-Ruhr. Aufsichtsrat: (3–9) Amtsrichter a. D. Herm. Thomas, Hans Hagenbeck b. Dorsten; Oberbürgermstr. Dr. Ruer, Bochum; Oberbürgermeister Zimmermann, Gelsenkirchen; vom Betriebsrat: G. Oeke, A. Ott. Zahlstellen: Bochum: Gesellschaftskasse, Kommunalbank A.-G., Westfalenbank A.-G.; Bochum und Gelsenkirchen: Deutsche Bank u. Disconto-Ges.; Essen: Essener Credit-Anstalt Fil. der Deutschen Bank und Disconto-Ges., Barmer Bank-Verein, Simon Hirschland; Münster Landesbank. Aus dem Geschäftsbericht 1930: Die seit dem Jahre 1893 gepachtete Strecke Bochum- Herne wurde zu Anfang des Jahres gekauft. Die Zahlung des Kaufpreises von RM. 1 300 000 erfolgt Über acht Jahre verteilt. Nachdem zu Anfang des Jahres die Autobusstrecke Caroline —– Bochum – Herne stillgelegt war, wurde bis zum Ende des Geschäftsjahres nur noch die Streke Bochum –— Querenburg für Rechnung der Autobusgesellschaft Mark betrieben. Der für eigene Rechnung betriebene Autobusverkehr musste zum 31. Juli wegen Un- rentabilität stillgelegt werden. Am 20. Dezember wurde er jedoch mit drei neuen leichten Wagen wieder aufgenommen, die eine Rentabilität erhoffen lassen. Braunschweigische Landes-Eisenbahn-Gesellschaft in Braunschweig, Am Nordbahnhof 9. Gegründet: 27./6. 1884. Zweck: 1. Betrieb der Nebeneisenbahn von Braunschweig und von Wolfenbüttel durch den Amtsbezirk Salder über Derneburg, Bockenem nach Seesen und von Braunschweig nach Fallersleben; 2. Bau u. Ausrüstung, Erwerb u. Betrieb sowie pachtweise Übernahme von Eisenbahnen; 3. Bau u. Betrieb anderer Verkehrsunternehmungen; 4. Erwerb des Eigentums solcher Unternehmungen und der Beteiligung an solchen; 5. Beteiligung an Geschäften aller Art, die dem Zweck der Ges. mittelbar oder unmittelbar förderlich sind. Linien: Braunschweig bzw. Wolfenbüttel über Derneburg nach Seesen und Ring- bahn bei Braunschweig. Betriebseröffn. ab 18./7. 1886 sukzessive: Braunschweig-Derne- burg, die Verbindungsbahn in der Stadt Braunschweig u. Wolfenbüttel-Hoheweg sind 1886, Derneburg-Bockenem u. Bockenem-Grossrhüden sind 1887, der Schluss bis Seesen ist 1889 eröffnet, der Anschluss daselbst sowie in Wolfenbüttel erfolgte 1890. Konz. für Braunschweig v. 10./2. 1885, für Preussen 6./4. 1885. (Staatsvertrag zwischen Preussen u. Braunschweig v. 27. bezw. 30./6. 1884.) Der Bau der weiteren Linie Braunschweig-Glies- marode-Brunsrode-Flechtorf-Landesgrenze, der sog. Schuntertalbahn etc., wofür die Braunschw. Regierung die Konz. bis zur Landesgrenze am 23./6. bezw. 6./9. 1900 erteilte, wurde 1901 bzw. 1902 vollendet (Eröffnung im Nov. 1901 bezw. Febr. u. 31./8. 1902, Länge 14,76 km); für die Fortsetzung von der Landesgrenze bis Fallersleben (11,16 km) wurde die preussische Konzession 28./8. 1903 erteilt. Die Fertigstellung dieser Schlussstrecke erfolgte 1./11. 1904. Die Länge der Bahnlinie beträgt 108 km (davon 78,76 km auf braunschweigischem, 29,24 km auf preussischem Gebiet), Länge der Nebengleise 48.462 km, Spurweite 1,435 m. Im Betrieb jetzt zus. 73 Anschlussgleise. Zur Ausfüllung von Fahrplanlücken wurden seit 1. Dezember 1927 Kraftomnibus-Linien eingerichtet. Ende 1930 wurden folgende Kraftverkehrslinien betrieben: Derneburg— Bockenem–Seesen; Bockenem-–Lutter a. B. u. Lutter a. B.–Langelsheim; Braunschweig— Tallersleben u. Braunschweig–Hattorf–Nordsteimke. Betriebsmittel 1930: 29 Lokomotiven, 1 Triebwagen, 48 Personenwagen, 2 Aushilfs-Per- sonenwagen, 12 Post- u. Gepäckwagen, 528 gedeckte Güterwagen, 113 offene Güterwagen, 60 Spez.-Güterwagen, 34 Arbeitswagen; 6 Omnibusse u. 1 Lastkraftwagen. Vertrag mit der braunschweig. Regierung: Die Ges. ist auf Verlangen der braun- schweig. Regierung zum Bau und Betriebe eines zweiten Gleises des urspr. Bahnnetzes, sowie zur Errichtung neuer Stationen oder Haltestellen auf den braunschweig. Strecken verpflichtet, sobald die Bruttoeinnahme im Durchschnitt dreier aufeinander folg. Jahre mind. M. 16000 für 1 km beträgt. Für die preuss. Strecken tritt die Verpflichtung zum Bau u. Betrieb des zweiten Gleises unter den gleichen Bedingungen in Kraft; auch kann die Errichtung neuer Stationen oder Haltestellen verlangt werden. Die braunschweig. Regierung hat sich ein Recht auf Übernahme oder Rückkauf der Linien nicht vorbehalten. Dagegen hat sich die preuss. Regierung das Recht vor- behalten, das Eigentum der innerhalb ihres Gebietes belegenen Strecken nebst allem beweglichen und unbeweglichen Zubehör nach Ablauf von 30 Jahren, vom Tage der Betriebseröffnung an gerechnet – oder auch später – nach einer in beiden Fällen mind. ein Jahr vorher zu bewirkenden Ankündigung käuflich zu erwerben. Als Kaufpreis hat der breuss. Staat den 25 fachen Betrag des steuerpflichtigen Reinertrages, welcher im Durchschnitt der letzten der Ankündigung vorhergegangenen fünf Betriebsjahre für die in Preussen belegenen Strecken aufgekommen ist, zu zahlen. Zu dem auf den preuss. Staat im Falle des Ankaufs übergehenden Zubehör gehört insbes. ein der Länge der in reussen gelegenen Strecken entsprechender Teil des vorhandenen Betriebsmaterials, ferner as zur Bahn dieser Strecken gehörige Inventarium, etwaige für die Beamten der preuss. Strecken bestehende Pensions- etc. Kassen. „