aieee 3208 Verkehrs-, Transport- und Lagerhaus-Gesellschaften. lang jährl. M. 48 892; ausserdem erhält die Stadt von der Akt-Ges. als Vergüt. für die laufenden Zinsen, Ersatz für die seitherigen Einnahmen usw. auf die Dauer von 50 Jahren den jährl. Betrag von M. 345 000. Das Gaswerk Lorsch wurde ab 1./11. 1926 an den Gemeinde- verband Lorscher Licht- u. Kraftversorg. Lorsch veräussert. Mit Wirk. ab 1./10. 1928 erwarb die Ges. das Elektrizitätswerk Erbach i. Odw. – Mit der Kommunalen Gasversorgungs-Ges. Darmstadt wurde am 22./10. 1929 ein Gaslieferungsvertrag für die Gasgemeinden der Ges. abgeschlossen. Dieser Vertrag ist am 10./2. 1930 in Kraft getreten u. von diesem Zeitpunkt ab der Betrieb des Gaswerks Ober-Roden eingestellt worden. Bahnen: Die elektr. Strassenbahnen einschliessl. der Personen-Omnibus-Linien hatten Ende 1930 eine Betriebslänge von 48.751 km. An Betriebsmitteln waren vorhanden Ende 1930: Strassenbahn: 64 Triebwagen, 55 Anhängerwagen, 8 Marktgutwagen, 3 Salzwagen, 2 Kippwagen, 2 Bahnmeistereiwagen, 3 Turmwagen, 1 Schneepflug, 1 Schleifwagen, 1 Güter- wagen u. 2 Triebwagen für Postpaketbeförderung, ferner 15 Personen-Omnibusse. – Beför- derte Personen 1927–1930: 12 821 091, 14 602 245, 15 685 599, 15 073 724. Elektrizitätswerke: Die Gesamtzahl der angeschlossenen Orte einschliesslich der Stadt Darmstadt umfasst 289 Orte mit 330 322 Einwohnern, wovon 269 Gemeinden unmittelbar u. 20 mittelbar beliefert werden. Die Gesamtlänge der vorhandenen Hochspann.-Freileit. beträgt 787.7 km, die der Hochspann.-Kabel 114 km. Es waren vorhanden: Ende 1926 Ende 1927 Ende 1928 Ende 1929 Ende 1930 Transformatoren..... 471 516 545 584 599 mit einer Gesamtleist. von kVA 21 267 24 412 26 911 29 312 31 618 Zwischentransformatoren .. 30 32 34 34 36 mit einer Gesamtleist. von kVA 31 450 33 534 39 384 40 395 41 035 Stromabnehmer . . . 446 070 52 750 56 812 60 777 65 673 I ͥ] uͥᷓ o%Q...... 55 200 57 433 62 067 66 046 Glühlampen.. 66997 455 066 497 047 544 209 624 770 Motoren u. Apparate . . . 14 678 19 854 28 262 36 179 54 964 Gesamtanschlusswert kW . . 40 345 45 551 53 411 59725 74 039 Stromerzeug ung 1926–1930: 4 528 337, 830 758, 3 588 378, 6 675 696, 843 743 kWh; Strom- bezug: 27 557 303, 39 437 494, 39 989 501, 42 623 054, 48 147 826 k Wh; Stromabgabe: 24 556 619, 32 672 401, 35 176 871, 39 851 783, 41 456 610 k Wh. Gaswerk Ober-Roden (Betrieb am 10./2. 1930 eingestellt): Gasherstellung 1926–1930: 218 420, 179 014, 156 180, 151 979, 12 470 cbm; Bezug an Ferngas 1930 (ab 10./2. 1930): 120 347 cbm; Abgabe an Konsumenten: 1926–1930: 146 963, 126 671, 120 262, 115 711, 111 842 cbm; Selbstverbrauch 24 680, 4639, 1497, 1720, 207 cbm. – Produktion von Teer 1926 bis 1930: 36 206, 31 074, 23 434, 22 948, 1.8 t; Koks: 473.1, 425.6, 377.3, 340.3, 26.8 t. Übernahme seitens der Stadt: Der Stadt Darmstadt steht das Recht zu, nach vorher- gegangener zweijähriger Kündig. vom 1./4. 1942 ab, sowie im Falle der beabsichtigten Auflös. des Unternehmens oder der beabsichtigten Auflös. der Akt.-Ges. das gesamte Unter- nehmen als Ganzes (event. unter Ausschluss der Liquid.), also alle Bahnen, Elektrizitätswerke mit allen zugehörigen Anlagen für die Stromversorgung u. allen Konz., Rechten u. Pflichten etc. zu übernehmen. Der Übernahmepreis nach 30 Jahren besteht in der Vergüt. des halben Sachwertes (der Sachwert ist der durch Schätzung von Sachverständigen festgesetzte wirkliche Wert des Unternehmens als wirtschaftl. Ganzes) u. des halben Nutzungswertes (der Nutzungs- wert ist der 22¼fache Betrag des verteilbaren Reingewinns nach dem Durchschnitt der letzten drei, der Kündigungsansage vorausgegangenen Jahre). Macht die Stadt von ihrem Kauf. recht zum 1./4. 1942 keinen Gebrauch, so gehen die gesamten Rechtsverhältnisse still. schweigend um 5 Jahre mit der Massgabe weiter, dass die Stadt am Ende jeder 5 jährigen Periode das Recht hat, ihr Übernahmsrecht nach spät. 2 Jahre vorher erfolgter Ansage aus- zuüben. Macht die Stadt erst nach 40 Jahren von dem Rückkaufsrecht Gebrauch, 80 besteht der Übernahmepreis in der Vergüt. von ¾ des Sachwertes u. ½ des Nutzungs- wertes. Nach 50 Jahren ist als Übernahmspreis nur der ganze reine Sachwert zu vergüten. Konzessionen: Aus den Konz. ist folgendes besonders hervorzuheben: Die staatl. Konz. für die elektr. Strassenbahnen im Stadtbezirk Darmstadt erlöschen mit dem Ablauf des 31./3. 1947. Auf das urspr. festgesetzte Übernahmsrecht hat der Hessische Staat zugunsten der Stadt verzichtet. Die staatl. Konz. für die Nebenbahnen Darmstadt-Eberstadt, Darm- stadt-Griesheim u. Darmstadt-Arheiligen laufen mit dem 5./5. 1936 ab, jedoch ist eine bedeutende Verlängerung der Konz. beantragt, die voraussichtlich auch genehmigt werden dürfte. Alsdann kann der Hessische Staat –— bei Liquid. des Unternehmens oder Auflös. der Ges. schon vorher – die Bahnen übernehmen gegen Ersatz des zeitigen Bauwertes der Bahnanlagen u. des zeitigen Wertes des Betriebsmaterials, welcher Wert durch Taxatoren eventuell im Rechtswege bestimmt wird; auch kann der Hessische Staat nach 20 Jahren lediglich den Betrieb bis zum Konzessionsablauf übernehmen gegen Zahlung einer Rente, welche der im Durchschnitt der letzten 3 Jahre erzielten Reineinnahme gleichkommt, mind. aber 4½ % des Anlagekapitals der Bahnen betragen soll. Kapital: RM. 4 000 000 in 10 000 Aktien zu RM. 400. Urspr. M. 4 Mill. (Vorkriegs- kapital). Lt. G.-V. v. 30./9. 1922 Erhöh. um M. 6 Mill. in 6000 Akt. zu M. 1000. Die Kap.-Umstell. erfolgte lt. G.-V. v. 25./11. 1924 von M. 10 Mill. auf RM. 4 000 000 durch Herabsetz. des Nennwertes der Aktien von M. 1000 auf RM. 400. =