==― –― .......... * 3280 Verkehrs-, Transport- und Lagerhaus-Gesellschaften. Erwerbslosenfürsorge, Invaliditäts-Versich., Beitrag zur Berufsgenossenschaft, Steuern 52 850, Abschr. 40 738. – Kredit: Brutto-Einnahmen aus 1930 545 696, Verlust (Vortrag 53 866 abz. Gewinn aus 1930 20 025) 33 841. Sa. RM. 579 537. Dividenden: Vorz.-Aktien Lit. B u. C 1913/14: 6 %; St.-Aktien: 0 %. Gleichberecht. Aktien 1924–1930: 0 %. * Direktion: Karl Fuchs. Prokuristen: W. Maart, A. Pauckert, E. Schönemann. Aufsichtsrat: Vors. Bankier Paul Strumberg, Hamburg. Magdeburger Strassen-Eisenbahn-Gesellsch. in Magdeburg, Alte Ulrichstr. 10. Gegründet: 15./12. 1876, eingetr. 13./2. 1877. Eräffnet 1877 bezw. 1886. Konz.-Dauer anfängl. bis 16./10. 1907, dann bis 31./12. 1949 verlängert. Zweck: Einricht., Erwerb. u. Betrieb von Strassenbahnen für Personen- u. Güterbeför- derung, sowie Erlangung von Konz,. für Strassenbahnen u. Herstell. u. Verwert. des hierzu erforderlichen Materials, insbes. auch der Elektrizität. Die G.-V. v. 28./4. 1898 beschloss den Erwerb der Magdeburger Trambahn; dieselbe G.-V. beschloss die Einführung des elektr. Betriebes mit oberirdischer Stromleitung auf allen Linien; Gleislänge 98.918 km bei einer Strassenlänge von 40.88 km. Die Ges. besitzt Grundstücke mit einer Fläche von 8.12 ha. 1925 wurde das Grundstück Alte Ulrichstr. 10 erworben. 1929 wurden zwischen Königs- borner Str. u. Triftweg Grundst. in Grösse von 3.64 ha angekauft, um für einen späteren Neubau der Hauptwerkstatt ein vorteilhaftes Gelände sicher zu stellen. Der Wagenpark bestand am 31./12. 1930 aus 161 Motorwagen u. 190 Beiwagen. An Kraftwagen sind vorhanden 3 Kraftomnibusse, 2 Personenwagen, 1 Lastwagen, 1 Benzinturm- wagen u. 2 Elektroturmwagen. Die Zahl der Angest. betrug 1264 Personen. Am 15./9. 1925 wurde mit der Magdeburger Vorortbahnen-Aktiengesellschaft mit Wirk. ab 1./1. 1924 ein Betriebsvertrag und am 1./1. 1931 ein neuer Betriebsvertrag abgeschlossen dergestalt, dass die Magdeburger Strassen-Eisenbahn-Ges. für die Betriebsführung RM. 23 000 der Bruttoeinnahme u. ⅓ des hiernach verbleibenden Nettoüberschusses erhält. Vertrag mit der Stadt: Die Ges. war verpflichtet, an die Stadt Magdeburg für die Unter- haltung u. Erneuerung, sowie für Reinigung des Pflasters oder der Chaussierung einen jähr- lichen Beitrag von 30 Pf. u. später 50 Pf. für das Quadratmeter Bahnkörper zu zahlen. In der a. o. G.-V. v. 19./7. 1918 wurde der neue mit der Stadtverwaltung vereinbarte Strassenbahntarif einstimmig angenommen. Hiernach ist die Abgabepflicht in der Weise geregelt, dass die Stadt eine feste Abgabe von 5 % der Brutto-Einnahmen erhält, während nach dem früheren Vertrage dieselbe je nach dem Steigen der durchschnittl. kilometr. Ein- nahme wuchs. Nach dem Vergleiche von 1920 ist sodann aus dem Gewinn eine Div. von 6½ % an die Aktion. zu verteilen; der dann noch verbleib. Gewinn ist zwischen der Stadt und der Ges. je zur Hälfte zu verteilen. Im engsten Zusammenhang hiermit stehen die Abmachungen über die Gestaltung des Fahrpreises, wonach die Ges. berechtigt ist, einen Tarif zu fordern, der es ermöglicht, die erwähnte Abgabe zu zahlen u. eine angemessene, 6½ % des jeweiligen A.-K. übersteigende Div. zu verteilen. Die Stadt Magdeburg erhielt 1914: M. 114 091; 1924–1930: RM. 222 142, 303 807, 306 935, 341 800, 371 624, 391 552, 390 895. Nach Ablauf der Konzession fällt die Bahnanlage im Stadtbezirk, die elektr. Strecken- ausrüstung, sowie die sämtlichen Wagen mit Ausnahme der in den letzten fünf Jahren angeschafften, unentgeltlich als freies Eigentum an die Stadtgemeinde Magdeburg. Den Rest der Wagen, sowie die Bahngrundstücke mit aufstehenden Gebäuden kann die Stadt zum Taxpreise übernehmen. Dieser Wert wird geschätzt nach dem Zustande z. Z. der Übernahme (im Streitfalle durch ein Schiedsgericht). Die Stadt ist jedoch auch berechtigt, unter Verzicht auf ihr Übernahmerecht, die gänzliche oder teilweise Beseitigung aller auf oder im öffentl. Grunde vorhandenen Anlagen und die ordnungsmässige Instandhaltung des letzteren auf Kosten der Unternehmerin zu verlangen. Die Stadt Magdeburg kann jedoch vom 1. Jan. 1915 ab von fünf zu fünf Jahren nach voraufgegangener zwölfmonatiger Anzeige die ganze betriebsfähige Anlage nebst sämtl. Zubehör käuflich erwerben, erstmalig 1930. Der Übernahmepreis wird gefunden aus dem Mittel des Taxwertes u. des Nutzungswertes. Der Taxwert der Anlage wird geschätzt nach dem Zustande, in welchem sie sich zur Zeit der Übernahme befindet. Der Nutzungswert wird nach dem Durchschnittsertrage der letzten fünf Jahre, wovon das günstigste und ungünstigste Jahr ausser Betracht bleiben, in der Weise festgestellt, dass dieser Durch- schnittsertrag kapitalisiert wird: Bei der Übernahme am 1. Jan. 1930 mit dem 16fachen Betrage, am 1. Jan. 1935 mit dem 12 fachen Betrage, am 1. Jan. 1940 mit dem Sfachen Betrage, am 1. Jan. 1945 mit dem 4 fachen Betrage. Der sich nach vorstehender Berechnung ergebende Nutzungswert darf nicht geringer sein als der Nutzungswert nach dem Durchschnitt der letzten zehn Jahre. Kaufpreis mindest 130 % des Nennwertes des A.-K.; höchstens 180 %. Statistik: Beförderte Personen 1927–1930: Strassenbahn: 49 665 946, 53 933 561, 56 983 528, 48 382 327; Magdeburger Vorortbahnen A.-G.: 3 267 602, 3 709 628, 3 830 895, 3 725 721; Kraft- wagenverkehr 1929–1930: 175 145, 451 794.