—――――― Banken und andere Geld-Institute. 3573 Akzept- und Garantie-Bank Aktiengesellschaft, Berlin W 8, Behrenstr. 31. Gegründet: 28./7. 1931; eingetr. 31./7. 1931. Gründer: Das Deutsche Reich, Bank für Deutsche Industrieobligationen, Berliner Handels-Gesellschaft, Berlin; Commerz- u. Privat- Bank A.-G., Hamburg; Deutsche Bank u. Disconto-Ges., Deutsche Golddiskontbank, Deutsche Rentenbank-Kreditanstalt (Landwirtschaftliche Zentralbank), Deutsche Verkehrskreditbank A.-G., Berlin; Dresdner Bank, Dresden; Mendelssohn & Co., Preussische Staatsbank (See- handlung), Reichs-Kredit-Ges. A.-G., Berlin. – Anlässlich der Gründung der Bank wurde von amtl. Seite folsendes Communiqué verbreitet: „Um den möglichst schnellen Abbau der Beschränkungen im Zahlungsverkehr herbeizuführen, haben sich das Reich u. die nach- stehend genannten Berliner Kreditinstitute auf Anregung der Reichsbank u. unter Mit- wirkung des Reiches zu einer Gemeinschaftsaktion entschlossen. Hierdurch soll auch er- möglicht werden, die Darmstädter u. Nationalbank, für deren Kreditoren das Reich die Ausfallbürgschaft übernommen hat, wieder in den Zahlungsverkehr einzuschalten. Um die erforderlichen Mittel zu sichern, wurde unter der Firma „Akzept- u. Garantiebank A.-G. eine Aktiengesellschaft gegründet. Diese Gesellschaft wird das reibungslose Funktionieren des Zahlungsverkehrs durch Zurverfügungstell. der erforderlichen Wittel gewährleisten. Die hierfür notwendigen Kredite sind gesichert.“ Zweck: Gewährung von Krediten nur an Banken, Bankiers u. Kreditinstitute aller Art, insbesondere durch Gewährung ihres Akzeptes u. durch Diskontierung von Wechseln jeder Art. Gegenstand des Unternehmens sind nicht die Annahme von Depositen sowie Börsen- u. Effektengeschäfte, es sei denn, dass es sich um die Annahme u. Verwertung von Sicherheiten handelt, die im Zusammenhang mit der Kreditgewährung gestellt worden sind. Die Errichtung von Zweigniederlassungen ist ausgeschlossen. Kapital: RM. 200 000 000 in 20 000 Nam.-Aktien zu RM. 10 000, zu pari begeben. Die Übertragung von Aktien ist an die Zustimmung des Reichsministers der Finanzen ge- bunden. Die Ges. darf Aktien für einen höheren Betrag als den Nennwert ausgeben, sie kann ferner Vorz.-Akt. ausgeben, welche auf den Namen lauten u. ein bevorzugtes Recht am Reingewinn u. am Liqu.-Ergebnis gewähren. – Von dem A.-K. sind zunächst 25 % ein- bezahlt. Der Vertrag zwischen dem Reich u. den übrigen Gründern der Ges. sieht für den Fall, dass über die ersten 25 % hinaus weitere Einzahl. erforderlich werden, vor, dass das Reich bis zu weiteren 50 % von sich aus einzahlt, während die letzten 25 % von den Gründern selbst einzuzahlen wären. Grossaktionäre: Die überwiegende Majorität des Kapitals liegt bei Instituten mit öffentl. Charakter bzw. beim Reich. Der Anteil des Reiches beträgt M. 80 000 000. Der Rest von M. 120 000 000 Akt. verteilt sich wie folgt: Deutsche Golddiskontbank M. 20 000 000, DD.-Bank M. 20 000 000, Preussische Staatsbank M. 12 000 000, Deutsche Rentenbank-Kredit- anstalt M. 12 000 000, Bank für deutsche Industrie-Obligationen M. 12 000 000, Dresdner Bank M. 12 000 000, Commerzbank M. 10 000 000, Berliner Handels-Gesellschaft M. 6 000 000, Reichs-Kredit-Gesellschaft M. 6 000 000, Mendelssohn & Co. M. 6 000 000, Deutsche Verkehrs- Kreditbank M. 4 000 000. – Danach entfallen also von dem A.-K. M. 80 000 000 auf das Reich direkt, weitere M. 66 000 000 unterliegen einem mehr oder weniger starken indirekten Einfluss des Reiches, während nur M. 54 000 000 auf die Grossbanken bzw. Mendelssohn & Co. entfallen. Geschäftsjahr: 1./7.–30./6. Gen.-Vers.: Innerhalb der ersten 4 Mon. des folg. Geschäftsj. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Durch die oben beschriebene Einzahl.-Modalität auf das A.-K. werden die Majoritätsverhältnisse nicht berührt, vielmehr bleibt das Stimmrecht des Reiches, auch wenn es die 50 % eingezahlt hat, auf eine A.-K.-Quote von M. 80 000 000 beschränkt. Gewinnyerteilung: Vom Reingewinn gehen vorweg 5 % an den gesetzl. R.-F., sodann 4 % Div. an die Aktionäre. Der verbleibende Betrag soll gemäss G.-V.-B. für besondere Rücklagen u. zu weiterer Gewinnausschüttung verwendet werden. Im Falle der Liguidation werden zuerst die letzten 25 % Einzahl. an alle Gründer zurückgezahlt, dann 50 % an das Reich allein u. zuletzt die ersten 25 % an alle Gründer. Ein danach verbleibender Rest wird im Verhältnis der geleisteten Einzahlungen aufgeteilt. Vorstand: Hubertus von Heydebrand, Wilhelm Horn, Bank-Dir. Julian Leick. Aufsichtsrat: Dr. Kurt Neu, Reichsminister a. D. Dr. Bernhard Dernburg, Exz., Geschäftsinhaber der Berliner Handels-Gesellschaft Siegfried Bieber, Vorst.-Mitglied der Bank für Deutsche Industrie-Obligationen Dr. Wilhelm Boezkes, Vorst.-Mitglied der Deutschen Golddiskont-Bank Carl Ehrhardt, Komm.-Rat Vorst.-Mitgl. der Deutschen Bank u. Disconto-Ges. Dr. Theodor Frank, Geh. Legationsrat Vorst.-Mitgl. der Dresdner Bank Dr. Walter Frisch, Gen.-Konsul Mitinh. der Firma Mendelssohn & Co. Dr. Paul Kempner, Präs. der Preuss. Zentralgenossenschaftskasse Otto Klepper, Staatsfinanzrat in der Preuss. Staatsbank (Seehandlung) Franz Köbner. Vorst.-Mitgl. der Deutschen Rentenbank-Kredit- anstalt Moritz Lipp, Geh. Legationsrat, Min.-Dirigent im Reichsfinanzministerium Arthur Norden, Min.-Dir. im Reichswirtschaftsministerium Dr. Wolfgang Reichardt, Vorst.-Mitgl. der Commerz- u. Privat-Bank A.-G. Friedrich Reinhart, Vorst.-Mitgl. der Reichskredit-Ges. A.G. Samuel Ritscher, Vorst.-Mitgl. der Deutschen Verkehrs-Kredit-Bank A.-G. Ernst Schlesinger, sämtl. in Berlin. Zahlstelle: Ges.-Kasse.