3832 Bergwerke, Hütten- u. Salinenwesen, Erdöl- u. Torfgewinnung. Dividenden: 1924/25–1930/31: 6, 0, 15, 12, 10, 5, 6 %. Direktion: Dir. Paul Herlitz, B.-Schöneberg; Stellv. Erich Miodownik, B.-Dahlem. Aufsichtsrat: Gen.-Dir. Dr. Hugo Roth, Prag; Grossindustrieller Anton Knips, Fritz von Krassl, Wien; Julius Herlitz, Katowice; Dr. Herbert Graf Schallenberg-Krassl, Prag. Zahlstelle: Ges.-Kasse. Ostelbische Braunkohlen-Akt.-Ges. in Berlin W 9, Potsdamer Str. 14. Gegründet: 12./8. 1922; eingetr. 11./12. 1922. Gründer s. Hdb. d. Dt. A.-G. Jahrg. 1923/24. Firma bis 2./6. 1923: Grundstücks-Akt.-Ges. Limen. Zweck: Erwerb u. Verwert. von in Deutschland östlich der Elbe beleg. Kohlenfeldern, insbes. Braunkohlenfeldern, Ausbeut. von Bergwerken daselbst u. Betrieb hierzu gehöriger Anlagen sowie Erwerb u. Verwert. von Grundst., die für den Betrieb des Unternehmens erforderlich sind; ferner auch Handel mit Bergwerksprodukten. Kapital: RM. 20 000 in 1000 Aktien zu RM. 20. Grossaktionäre: Ilse Bergbau.-A.-G. in Grube Ilse, Braunkohlen- u. Brikett-Industrie A.-G.-Bubiag-Berlin. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Im I. Geschäftshalbj. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Bilanz am 31. Dez. 1930: Aktiva: Bergwerkseigentum 24 812, Grundst. 6528, Kohlen- abbaugerechtsame 470 647, Wertp. 5116, lauf. Rechn. 23 659. – Passiva: A.-K. 20 000, lauf. Rechn. 510 765. Sa. RM. 530 765. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Verwalt.-Unk. 210, Kap.-Verkehrssteuer 351, Zs. 28 499. Sa. RM. 29 062. – Kredit: Zuzahl. der Aktionäre RM. 29 062. Dividenden: 1924– 1930: 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0 %. Direktion: Dr.-Ing. Dr. Friedr. Raefler, Berlin; Rechtsanwalt Dr. Konrad Piatscheck, Grube Ilse. Aufsichtsrat: Vors. Bergwerksdir. Max Bähr, Grube Ilse; Bergwerks-Dir. Dr.-Ing. e. h. Franz Fischer, Grube Ilse; Gen.-Dir. Dr. Dr.-Ing. e. h. Karl Büren, Berlin; Bergwerksdir. Dr.-Ing. e. h. Jul. Geiger, Mückenberg N.-L.; Reg.-Baumstr. a. D. Alb. Lampe, Berlin; Berg- werks-Dir. Dr. Walther Müller, Dresden-Weisser Hirsch. Zahlstelle: Ges.-Kasse. Otavi Minen- u. Eisenbahn-Gesellschaft in Berlin W 8, Unter den Linden 35. Gegründet: 6./4. 1900; bestätigt durch Bundesratsbeschluss v. 14./2. 1901 als Kolonial- Ges.: handelsger. eingetr. 3./3. 1904. Zweck: Erwerb. von Grundbesitz, Eigentum, Bergwerksrechten, sowie anderen Rechten jeder Art u. in der wirtschaftl. Erschliess. u. Verwert. der gemachten Erwerbungen. Insbesond. steht der Ges. das Recht zu, ohne dass aus dieser Anführ. einzelner Befugnisse eine Beschränk. der allgem. Berechtig. hergeleitet werden könnte: die ihr gehörigen u. etwa noch von ihr zu er- werbenden Gebiete zu erforschen, Wege, Eisenbahnen, Telegraphen u. andere Verkehrsmittel für den eigenen od. den öffentl. Gebrauch selbst od. durch andere herzustellen u. zu betreiben, Ansiedelungen zu gründen u. für nützlich erachtete Bauten u. Anlagen jeder Art auszuführen, Landwirtschaft, Bergbau sowie überhaupt gewerbl. Unternehm. zu betreiben, ihr gehörendes Grundeigentum u. ihr zustehende Berechtigungen zu veräussern oder zu verpachten u. Grundeigentum u. Berechtigungen in fremdem Besitz zu pachten. Die Bergwerksrechte der Ges. beruhen ursprüngl. auf der der South West Africa Company Limited London, von der Deutschen Reichsregierung erteilten Konz. v. 12./9. 1892, durch die jener Firma zugleich auch umfassende Landrechte erteilt worden sind. Näheres darüber s. Hdb. d. Dt. A.-G. Jahrg. 1922/23. Im Gegensatz zu der ungewissen Lage der Ges. während des Krieges u. während der Berichtszeit nach dem Kriege steht die Ges. heute wieder auf einem festen Rechtsboden, nachdem der Administrator des Südwestafrikan. Protektorats in seiner Proklamation vom 17./11. 1920 folgende Rechte der Ges. endgültig zuerkannt hat: 1. das Eigentum an allen ihren im Betrieb befindl. Minen, 2. ihre Landrechte in dem 1000 englische Quadratmeilen- Gebiet, sowie in einer Zone von je 10 km Breite zu beiden Seiten der Eisenbahn, in dem früheren Gebiet der South West Africa Company, 3. das alleinige Recht zu Schürfungen in dem vorgenannten 1000 englische Quadratmeilen-Gebiet auf die Dauer von 3 Jahren, welches inzwischen verlängert worden ist. Wesentl. Rechte sind der Ges. damit/ in bezug auf den Bergbau nicht genommen worden. Was die Eisenbahp anbelangt, so ist zu be- merken, dass die Südwestafrikanische Protektoratsregierung den Kauf- u. Pachtvertrag, soweit er sich auf die Pacht bezieht, die noch bis zum Jahre 1940 läuft, nicht anerkannt hat. Bergbau: Zum Zwecke schnellerer Aufschliessung des Bergwerksgebiets der Ges. wurde mit einer von deutschen u. englischen Firmen gebildeten Studien-Ges., dem Otavi- Exploring Syndicate Limited, London, ein Abkommen getroffen, durch welches diesem Syndikat ein Konzessionsgebiet von 1000 engl. Quadratmeilen mit Ausnahme von Tsumeb, Guchab, Asis u. Gross-Otavi nebst entsprechend grossem Geländekomplex zur bergmännischen Ausbeutung auf die Dauer von zehn Jahren mit einem Gewinnanteil der Otavi-Ges. von 35 % überlassen wurde. Ausserdem ist die Ges. mit 11 % an dem Kap. von £ 63 000 beteiligt.