Bergwerke, Hütten- u. Salinenwesen, Erdöl. u. Torfgewinnung. 3851 538 Schwelöfen gewonnenen u. ausserdem angekauften Teer auf Mineralöle u. Paraffin. Das Paraffin dient im wesentlichen zur Herstellung von Paraffinkerzen u. Wachskompositions- kerzen, kommt aber auch als solches zum Verkauf. 1. Die Fabrik Webau liegt an der Eisen- bahnlinie Deuben –Corbetha mit Anschlussgleis (1 km) nach Station Webau. Es befindet sich hier die Hauptwerkstatt für sämtliche Betriebe. 2. Die Fabrik Gerstewitz liegt ebenfalls am Bahnhof Webau mit Anschlussgleis nach Station Webau. Die jährliche Verarbeitungs- fähigkeit der beiden Fabriken beträgt 48 000 t Braunkohlenteer, 5000 t Braunkohlenleichföl u. die jährliche Produktionsfähigkeit 7000 t Kerzen. 3. Die Bitumenfabrik Amsdorf auf Grube Riesser u. die Bitumenfabrik Wansleben bei Grube Fürstenberg besitzen eine Pro- duktionsfähigkeit von jährlich etwa 16 000 t rohes Montanwachs (Bitumen). 4. Die Montan- wachsfabrik Völpke verarbeitet jährlich 7–8000 t rohes Montanwachs auf gebleichtes Montanwachs, Weichwachs, Montanpech u. andere Produkte. Diese Fabrik gehört der Montan- wachs-Fabrik G. m. b. H. zu Halle, über deren sämtliche Geschäftsanteile die Ges. verfügt. III. Ölbeteiligung. Die Ges. ist an der Deutschen Gasolin Aktiengesellschaft, Berlin, mittelbar neben der I. G. Farbenindustrie Aktiengesellschaft, der Standard Oil-Company sowie dem Englisch-Holländischen Oeltrust (Shell-Gruppe) beteiligt. Näheres darüber siehe unter ,Deutsche Gasolin A.-G.“ Die Gasolin A.-G. vertreibt die gesamte chemische Produktion (Öle, Wachse, Paraffin, Kerzen usw.) der Gesellschaft. Angestellte u. Arbeiter: Die Ges. beschäftigte 1930/31: 6396 Beamte u. Arbeiter. IV. Beteiligungen: 1923/24 sind die Mehrheiten der Kuxe der Gewerkschaft der Braunkohlengrube Concordia u. der Gew. Messel, Grube Messel bei Darmstadt erworben; der dadurch erworbene Einfluss bedeutet eine Erweit. u. Stärkung des Konzerns insbes. seiner Ölbasis. Ferner fand die Übernahme eines grösseren Aktienpostens u. dadurch Beteilig. an der „Bituma“ Bergbau u. Chemische Industrie A.-G., Karlsbad in Böhmen statt. V. Grundbesitz. Die der Ges. gehörenden Grundstücke haben eine Grösse von 3159.9 ha, davon liegen 1287.95 ha im Kreise Weissenfels, 4.12 ha im Stadtkreis Zeitz, 53.26 ha im Landkreis Zeitz, 637.63 ha im Saalkreise, 1.76 ha im Stadtkreise Halle a. S., 34.84 ha im Landkreise Merseburg, 1136.90 ha im Mansfelder Seekreis, 0.28 ha im Stadt- kreise Naumburg a. S., 3.14 ha im Kreise Neuhaldensleben. Verbände: Die Ges. gehört der Mitteldeutschen Braunkohlensyndikat G. m. b. H. zu Leipzig an. Die gegenwärtige Beteiligung der Ges. beträgt 2 838 000 t Rohkohle, 2 110 000 t Briketts, 17 000 t Nasspresssteine, 314 000 t Koks. Die mit der Ges. verbund. Ge werkschaft Riesser ist an der Mitteldeutschen Syndikat G. m. b. H. zu Leipzig beteiligt. Iuteressengemeinschaft mit der I. G. Farbenindustrie A.-G. Die zwischen der Riebeck- Ges. u. der I. G. Farbenindustrie Akt.-Ges. bestehenden Bezieh. haben 1926 zum Abschluss eines Interessengemeinschaftsvertrages geführt. Die G.-V. v. 29./9. 1926 genehmigte diesen Vertrag. Über die wesentlichsten Punkte dieses Vertrages ist folgendes zu bemerken: Der bei Riebeck nach bestimmten Richtlinien ermittelte jährl. Reingewinn ist der I. G. Farben- industrie Akt.-Ges. zur Verfügung zu stellen, wogegen diese einen Betrag zu vergüten hat, der die Riebeck-Ges. in den Stand setzt, ausser der im Ges.-Vertrage vorgeseh. Zuführung an den R.-F. u. der satzungsgemässen A.-R.-Tant. an die Aktionäre eine Div. zu verteilen, die o der seitens der I. G. Farbenindustrie Akt.-Ges. in ihrem voraufgegangenen Geschäfts- jahre ausgeschütteten Div. entspricht. Ferner soll jeder Riebeck-Aktionär vom 1./4. 1930 ab berechtigt sein, den Umtausch seiner Aktien in I. G. Farben-Akt. im Verh. von nom. RM. 10 00 Riebeck-Akt. zu nom. RM. 600 I. G. Farben-Akt. zu verlangen. Ein Bezugsrecht anlässlich der in der G.-V. der I. G. Farbenindustrie Akt.-Ges. v. 1./9. 1926 beschlossenen Kap.-Erhöh. steht den Aktion. mit Rücksicht auf das Vereinbarte Div.- u. Umtausch-Verhältnis nicht zu. Dagegen wird, falls die Aktion. der I. G. Farbenindustrie bei künftigen Kap.-Erhöh. dieser Ges. unmittelbar oder mittelbar ein Bezugsrecht erhalten, auch den Aktion. der Riebeck-Ges. ein solches eingeräumt, u. zwar mit der Massgabe, dass auf nom. RM. 1000 Riebeck-Aktien der gleiche Nennbetrag I. G. Farben-Aktien angeboten wird, der auf nom. RM. 600 I. G. Farben-Aktien entfällt. Der Vertrag ist mit Rückwirkung auf den 1./4. 1925 geschlossen worden. Für den Aktienumtausch erliess die Ges. im März 1930 folgende Bekanntmachung: Solange die Geschäftsjahre der beiden Ges. eine verschiedene Laufzeit haben (I. G. Farben 1./1.–31./12., A. Riebeck 1./4.–31./3.), ist für den Unterschied in der Div.-Berechtigung der auszutauschenden Aktien vertragsgemäss ein entsprechender Ausgleich vorzunehmen, d. h. die Riebeck-Aktionäre haben für die ihnen durch den Umtausch ihrer Aktien in I. G.-Aktien zufliessende Mehrdiv. (Div.-Berechtig. schon ab 1./1. statt wie bisher ab 1./4.) eine ent- sprechende Vergüt., nämlich o von ¼ I. G. Farbenindustrie-Div. auf die zum Umtausch gelangenden Riebeck-Aktien zu leisten. Die Inhaber von Aktien der A. Riebeck A.-G. können demzufolge ab 1./4. 1930 ihr Umtauschrecht zu folg. Bedingungen geltend machen: Gegen Einreichung von je nom. RM. 2000 Aktien der A. Riebeck A.-G. mit lauf. Gewinn- anteilscheinen u. gegen Zahlung der zuviel erhaltenen Div. vom 1./1.– 31./3. nämlich: 0 (/0 K/) der bef der letzten ordentl. G-V. der I. G. Farben A.-G. festgesetzten Div. 2 Zt. also %o0 von 12 % Div. / 10 % Kapitalertragssteuer = 1.62 % d. h. aus nom. RM. 2000 Riebeck-Aktien = RM. 32.40 werden im Umtausch: nom. RM. 1200 Aktien der I. G. Farben A.-G. mit lauf. Gewinnanteilscheinen geliefert. Nur vom Tage nach der ordentlichen G.-V. der I. G. Farben A.-G. bis zum Tage nach der ordentlichen G.-V. der A. Riebeck A.-G. sind die Riebeck-Aktien nicht mit dem laufenden, sondern mit den nachfolgenden Gewinnanteil-