3994 Metallindustrie, Maschinen-, Apparate- u. Fahrzeugbau. Gewinn-Verteilung: 5 % zum R.-F. (Gr. 0 des A.-K.), 4 % Div. an Vorz.-Akt., dann 4 % Div. an St.-Akt., 10 % Tant. an A.-R., dann 2 % an beide Akt.-Gatt., Rest an beide Akt.-Gatt. u. Genussscheine. Bilanz am 31. Dez. 1930: Aktiva: Büro-Inv. 600, Masch., Werkzeuge, Material. 8754, Versuchsmotor-K. 1, Kassa 415, Lizenz-K. 180 000, Studien-K. 147 231. – Passiva: A.-K. 308 400, Gläubiger 28 602, Sa. RM. 337 002. Gewinn- u. Verlust-Konto; Debet: Vortrag 118 448, Abschr. 7038, Handl.-Unk. 21 745. Sa. RM. 147 231. – Kredit: Übertrag auf Bilanz-K. RM. 147 231. Dividenden: 1924–1930: 0 %. Direktion: G. Joh. Siess. Aufsichtsrat: Fabrikant Karl Freiherr von Müffling, Berlin; Rechtsanw. Dr. jur. Reinhard Crasemann, Gerhard Klée Gobert, Hamburg; Konsul Robert Wönckhaus, Enrique Fölsch, Hamburg. Zahlstellen: Ges.-Kasse; Hamburg: Darmstädter u. Nationalbank. Tritonwerke-Bamberger, Leroi Aktiengesellschaft in Hamburg 22, Alter Teichweg 13/27. Gegründet: 25./4. u. 2./7. 1918 mit Wirkung ab 1./1. 1917; eingetr. 6./7. 1918. Gründer u. Einbringungswerte s. Hdb. d. Dt. A.-G. Jahrg. 1921/1922. Firma bis 30./7. 1930: Triton- Werke Aktien. Gesellschaft (vorm. Ferdinand Müller). Niederlassungen in Frankf. a. M. (Hauptniederlass.), Berlin, Breslau, Hannover, Köln u. Leipzig. Die G.-V. v. 30./7. 1930 genehmigte den Fusionsvertrag mit der Bamberger, Leroi & Co., Akt.-Ges. in Frankfurt a. M., wonach die Triton-Werke Akt.-Ges. das gesamte Vermögen der Bamberger, Leroi & Co. Akt.-Ges. unter Ausschluss der Liquidation gegen Gewährung von nom. RM. 1 200 000 St.-Akt. der Triton-Werke Akt.-Ges. mit Div.-Ber. ab 1./7. 1930 über- nimmt. Die Firma wurde geändert in: Tritonwerke-Bamberger, Leroi Aktiengesellschaft. Zweck: Fabrikation u. Vertrieb von sanitären Einrichtungen für Schiffszwecke, Kranken- häuser, Badeanstalten, Landhäuser, öffentliche Gebäude usw., sowie Herstell. von Beschlägen für Eisen-, Strassen-, Klein-, Hoch- u. Untergrundbahnen. 3 Besitztum: Fabrikanlagen mit Verwaltungsgebäuden in Hamburg 22, Alter Teichweg 13/27, u. Frankf. a. M., Mainzer Landstr. 142. Kontorhäuser u. Fabrikgrundstücke, welche ander- weitig vermietet sind, befinden sich in Hamburg 6, Schanzenstr. 75/77, Bartelsstr. 12/16 u. Hamburg 11, Alsterwall 64. Verbände: Die Ges. gehört folgenden Verbänden an: Verband der Eisenindustrie Hamburgs in Hamburg, Verband Deutscher Gas-, Wasser- u. Dampfarmaturen-Fabrikanten, Berlin, Reichsverband der Grosshändler der sanitären Wasserleitungsbranche e. V., Frankf, a. M., Verband Vereinigter Installations-Lieferanten e. V., Hamburg, Gussemaille-Verband des Gross- handels e. V., Frankf. a. M., Vereinigung des Feuerton-Grosshandels e. V., Frankf. a. M. Kapital: RM. 5 218 000 in 5000 St.-Akt. zu KM. 100, 4200 St.-Akt. zu RM. 1000, 1500 Vorz.- Aktien Lit. A zu RM. 12 u. 500 Vorz.-Akt. Lit. B zu RM. 1000. Die Vorz.-Akt. Lit. A können unter Rückzahl. der auf sie eingezahlten Beträge zuzügl. anteiliger Div., sowie eines weiteren Betrages von 20 % des auf sie eingezahlten Betrages mittels Ankaufes, Auslos., Kündig. oder in ähnl. Weise eingezogen werden. Die Umwandl. der Vorz.-Akt. Lit. A in St.-Akt. ist zulässig. Die Vorz.-Akt. Lit. B können jederzeit nach mindestens drei- u. höchstens sechsmonat. Kündig. ganz oder teilweise, in diesem Falle im Wege notarieller Auslos., gegen Auszahl. von 115 % ihres Nennwerts eingezogen werden Die Einzieh. ist nur zulässig, wenn die Ges. mindestens 2 Mon. vor Bekanntm. der Kündig. durch öffentl. Bekanntm. erklärt hat, dass sie die Vorz.-Akt. B bzw. ausgelosten Nummern zur Einziehung zu kündigen beabsichtigt. Die Inhaber dieser Vorz.-Akt. sind berechtigt, binnen 2 Mon. nach Veröffentl. dieser Kündigungsabsicht ihre Vorz.-Akt. bei der Ges. oder bei einer von ihr zu bestimmenden Stelle mit der Erklärung einzureichen, dass sie auf die Vorzugsrechte verzichten u. die Umwandl. ihrer Vorz.-Akt. in St.-Akt. beantragen. Diejenigen Vorz.-Akt. B, hinsichtlich derer die vorerwähnte Einreichung fristgemäss erfolgt u. die vorerwähnte Erklärung fristgemäss abgegeben sein wird, können von der Ges. nicht zur Einziehung gekündigt werden, sind vielmehr von ihr als St.-Akt. abzustempeln. Die durch die Abstempelung entstehenden St.-Akt. behalten denselben Nennwert u. dasselbe Stimm- recht, den bzw. das sie vordem als Vorz.-Akt. hatten. Die Einzieh. oder Umwandl. in Gemässheit des Vorstehenden bedarf keiner weiteren Beschlussfassung der G.-V., der St.-Aktionäre u. der Vorz.-Aktionäre. Bei Auflös. der Ges. sowie im Falle der Herabsetz. des Grundkapitals zum Zwecke einer teilweisen Rückzahl. an die Aktionäre erhalten aus der zur Verteilung an diese verfügbaren Masse zunächst die Vorz-Aktionäre Lit. A die auf die Vorz.- Akt. Lit. A eingezahlten Beträge zuzüglich 20 % dieses Betrages sowie die etwa rückständ Gewinnanteile, dann die Vorz - Akt. Lit. B 100 % der auf sie eingezahlten Beträge sowie etwa rückständ. Gewinn- anteile, hierauf die St.-Akt. die auf sie eingezahlten Beträge Der verbleibende Rest wird auf die Vorz.-Akt. Lit. B u. die St.-Akt. nach dem Verhältnis der eingezahlten Beträge verteilt. Über Div. der Vorz.-Akt. A u. B siehe Gewinn-Verteilung“. Urspr. A-K. M. 3 000 000, erhöht von 1919–1923 auf M. 51 500 000 in 50 000 St.-Akt. u. 1500 Vorz.-Akt. zu M. 1000. (Über Kap.-Beweg. s. Hdb. d. Dt. A.-G. Jahrg. 1927.) Lt. G.-V. v. 25./11. 1924 Umstell. des St.-A.-K. von M. 50 000 000 auf RM. 2 500 000 (20: 1) u. des ―