4118 Elektrizitätswerke, elektrotechnische Iudustrie, Feinmechanik, Optik. Schluchseewerk Aktiengesellschaft, Freiburg i. Br. Gegründet: 15./12. 1928; eingetr. 2./1. 1929. Gründer s. Hdb. d. Dt. A.-G. Jahrg. 1930. Zweck: Bau u. Betrieb des Schluchseewerks unter Ausnutzung des Gefälles bis zum Rhein einschliesslich der Titiseeregulierung nach Massgabe der jeweiligen Verleihungs- u. Genehmigungsbescheide. Entwicklung: Der erste Ausbau des Schluchseewerkes bezweckt die Ausnutzung der obersten Gefällsstufe des Schwarzatales zwischen Schluchsee u. Schwarzabruck, wobei der Schluchsee durch eine Talsperre von 30 m aufgestaut und damit ein Speicherbecken von 108 Mill. Kubikmeter Nutzinhalt geschaffen wird. Die 4 Maschinensätze mit einer Gesamt- leistung von rund 115 000 kW werden mit Speicherpumpen gekuppelt. Die mittlere Jahreserzeugung des ersten Teilausbaues beträgt 130 Mill. KkWh, wovon 73 Mill. kWh auf den natürlichen Zufluss entfallen. Die Stromerzeugung kann durch Einsetzen des Speicher- vorrats u. durch verstärkten Pumpenbetrieb selbst im trockensten Jahr bis auf 180 Mill. KWh gesteigert werden. Das neue Werk wird voraussichtlich im Jahre 1931 betriebsfähig werden. Kapital: RM. 14 000 000 in 14 000 Namens-Akt. zu RM. 1000, übernommen von den Gründern zu pari. Grossaktionäre: Badische Landeselektrizitäts-Versorgungs-A.-G. (Badenwerk), Karlsruhe (37½ %); Rhein.-Westfäl. Elektrizitätswerke A.-G., Essen (50 %); Kraftwerk Laufenburg (5 %); Kraftübertragungswerke Rheinfelden (7½ %). 6 % Anleihe 1. 2. 1929: Stücke zu Fr. 1000. – Zs. 1./2. u. 1./8. – Tilg.: Vom 1./2.1933 ab entweder durch freihänd. Ankauf zu höchstens pari plus laufender Zinsen der einer Annuität entsprech. Anzahl Teilschuldverschr. oder durch Auslos. zu pari im Dez. zum 1./2. des folg. Jahres in 27 festen Annuitäten bis spät. 1./2. 1959. Die Rückkäufe erfolgen durch Vermittlung der Schweizer. Kreditanstalt in Zürich. Zu diesem Zwecke stellt die Ges. der Schweiz. Kreditanstalt jeweils bis spät. 10 Tage vor Fälligkeit den Betrag der planmässig zurückzuzahlenden Teilschuldverschr. zur Verfügung. Für den Fall, dass die nötige Anzahl Teilschuldverschr. nicht oder nur teilweise zur Verfügung gestellt wurde, so werden die noch fehlenden Stücke durch das Los bezeichnet. Unabhängig vom festgesetzten Tilgungsplan steht der Ges. das Recht zu, den noch ausstehenden Betrag der Anleihe mittelst vorausgegangener 6monatl. Voranzeige vorzeitig ganz oder in Teilbeträgen von mindest. schweiz. Fr. 1 000 000 jeweils zu pari auf den 1./2. oder 1./8. eines Jahres, frühestens am 1./8. 1938 auf den 1./2. 1939 zur Rückzahl. zu kündigen. Eine vorzeitige verstärkte Rückzahl. kann durch freihänd. Ankauf oder durch Auslos. geschehen. Die Ges. ist ausserdem berechtigt, schon vom 1./2. 1934 ab die Anleihe ganz oder teilweise zurück- zuzahlen. Der Rückzahlungskurs beträgt in diesem Falle bis zum 1./8. 1938: 102 %, danach 100 %. – Sicherheit: Kapital, Zs. u. Kosten der Anleihe werden sichergestellt durch Ein- tragung einer erststell. auf Feingold lautenden Höchstbetragssicherungshyp. im Gegenwert von GM. 33 000 000 auf die gesamten in der Folge zu errichtenden Werkanlagen der Ges. samt Grund u. Boden, Leitungsnetzen u. sämtl. Zubehör. Als Feingoldbasis hat der amtlich in Berlin festgesetzte Preis von ½7s0 kg Feingold für GM. 1 zu gelten. Die Ges. verpflichtet sich, die auf den verpfändeten Grundstücken zu errichtenden Gebäude während der Dauer der Anleihe gegen Feuerschäden angemessen versichert zu halten. Im Falle des Ausbaues weiterer Gefällsstufen wird der Ges. das Recht eingeräumt, im gleichen Rang mit der zugunsten der Anleihe vom 1.72. 1929 bestellten Hyp., eine weitere Hyp. eintragen zu lassen, deren Betrag den doppelten Betrag des über das jetzige A.-K. von RM. 14 000 000 hinaus neu auszugebenden u. voll einzuzahlenden A.-K. nicht übersteigen darf. Die Schweizer. Kreditanstalt wird berechtigt sein, den Wert der neu zu errichtenden Anlagen jederzeit durch Experten auf Kosten der Ges. ermitteln zu lassen. Die Ges. verpflichtet sich, solange Teilschuldverschr. der Anleihe vom 1./2. 1929 ausstehen, dafür zu sorgen, dass ihre Obligationsschulden u. Verpflichtungen aus Bürgschaften zusammen das Doppelte des jeweils voll einbezahlten A.-K. nicht übersteigen. Bis zur Fertigstell. der Werksanlagen u. bis zur Aufnahme der Stromlieferung, jedenfalls aber wenigstens bis zum 31./12. 1933 haften die Badische Landeselektrizitätsversorgung A.-G. (Badenwerk) in Karlsruhe u. die Rhein.-Westfäl.-Elektrizitätswerk A. G. in Essen für die Anleihe vom 1./2. 1929 als soli- darische Bürgen u. Selbstzahler. Nach Ablauf dieser Solidarbürgschaft verpflichten sich die Strombezugsberechtigten untereinander u. gegenüber der Schluchseewerk-A.-G. als Entgelt für den ihnen zustehenden Strom von dem Zeitpunkt an, in dem die Berechtigung zum Bezuge von Bauzinsen aufhört, einen ihrer Beteiligung am A.-K. der Ges. (u. damit am Strombezug aus dem Schluchseewerk) entsprechenden Teil der Jahreskosten, erstmals pro rata temporis, zu bezahlen. Als Jahreskosten gelten: 1. Verwaltungs-, Betriebs- u. Unter- haltungskosten; 2. Wasserzinse, Steuern u. sonst. öffentl. Abgaben; 3. Schuldzinsendienst so wie Abschreib. auf Geldbeschaffungskosten sowie der Dienst der Tilg. in Höhe von angemessenen Abschreib.; 4. Einlagen in den Erneuer.-F.; 5. die von der G.-V. beschlossene Zuweis., mind. aber die gesetzl. Zuweis. an den R.-F.; 6. eine Div. von 7 %, während der ersten 20 Jahre, in denen der Ges. Steuererleichter. gewährt werden, 6 % Div. auf das A.-K. – Treuhänderin: Schweizer. Kreditanstalt in Zürich. – Zahlstellen: Zürich, Basel, Bern u. Genf: Schweizer. Kreditanstalt, Schweizer. Bankverein, Union Financière d'Escompte de Geneève, Kantonalbank von Bern, Eidgenössische Bank A.-G., Aktiengesellschaft Leu & Co., Schweizer. Volksbank, A. Sarasin & Co.; Amsterdam: Mendelssohn & Co., Neder- *