Elektrizitätswerke, elektrotechnische Industrie, Feinmechanik, Optik. 4125 Der Hamburgische Staat hat das Recht, ab 1./7. 1960 das ganze Unternehmen zu erwerben. Siehe die Abhandlung darüber in Band II Hdb. d. Bt. A.-G. Jahrg. 1921/22. Besitztum: Dem Betrieb dienen 4 Kraftwerke, 7 Umspannwerke u. 28 Unterwerke, von denen 20 auf eig. Grundst. der Ges. u. die übrigen auf langfristig gepachtetem hamburgischen Staatsgrund liegen. Der Grundbesitz der Ges. ist 127 458.4 qm gross u. liegt meist in wertvollem bebauten Stadtgebiet. – Die Kraftwerke haben eine Gesamtmasch.-Leistung von 225 000 kW. Ausserdem ist eine Transformatorenleistung der Umspannwerke von 200 000 kVA, ferner eine Leistung der Drehstrom-Gleichstromumformer in den Unter- werken u. Kraftwerken von 96 500 kW, Leistung der Wandlerstellen von 57 000 kW u. eine Leistung der Akkumulatorenbatterien von 16 300 kW vorhanden. Von der in den Kraftwerken eingebauten Maschinenleistung entfallen 2. Zt. 131 000 kW auf das Kraftwerk Neuhof, das neueste Kraftwerk der Ges. Das Kabelnetz der Ges. hatte am 30./6. 1931 eine Systemlänge von 3374 km, das Freileitungsnetz eine solche von 737 km, das Dampfrohrnetz eine solche von 13.3 km u. das Heizwasserrohrnetz eine solche von 2 km. Der Wärme- speicher hat 2650 cbm Inhalt u. rd. 100 MWE Speicherfähigkeit. Beteiligungen: Die Ges. ist beteiligt an der Stromversorgung Wandsbek G. m. b. H. (Kap. RM. 200 000, Beteil. RM. 200 000) u. an der Minerva Versicherungsges. m. b. H. (Kap. RM. 50 000, Beteil. 100 %). Verträge: I. Konz.-Vertrag mit dem Hamburger Staat. II. Vertrag mit der Hamburger Hochbahn A.-G. Die Hamburger Hochbahn-A.-G. ist verpflichtet, den gesamten für die Hamburgischen Strassenbahnen benötigten Strom von der Ges. zu beziehen. III. Pacht- vertrag, bis 1944 geltend mit der Stadt Bergedorf betr. das Elektricitätswerk. VI. Strom- lieferungsvertrag mit der Stadt Cuxhaven, bis 1960 geltend. V. Vertrag mit der Stadt Wandsbek, bis 1959 geltend u. am 1./4. 1929 in Kraft getreten mit ausschliessl. Konzession für den Kaufpreis von RM. 3 000 000 für die erworbenen Anlagen u. einer Konzess.-Abgabe von RM. 2 000 000. Ausserdem Verträge mit verschied. Gemeinden des hamburgischen Staatsgebietes u. verschied. preussischen Gemeinden. Nach einem 1929 mit der Preussischen Elektrizitäts-A.-G. getroffenen Übereinkommen wird diese Ges., die im Besitz der Aktien- majorität der Norddeutschen Kraftwerke A.-G. ist, diese Werke in Zukunft nicht mehr erweitern, sondern jeden über die- Leistungsfähigkeit hinausgehenden Bedarf bei der H. E. W. decken. Statistik: Die nutzbare Energie-Abgabe betrug 1924/25–1930/31 an Strassenbahnen: 20 971 656, 24 338 308, 25 777 532, 29 846 005, 31 250 650, 30 277 691, 28 378 778 k Wh; für Beleuchtung an Kleinabnehmer: 34 929 816, 42 891 940, 46 398 236, 50 813 780, 55 167 420, 57 044 004, 56 247 084 kWh, für Kraft an Kleinabnehmer: 15 464 677, 16 711 298, 18 288 323, 20 093 038, 21 198 402, 21 350 794, 20 410 938 k Wh, für Licht u. Kraft an Grossverbraucher: 123 296 504, 136 232 747, 159 232 022, 207 060 132, 252 419 756, 284 420 735, 284 131 457 kWh. — Anschlusswert 325 374, 370 691, 414 990, 473 396, 535 111, 583 373, 738 804 KW. – Die Anzahl der Elektrizitätszähler betrug 1929/30–1930/31: 342 626, 367 664. – Die Wärmeabgabe aus den Fernheizanlagen betrug 148 066, 203 966 Mill. Wärme-E. Kapital: RM. 89 000 000 in 880 000 St.-Akt. u. 10 000 Vorz.-A. zu RM. 100. Die Vorz.-Akt. sind mit 40fach. St.-Recht sowie mit einem Vorzugsrecht dahin ausgestattet, dass sie bei der Liqu. des Ges.-Vermögens, ausgenommen den Fall der Übernahme desselben durch den Staat, mit 25 % ihres Nennwertes vorweg befriedigt werden. – Vorkriegskapital: M. 44 000 000. Urspr. M. 6 Mill., Erhöh. 1895 um M. 2 Mill., 1897 um M. 3 Mill. Weitere Erhöh. 1899 um M. 4 Mill., 1903 erhöht um M. 3 Mill. Nochmals erhöht 1908 um M. 4 Mill., 1914 Erhöh. des A.-K. um M. 22 Mill. in 22 000 5 % Vorz.-Akt. zu M. 1000, übern. von dem Hamburg Staat zu 110 %. Die G.-V. v. 8./7. 1921 beschloss das A.-K. um M. 44 Mill. zu M. 1000 zu erhöhen. Lt. gleicher G.-V. wurden die M. 22 Mill. Vorz-Akt. in St.-Akt. umgewandelt. Nochmals erhöht lt. G.-V. v. 1./8. 1922 um M. 88 Mill. in 88 000 Aktien zu M. 1000 mit Div.-Ber. ab 1./1. 1923. Lt. G.-V. v. 23./11. 1922 erhöht um M. 176 Mill. in 176 000 Aktien à M. 1000, div.-ber. ab 1./1. 1923, ausgeg. im Verh. 1: 1 zu 150 %. Weiter erhöht lt. G.-V. v. 21./4. 1923 um M. 352 Mill. in 308 000 St.-Akt. u. 44 000 Nam.-Vorz.-Akt. à M. 1000 mit Div.- Ber, ab 1./7. 1923. Die St.-Aktien wurden von einem Konsort. (Führung: Commerz- u. Privatbank, Hamburg) übern., davon M. 176 Mill. den bisher. Aktionären im Verh. 1:1 vom 1.–15./5. 1923 zu 1000 % plus Steuer angeb. Gemäss G.-V. v. 4./10. 1924 erfolgte die Umstell. des A.-K. von M. 704 Mill. auf RM. 66 008 536 derart, dass die Abstempel. des Nenn- betrages der St.-Akt. von bisher M. 1000 auf RM. 100 zu geschehen hat. Die 44 000 Vorz.- Aktien zu M. 1000 sind zu 1 Aktie über RM. 8536 zus. gelegt. Lt. G.-V. v. 13./4. 1928 erhöht um RM. 22 991 464 auf RM. 89 000 000 durch Ausgabe von 10 000 Nam.-Vorz.-Akt. u. 220 000 St.-Akt. zu RM. 100. Auf das erhöhte Grundkapital ist die vorhandene Vorz.-Akt. von RM. 8536 zum Kurse von 125 % eingebracht worden. Die neuen St.-Akt. sind unter Aus- schluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre von einem Konsortium unter Führung der Commerz- u. Privat-Bank A.-G., Hamburg, übernommen worden mit der Verpflicht., dieselben den alten Aktionären zum Kurse von 125 % zuzüglich Börsenumsatzsteuer dergestalt anzubieten. dass auf je nom. RM. 3000 alte Aktien je nom. RM. 1000 junge Aktien bzw. auf je nom. RM. 300 alte Aktien je nom. RM. 100 junge Aktien v. 28./4.– 12./5. 1928 bezogen werden konnten. Die Vorz.-Akt. wurden vom Hamburger Staat übernommen. 1./10. 1931 Aufforder. zum Umtausch der umlaufenden Akt. bis spät. 15./2. 1932. Für je einen Nennbetrag von RM. 1000 bzw. RM. 100 wird eine neue Globalaktie im Nennbetrag von