Banken und andere Geld-Institute. 23 Bilanz am 31. Dez. 1931: Aktiva: Kassa, Postscheck, Banken 41 458, Schuldner 34 132, Wertpapiere 198 506, Einricht. 9067, Reohnungsabgrenzung 10 768, (Treuhandschuldner 99 827).- =– Passiva: A.-K. 250 000, Rückl. 19 000, Gläubiger 540, Rechnungsabgrenzung 2947, (Treu- handgläubiger 99 827) 21 444. Sa. RM. 293 933. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debit: Unk. 326 528, Abschr. a. Einricht. 2745, Steuerrück- stellung 2000, Gewinn 21 444. Sa. RM. 352 717. – Kredit: Gebühren und Zs. RM. 352 717. Dividende: 1931: ? %. Vorstand: Adolf Neumann, Dr. Heinrich Wollert. Aufsichtsrat: Vors. Dr. Adolf Friedrichs, Stellv. Dr. Alfred Ohlmer, Gen.-Dir. Arnold Knoblauch, Ober-Reg.-Rat Karl Durst, Dir. Dr. Reinhold Hölken, Kurt Rohloff, Berlin. Zahlstelle: Ges.-Kasse. Deutsche Schiffahrtsbank Akt.-Ges. in Berlin. Die Ges. wurde lt. Bekanntm. des Amts-Gerichts Berlin-Mitte v. 30. 3. 1932 von Amts wegen gelöscht. Deutsche Bau- und Bodenbank Aktiengesellschaft in Berlin W8, Taubenstr. 48/49. Gegründet: 20./7. 1923; eingetr. 20./10. 1923. Gründer: Reichsverband der Wohnungs- fürsorgegesellschaften e. V. Berlin u. die Preussische Landespfandbriefanstalt in Berlin unter Mitwirk. des Deutschen Reiches, vertreten durch das Reichsarbeitsministerium. Firma bis 27./10. 1926: Deutsche Wohnstätten-Bank Akt.-Ges. – Zweigniederlass. in Breslau, Dresden, Essen, Frankfurt a. M., Hamburg, Karlsruhe, München u. Stuttgart. Zweck: Herstell. u. Erhalt. von gesunden u. zweckmässigen Wohn- u. Heimstätten für die minderbemittelte Bevölkerung u. jede Art von Bautätigkeit u. Bodenerschliessung, die dem allgemeinen Besten dient, durch Hergabe von Darlehen zu fördern u. zur Durch- führung dieses Zweckes Bankgeschäfte jeder Art zu betreiben. Die Ges. darf zur Ausübung dieser Geschäfte gleichgerichtete Unternehmen erwerben oder sich an ihnen beteiligen. Der Erwerb von Grundstücken ist ihr nur zur Verhütung von Verlusten oder zur Beschaffung von Geschäftsräumen gestattet. Insbesondere gewährt die Bank Zwischenkredite als Vorschüsse auf I. Hypotheken, auf Hauszinssteuerhyp. u. auf sonst. Zusagen erst später bereitstehender Dauerbeleihungen. Die Bank pflegt den Geschäfts- verkehr nach privatwirtschaftlichen Grundsätzen sowohl mit gemeinnütz. Unternehm., wie Wohnungsfürsorgegesellschaften, Genossenschaften u. ähnlichen Organisationen, als auch mit privaten Bauherren u. dem privaten Baugewerbe. Ländern, Kommunen oder Kommunal- verwaltungen stellt sie Vorschüsse auf das zu erwartende Hauszinssteueraufkommen zur Verfügung. Daneben ist die treuhänderische Verwaltung öffentlicher und privater Mittel ein wichtiges Aufgabengebiet der Bank. Im Jahre 1930 wurde der Bank die Verwaltung des Vermögens der vom Reich gegründeten Deutschen Gesellschaft für öffentliche Arbeiten A.-G. übertragen, das in der Hauptsache aus Forderungen besteht. Durch Erlass des Preussischen Ministers für Volkswohlfahrt v. 30./4. 1930 wurde es den seiner Aufsicht unterstellten Hyp.-Banken gestattet, ihre verfügbaren Gelder bei der Deutschen Bau- u. Bodenbank zu hinterlegen. Die Treuhandtätigkeit wurde 1931 erweitert. Als neue Aufgabe kam die Weiterleitung u. Verwaltung der Reichsmittel für die vor- städtische Kleinsiedlung hinzu. – Personalbestand Ende 1930 bzw. Ende 1931: 290 bzw. 269 Angestellte. Umsatz 1924–1931 (in Mill. RM.): 71.8, 204.7, 310, 800, 2750, 5200, 5400, 4700. Beteiligungen: Das langfrist. Beleihungsgeschäft zur Förder. des Kleinwohnungsbaues, das anfänglich ebenfalls von der Bank und zwar auf Reallastenbasis betrieben wurde, ist später auf einen besonderen Rechtsträger, die am 15./11. 1924 gegründete Deutsche Wohn- stätten-Hypothekenbank A.-G., abgezweigt. Das A.-K. von RM. 7 000 000 befindet sich im Betrage von RM. 4 000 000 in den Händen der Deutschen Bau- u. Bodenbank A.-G. Die restl. RM. 3 000 000 befinden sich in Händen des Deutschen Reiches u. einiger Länder. Die Deutsche Wohnstätten-Hyp.-Bank ist eine Hyp.-Bank im Sinne des Hyp.-Bankgesetzes u. untersteht der Aufsicht des Preussischen Staates. Ausserdem untersteht sie der Aufsicht des Deutschen Reiches, die durch einen Reichskommissar ausgeübt wird. Die zur Durchführ. der Beleihungen erforderlichen Mittel beschafft sich die Bank durch die Ausgabe von Pfandbr. u. Kommunal-Schuldverschr. Für die besonderen Bedürfnisse der Bauwirtschaft gründete die Deutsche Bau- u. Bodenbank A.-G. im August 1928 die Deutsche Baurevision Revisions- u. Treuhandges. für die Bauwirtschaft G. m. b. H., deren Stammanteile sämtlich von der Bank übernommen wurden. Ende 1930 wurde die Ges. unter Anderung ihrer Firma in Deutsche Baurevision Revisions- u. Treuhand-Akt.-Ges. für die Bauwirtschaft in eine Akt.-Ges. umgewandelt. Ihr A.-K. beläuft sich auf RM. 250 000. Ebenso wurde als Hilfsinstitut im Jahre 1929 die Allgemeine Bau- u. Grundstücks G. m. b. H. ins Leben gerufen, die sich mit der Vermittlung von Dauerbeleihungen für den