24 Banken und andere Geld-Institute. Wohnungsbau u. mit Haus- u. Grundstücksverwaltungen befasst. Die Allgemeine Bau- u. Grundstücks-Ges. m. b. H. trat im Geschäftsjahr 1930 in Liquidation. Zur Fort- führung ihrer Geschäfte wurde die Deutsche Bau- u. Grundstücks-A.-G. mit einem A.-K. von RM. 500 000 errichtet. Diese Ges. erwarb vom Reich die reichseigenen wWohnungsbauten in den ehemals besetzten Gebieten in Westdeutschland zur treu- händerischen Verwaltung und Verwertung. Im Jahre 1930 erwarb die Bank die Aktienmehrheit der Wiener Baukredit-Bank, deren A.-K. sich auf S 800 000 beläuft. Die Wiener Baukredit-Bank ist im Einvernehmen mit der österreichischen Bundesregierung beauftragt worden, die finanzielle u. technische Durch- führung der österreichischen Wohnbauförderungsaktion zu überwachen. Sie hat dabei die Bundeszuschussdarlehen treuhänderisch zu verwalten u. an die Bauherren gemäss Bau- fortschritt weiterzuleiten. Kapital: RM. 34 300 000 in 33 800 Nam.-St.-Akt. zu RM. 1000 u. 250 Nam.-Vorz.-Akt. zu RM. 2000. Urspr. A.-K.: Das A.-K. von anfänglich M. 100 000 000 wurde lt. G.-V. v. 18./6. 1924 auf RM. 400 000 zusammengelegt u. gleichzeitig um RM. 900 000 erhöht. Es zerfiel in 800 St.-Akt. zu RM. 1000 u. 250 Vorz.-Akt. zu RM. 2000. Letztere sind vom Deutschen Reich übernommen worden. Danach wurden folgende Erhöhungen des A.-K. beschlossen: G.-V. v. 12./3. 1925 um RM. 200 000, G.-V. v. 17./11. 1925 um RM. 1 500 000, G.-V. v. 27./10. 1926 unter Aufhebung des noch nicht durchgeführten G.-V.-B. v. 17./11. 1925 um RM. 11 300 000, G.-V. v. 15./5. 1928 um RM. 11 500 000, G.-V. v. 25./3. 1931 um RM. 10 000 000. Grossaktionäre: Hauptaktionär mit 83 % des A.-K. ist das Deutsche Reich, vertreten durch das Reichsarbeitsministerium. Ferner sind mehrere deutsche Länder, Banken, Wohnungsfürsorgegesellschaften, Deutsche Reichsbahngesellschaft, Deutsche Reichspost usw. beteiligt. Reichsbürgschaft: Durch das Baukreditgesetz v. 7./3. 1928 wurde der Reichsarbeits- minister ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Reichsmmister der Finanzen für Ver- bindlichkeiten der Bank die Bürgschaft bis zum Betrage von RM. 200 000 000 zu über- nehmen. Die Bank wurde ihrerseits verpflichtet, diese Mittel zur Gewährung von Zwischen- krediten für den Kleinwohnungsbau zu verwenden. Dieses Gesetz wurde durch das Bau- kreditgesetz v. 26./3. 1929 u. sodann durch das weitere Baukreditgesetz v. 26./7. 1930 ver- längert u. dahin erweitert, dass der Bürgschaftsbetrag auf RM. 300 000 000 erhöht u. die Wirkungsdauer des Gesetzes bis zum 31./3. 1936 ausgedehnt wurde. Durch das Baukredit- gesetz v. 26./7. 1930 wurde ferner die Reichsregierung ermächtigt, für die Zeit v. 1./7. 1930 bis 31./3. 1936 für Darlehen an die Deutsche Bau- u. Bodenbank A.-G. u. die Reichskredit- gesellschaft A.-G., die als Strassenbaukredite weiter zu verwenden sind, Bürgschaften bis zur Höhe von jeweils RM. 100 000 000 zu übernehmen. 6 % Feingoldrentenbriefe Reihe I. 200 000 g Feingold, genehmigt durch Privileg des Preuss. Staatsministeriums v. 13./12. 1923 bzw. 22./1. 1924. Stücke zu 10, 20, 50, 100 u. 500 g, Zs. 1./1. u. 1./7. Geldwert nach dem amtlichen Londoner Goldpreis, Umrechn. nach dem amtlichen Berliner Mittelkurs für Auszahl. London u. zwar sind für 1./1. die letzten Nov.- Notier. u. für 1./7. die letzten Mainotier. massgebend. Tilg. ab 1924 mit jährl. 1 % u. Zinsenzuwachs durch Auslosung, Kündigung oder freihändigen Ankauf bis spät. 1958. Kurs Ende 1924–1931: RM. 1.85, 1.90, 2.50, 2.40, 2.35, 2.35, 2.37, 2.35 für 1 g. (Im Berliner Kurszettel noch unter der alten Firma Deutsche Wohnstätten-Bank eingeordnet) Zulass. in Berlin erfolgte im Mai 1924. 6½ % 20jähr. Mortgage Secured Collateral Gold Bonds vom 1./1. 1928. Vom Erlös der Anleihe wurden RM. 12 000 000 der Preuss. Landespfandbriefanstalt, Berlin, u. RM. 10 000 000 der Deutschen Wohnstätten-Hyp.-Bank Akt.-Ges. zugeführt, wogegen diese beiden Hyp.- Institute entsprechende Beträge von Pfandbriefen, die von der deutschen Kapitalertrags- steuer befreit sind, der Deutschen Bau- u. Bodenbank überliessen. $ 5 250 000 in Beteiligungszertifikaten der International Acceptance Trust Company zu $ 1000 u. 500. Zs. 1./1. u. 1./7. – Tilg.: Vom 1./7. 1928 ab durch halbjährl. Auslos. zu pari oder durch Einlieferung von Beteiligungszertifkaten aus einem kumulativen Tilgungs-F., der ausreicht, um 40 % der Bonds bis zum Fälligkeitstage (1./1. 1948) zu amortisieren. Vom 1./1. 1933 ab ist vorzeitige Rückzahl. zu jedem Zinstermin ganz oder teilweise zulässig, u. zwar vom 1./1. 1933 bis 1./7. 1937 einschl. zu 102 %, vom 1./1. 1938 bis 1./7. 1942 einschl. zu 101 % u. danach zu 100 %; in allen Fällen mit laufenden Zs. — Sicherheit: Der Schuld- schein, der als Unterlage für die Beteiligungszertifikate dient, stellt eine direkte Verpflicht. der Deutschen Bau- u. Bodenbank dar u. ist durch einen entsprechenden Betrag von Gold- Hyp.-Pfandbr. der Preuss. Landespfandbriefanstalt u. der Deutschen Wohnstätten-Hypo- thekenbank gedeckt. Diese Gold-Hyp.-Pfandbr. sind wiederum gedeckt entweder durch I. Hyp. oder durch Darlehen, welche von Stadtgemeinden oder öffentl. Körperschaften garantiert sind, auf Wohnstätten, u. zwar zumeist Neubauten. – Treuhänder: International Acceptance Trust Company, New YVork, u. Reichs-Kredit-Ges., Berlin. – Zahlstellen: New York u. Chicago: A.-G. Becker & Co. – Zahlung von Kapital u. Zs. frei von allen ver- gangenen, gegenwärtigen u. zukünftigen deutschen Steuern u. Abgaben in Goldmünzen der Ver. Staaten. – Die Anleihe wurde in Amerika am 2./2. 1928 von A.-G. Becker & Co. zu 98.50 % aufgelegt.