Banken und andere Geld-Institute. 43 ermöglichen, u. zwar: a) zur Kapitalbildung, losgetrennt von einem bestimmten Zweck, b) zur Förderung der landwirtschaftlichen Siedlung, c) zum Bau u. Ankauf von Eigenheimen und/oder zur Ablösung von Hypotheken. Kapital: RM. 100 000 in 100 Akt. zu RM. 1000, übern. von den Gründern zu pari. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Im 1. Geschäftshalbj. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Bilanz am 31. Dez. 1931: Aktiva: Rückständ. Einlagen auf das A.-K. 71 000, Geschäfts- inventar 1800, Forder. auf Grund von Kautionsleistungen 10 030, do. rückständ. Verwalt.- Kostenbeiträge 1381, do. an Mitgl. des Vorst. 2654, sonst. Forder. 663, Kassa u. Postscheck 68, Forder. an das Treuhandvermögen der Sparer 414, Entwert.-K. 2672, Verlust 13 186. –— Passiva: A.-K. 100 000, Zs.-Res. 591, Rückstell. 1381, Verbindlichk. auf Grund von Waren- liefer. u. Leistungen 1431, Posten, die der Rechn.-Abgrenz. dienen. 465. Sa. RM. 103 869. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Gehälter 1652, soziale Abgabe 148, Abschr. auf Geschäftsinventar 70, do. Treuhandeffekten 890, Provis. 210, sonst. Aufwend. 17 460. – Kredit: Einnahmen aus Werbe- u. Verwalt.-Kostenbeiträgen 6684, Zinsen 561, Verlust 13 186. Sa. RM. 20 431. Zur Bilanz: Treuhandvermögen der Sparer: Aktiva: Wertp. 21 402, Bankguth. auf Sperrkonten bei öffentlichen Kassen 3157, sonst. Bankguth. auf Sperrkonten 538. – Passiva: Guth. der Sparer Tarif A 22 338, do. Tarif B 2345, Guth. der „Phöbus“ Zwecksparkasse A.-G. 414. Sa. RM. 25 097. Dividende: 1931: 0 %. Vorstand: Heinrich Seedorff, Oberstltn. a. D. Ferdinand Jungermann. Aufsichtsrat: Kaufm. Heinrich Seedorff, Major a. D. Max von Stoephasius, Haupt- mann a. D. Erich Fellmann, Berlin. Zahlstelle: Ges.-Kasse. Piano Treuhand Aktiengesellschaft in Berlin W 8, Kronenstr. 11. Gegründet: 11./7. 1928; eingetr. 15./8. 1928. Zweck: Übernahme dauernder oder vorübergehender Überwachungs- u. Revisions- funktionen, Bilanzprüfungen u. ähnlichen Tätigkeiten, insbes. von Unternehmungen der Pianobranche, Übernahme des Amtes als Pfandhalter oder Treuhänder, Übernahme der Reorganisation u. Liquidation von Gesellschaften u. verwandter Transaktionen, Übernahme aller mit den vorstehenden Tätigkeiten oder der Anlage der Mittel der Ges. nach dem Ermessen der Verwalt. in Zus.hang stehenden Geschäfte u. Funktionen. Kapital: RM. 100 000 in 100 Akt. zu RM. 1000, übern. von den Gründern zu pari, zunächst mit 25 % eingezahlt. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: 1930 am 20./10. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Bilanz am 31. Dez. 1931: Aktiva: Noch nicht eingeford. A.-K. 75 000, Debit. 11 672, Verlust (Verlustvortrag aus 1930 14 217 abzügl. Gewinn bis 13./12. 1931 889) 13 328. Sa. RM. 100 000. – Passiva: A.-K. RM. 100 000. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Verlustvortrag aus 1930 14 217, Abschr. auf un- einbringliche Forderungen 14 657. – Kredit: Verwalt.kosteneinnahmen 13 000, Steuer- rückvergüt. 2546, Verlust am 31./12. 1931 13 328. Sa. RM. 28 874. Dividenden: 1928–1931: 0 %. Vorstand: Walter Winkler. Aufsichtsrat: Dir. Pickert, Dir. Teckenberg, Berlin; Karl A. Eilert, Braunschweig. Zahlstelle: Ges.-Kasse. Preussische Staatsbank (Seehandlung) in Berlin W 56. Gegründet: 14./10. 1772 durch Patent Friedrichs des Grossen. Durch Kabinettsorder v. 17./1. 1820 (G.-S. S. 25) als ein selbständiges Geld- u. Handelsinstitut des Staates erklärt. Durch Gesetz v. 22./2. 1930 (G.-S. S. 19) wurde im wesentlichen die Kabinettsorder von 1820 mit zahlreichen späteren Einzelerlassen u. Verfügungen zu einem einheitlichen Gesetz zusammengefasst. Auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Preussische Staatsbank (See- handlung) v. 22./2. 1930 wurde unter Aufhebung des Beschlusses v. 11./3. 1926 (G.-S. S. 123) am 18./3. 1930 (G.-S. S. 37) vom Staatsministerium eine neue Satzung erlassen. Die Preussische Staatsbank ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentl. Rechts mit eigenem Vermögen. Für die Verbindlichkeiten haftet der Staat unbeschränkt. Die Preussische Staatsbank steht unter der Aufsicht des Finanzministers. In das Handelsregister ist sie nicht eingetragen (§ 36 des HGB). Die Firmenbezeichnung, die früher „General-Direktion der Seehandlungssozietät“ lautete, wurde durch Gesetz vom 4./8. 1904 (G.-S. S. 238) umgewandelt in ,„Königliche See- handlung (Preussische Staatsbank)“ u. lautet jetzt auf Grund der preussischen Verordnung v. 14./11. 1918 „Preussische Staatsbank (Seehandlung)“. Zweck: Die Staatsbank hat die Aufgabe, die Interessen des Preuss. Staats auf dem Kapital- u. Geldmarkt wahrzunehmen. Sie hat für ihn alle Geschäfte durchzuführen, bei denen er der Mitwirkung einer Bank bedarf, u. die Staatsverwalt. in allen einschlägigen Fragen zu unter- stützen u. zu beraten. Zur Erfüllung dieser Aufgabe hat sie enge geschäftliche Beziehungen zur Wirtschaft, insbesondere zu den Banken zu unterhalten. Sie soll ihre Gelder, soweit