46 Banken und andere Geld-Institute. Gegründet: 22./10. 1928; eingetr. 3./12. 1928. Zweck war Betrieb von Vermögensverwalt.- u. Finanzierungsgeschäften, insbesondere zur Wahrung von Familieninteressen. Kapital: RM. 50 000 in 50 Aktien zu RM. 1000, übern. von den Gründern zu pari. Liquidationseröffnungs-Bilanz am 5. Juni 1931: Aktiva: Nicht eingez. A.-K. 37 500, Wertp. 5975, Bankguth. 2003, Debit. 4962. – Passiva: A.-K. 50 000, Gewinnvortrag 440. Sa. RM. 50 440. Dividenden: 1928–1930: 0 %. Aufsichtsrat: Oberst Dr. Ulrich Wille, Dir. Dr.-Ing. Alfred Carrard, Privatdozent Dr. phil. Heinrich Hanselmann, Zürich. Zahlstelle: Ges.-Kasse. Reichsanleihe-Aktiengesellschaft in Berlin SW 111 (Reichsbank). Gegründet: 26./8. 1919. Zweck: Handel mit Wertpapieren u. alle damit in Zus. hang stehenden Geschäfte. Unter „Wertpapieren“ sind Effekten im Sinne der Verkehrs- u. Börsenauffassung zu ver- stehen. – Die Ges. wurde zum Zwecke der Regulierung des Kriegsanleihemarktes von einem Konsortium gegründet, das einen Konsortialvertrag mit dem Reich über 5 Jahre, also bis 1924, abschloss. Nach Ablauf des Vertrages blieb die Ges. weiterbestehen, u. das Reich erwarb das gesamte A.-K. gegen eine Entschädigung von 4 % in Gold. Kapital: RM. 2 000 000 in 1 Aktie zu RM. 2 000 000. Urspr. M. 400 000 000 in 400 000 Aktien zu M. 1000, übern. von den Gründern zu pari. Umgestellt lt. G.-V. v. 20./3. 1925 von M. 400 Mill. auf RM. 2 Mill. Grossaktionäre: Das gesamte A.-K. ist jetzt in Händen des Deutschen Reiches. Geschäftsjahr: 1./9.–31./8. Gen.-Vers.: Im I. Geschäftshalbj. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Gewinn-Verteilung: Die Ges. verteilt keine Gewinne. Ein etwa sich ergebender Über- schuss aller Aktiva über alle Passiva ist besonderen Rücklagen nach Bestimmung des A.-R. zuzuführen, nachdem zunächst ein gesetzl. R.-F. in Höhe von 10 % des A.-K. gebildet worden ist. Bilanz am 31. Aug. 1931: Aktiva: Guth. auf Giro-K. 40 721, Kassa 798, Eff. 21 295 352, Verlust (883 368 ab Gewinn-Vortrag 556 531) 326 837. —– Passiva: A.-K. 2 000 000, R.-F. 200 000, Guth. des Kursstütz.-F. 19 463 708. Sa. RM. 21 663 708. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Unk. 6798, Eff.-K. 1 129 853. – Kredit: Vortrag 556 53 1, Zs.-K. 253 283, Verlust (883 368 ab Gewinn-Vortrag 556 531) 326 837. Sa. RM. 1 136 651. Dividende: Wird nicht verteilt. Direktion: Reichsbankabteil.-Dir. Kriesel, Ober-Reg.-Rat Curt Prause. Aufsichtsrat: Ministerial-Dirigent Geh. Reg.-Rat Norden, Ministerialrat Bayrhoffer, Reichsbank-Dir. Dr. Deumer, Ministerialrat Geh. Reg.-Rat Damm, Berlin. Reichsbank in Berlin SW 111, Jägerstrasse 34/36. Gegründet: Durch Bankgesetz v. 14./3. 1875, das Statut vom Kaiser bestätigt 21./5. 1875, abgeändert durch Kaiserl. Verordn. v. 3./9. 1900 und 18./12. 1909; in Tätigkeit seit 1./1. 1876. Abänder. d. Bankgesetzes durch die Gesetze vom 18./12. 1889, 7./6. 1899, 1./6. 1909, 4./8. 1914, 16./12. 1919, 9./5. 1921, 4./3. 1922, 26./5. 1922, 24./7. 1922, 2./2. 1923, 10./10. 1923, 26./10. 1923, 19./3. 1924, 30./8. 1924, 8./7. 1926, 13./3. 1930, Verordnungen v. 19./5. 1930 u. 1./12. 1930. Im Jahre 1765 wurde die „Königliche Giro- und Lehnbank in Berlin' gegründet, aus welcher durch Bankordnung vom 5. Okt. 1846 die „Preussische Banké Eervorging. Diese ist bei Begründ. der Reichsbank vom Deutschen Reiche gegen eine an Preussen zu zahlende Entschädig. von M. 15 000 000 erworben worden. Übernommen wurden die Gebäude der Preuss. Bank f. M. 12 751 012.85 u. den Aktionären der Preuss. Bank wurde der Umtausch ihrer Aktiean gegen solche der Reichsbank gewährt. Über Bankgesetz vom 30./8. 1924 u. die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes für die Reichsbank geltenden hauptsächlichsten Bestimmungen s. Handb. der Dt. A.-G. Jahrg. 1924/25 I u. 1925 1. Die Reichsbank kann im juristischen Sinne nicht als A.-G. gelten und ist den Be- stimmungen des Handelsgesetzbuches betr. Eintragung in das Handelsregister und deren rechtl. Folgen nicht unterworfen. Hanptsitz: Berlin. Zweiganstalten: Im ganzen Deutschen Reiche bestanden Ende 1931: 17 Reichsbankhauptstellen, 84 Reichsbankstellen, 353 Reichsbanknebenstellen mit Kassen- einricht. (insges. 454). Personal: Die Zahl der sämtlichen Beamten am 31./12. 1931 betrug 8448 Beamte, 2651 Angestellte sowie 781 Arbeiter u. Arbeiterinnen (insges. 11 880), davon entfielen auf die Hauptbank in Berlin 2537 Beamte, 1555 Angestellte u. 645 Arbeiter und Arbeiterinnen. Zweck: Die Reichsbank ist eine von der Reichsregierung unabhängige Bank, welche die Eigenschaft einer juristischen Person besitzt u. die Aufgabe hat, den Geldumlauf im gesamten Reichsgebiete zu regeln, die Zahlungsausgleichungen zu erleichtern u. für die Nutzbarmachung verfügbaren Kapitals zu sorgen. Sie hat auf die Dauer von 50 Jahren das ausschliessliche Recht, Banknoten in Deutschland auszugeben.