58 Banken und andere Geld-Institute. Braunschweig-Hannoversche Hypothekenbank in Braunschyeig. Gegründet: 1./11. 1871; eingetr. 1./2. 1872. Konz. v. 7./3. 1872, 26./5. 1896, 23./11. 1899 u. 15./12. 1910. Zweigniederlassung in Hannover. Zweck: Hypoth. Beleihung von Grundstücken u. die Ausgabe von Schuldverschreib. (Pfandbr.) auf Grund der erworbenen Hypoth. Ausserdem betreibt die Ges. lediglich die im §5 des Hyp.-Bank-Ges. v. 13./7. 1899 aufgeführten Geschäfte. Ebenso darf die Bank verfügbares Geld nur in Gemässheit der daselbst aufgeführten Bestimm. nutzbar machen. Die Gewährung von Darlehen in Hypoth.-Pfandbr. der Ges. zum Nennwerte ist in Gemässheit des § 14 des Hyp.-Bank-Ges. zulässig. Die Bank gibt auf Grund dieser Geschäfte kündbare u. unkündbare Pfandbr. u. Schuld- verschreib. auf den Inhaber aus, welche die Reichsbank in I. Klasse beleiht. Die Gesamtsumme darf den 20 fachen Betrag des eingezahlten A.-K. nicht übersteigen. Tritt eine Erhöhung des A.-K. ein (siehe unten), dann gelten bezügl. des erhöhten Betrages die Bestimmungen des Reichs-Hypoth.-Bank-Gesetzes. Kapital: RM. 4 005 000 in 22 500 St.-Akt. zu RM. 100, 1750 St.-Akt. zu RM. 1000 u. 1250 Nam.-Vorz.-Akt. zu RM. 4. Die Vorz.-Akt. sind mit 8 % (Max.) Vorz.-Div., Nachzahl.- Anspruch u. mehrfachem St.-Recht in besond. Fällen ausgestattet. Sie sind von einem Bankenkonsort. unter Führung der Dresdner Bank Fil. Hannover (Hannover) übern. u. bis zum 31./5. 1933 gesperrt. – Yorkriegskapital: M. 12 600 000. Urspr. A.-K. M. 9 000 000, erhöht 1896 auf M. 10 200 000, 1910 auf M. 12 600 000 u. It. G.-V. v. 30./4. 1923 auf M. 20 400 000 in 8250 St.-Akt. zu M. 1200, 15 000 St.-Akt. zu M. 600 u. 1250 Vorz.-Akt. zu M. 1200. Die Aktien wurden einem Konsort. zu 100 % zur bestmögl. Verwert. im Interesse der Ges. überlassen. Kap.-Umstell. lt. G.-V. v. 28./2. 1925 von M. 20 400 000 auf RM. 1 580 000 in 15 000 St.-Akt. zu RM. 50, 8250 St.-Akt. zu RM. 100 u. 1250 Vorz.-Akt. zu RM. 4. Die G.-V. v. 19./3. 1927 beschloss Erhöh. um RM. 2 425 000 in 1000 St.- Akt. zu RM. 1000 u. 14 250 St.-Akt. zu RM. 100 mit Div.-Ber. ab 1./1. 1927. Diese neuen St.-Akt. wurden von einem unter Führung der Dresdner Bank Fil. Hannover stehenden Bankenkonsort. zu 130 % übernommen; hiervon ist verpflichtungsgemäss ein Teilbetrag von RM. 1 575 000 den bisher. St.-Aktionären im Verh. 1: 1 zu 135 % zuzügl. Börsenumsatz- steuer zum Bezuge angeboten worden, während die restl. RM. 850 000 im Interesse u. unter massgeblicher Gewinnbeteil. der Ges. mit der Massgabe freihändig zu verwerten sind, dass die unten erwähnten noch ausstehenden Gründerrechte hierbei gegebenenfalls besondere Berücksichtig. finden müssen. Gründerrechte: Gemäss § 5 des Statuts haben bei einer Erhöh. des Grundkap. bis zu M. 30 000 000 infolge vertragsmässiger Vereinbarung bei Gründung des Instituts die Über- nehmer der ersten M. 9 000 000 das Recht, jeder im Verhältnis seiner Zeichnung, die Hälfte des Betrages der neuen Aktienemission zum Parikurse zu übernehmen. Die Bezugsrechte der ersten Zeichner hat die Bank bis auf etwa PM. 2 000 000 erworben; dies entspricht einem Betrage von ungefähr RM. 166 000. Ob die ausstehenden Gründerrechte überhaupt noch von Bedeutung sind, gilt als unwahrscheinlich. Ablösung der Pfandbriefe alter Währung: 1. Teilausschütt. ab 1./1. 1927 in Höhe von 10 % des Goldwertes der Pfandbriefe in 4½ % Goldpfandbriefen vom Jahre 1926. Als Gold- wert gilt nach dem Gesetz für alle ausgegebenen Pfandbriefe der Nennwert. – 2. Teilaus- schüttung ab 1./5. 1929 in Höhe von 8½ % des Goldwertes der Pfandbriefe, u. zwar: 6 % in 4½ % Liqu.-Goldpfandbriefen v. J. 1926 Erweiter.-Ausgabe u. 2½ % in bar. Die Ausschütt. erfolgte gegen Einliefer. des ersten Ratenscheines zu den mit der ersten Ausschüttung aus- gegebenen Anteilscheinen. 3. Teilausschüttung 5./4. 1932 in Höhe von 2 % des Goldwertes der Pfandbriefe und zwar: 1½ % in 4½ % Liqu.-Goldpfandbriefon v. J. 1926 (verzinslich mit 5½ % v. 1./1. 1932 ab bis auf weiteres) u. ½ % in bar. Die Ausschütt. erfolgt derart, dass 15 % des Goldmark- Nennwertes, welcher auf die mit der ersten Ausschütt. ausgegebenen Anteilscheine auf- gedruckt ist, in 4½ % Liqu.-Goldpfandbriefen v. J. 1926 bzw. in Zertifikaten sowie 5 % des aufgedruckten Goldmark-Nennwertes in bar ausgehändigt werden. Die sich ergebenden Nenn- wertspitzen von weniger als GM. 10, die sich weder in Pfandbriefen noch in Zertifikaten darstellen lassen, werden bar ausgezahlt. Es sind zur Erheb. der Auschütt. einzureichen: a) von den Anteilscheinen mit den aufgedruckten Nennwerten von GM. 5000, 2000, 1000, 500, 200 u. 100 der Ratenschein Nr. 2; b) bei den Anteilscheinen mit den aufgedruckten Nennwerten von GM. 50, 30 u. 20 der Anteilschein selbst nebst Ratenscheinen Nr. 2, 3 u. 4. Da auf diese Anteilscheine ein unter GM. 10 lautender Betrag in Liqu.-Goldpfand- briefen entfällt, wird dieser Spitzenbetrag zum Nennbetrag in bar abgelöst u. die Auszahl. erfolgt als Barabfind. Durch solche Barablös. sind die Ansprüche auf weitere Hebungen aus der Teilungsmasse abgegolten. Kommunal-Obl. alter Währung: 1928 mit RM. 5 für je PM. 1 Mill. abgelöst. Teilungsmasse für Pfandbriefe am 31. Dez. 1931: Nachdem auf die teilnahmeberechtigten Vorkriegspfandbriefe bereits 16 % in 4½ % Liqu.-Goldpfandbriefen sowie 2½ % in bar, zus. 18½ %, zur Ausschütt. gelangt sind: Aktiva: A. Aufwert.-Ansprüche (abz. Verwaltungs- Kosten): 1. Feststehende Hyp.: a) erststell. Hyp. 1 288 884, b) nicht erststell. Hyp. 1 462 341. 2. Persönl. Forder. 21 720. B. Eingänge zur Teilungsmasse (abz. Verwalt.-Kosten): 1. Bar-