Banken und andere Geld-Institute. 65 Verbindlichkeiten jederzeit eine Deckung von mindestens 40 % in Gold oder Devisen zu halten. Gold im Sinne dieser Vorschrift ist Barren- sowie gemünztes Gold, das Kilogramm Fein zu 3414.1880 Gulden berechnet, welches sich entweder in den Kassen der Bank oder zu ihrer jederzeitigen freien Verfügung im Verwahr einer ausländischen Zentralnotenbank befindet. Devisen sind: ausländische Banknoten, Schecks und Forderungen, die bei einer als zahlungsfähig bekannten ersten Bank an einem ausländischen zentralen Finanzplatz in ausländischer Währung sofort oder spätestens innerhalb 30 Tagen zahlbar sind, ferner Wechsel, zahlbar in ausländischer Währung mit einer Laufzeit von höchstens drei Monaten, die von einer ersten ausländischen Bank akzeptiert oder giriert sind. Deckungsfähige Devisen müssen auf in Gold einlösbare ausländische Währungen lauten und frei von allen Rechten Dritter sein. Sie sind mit ihrem jeweiligen Goldwert zu berechnen. Die Deckung für den Rest hat in diskontierten Handelswechseln zu bestehen. Sinkt die Golddeckung unter den festgesetzten Mindestsatz für einen längeren Zeitraum als eine Bankausweis- periode, so ist die Bank verpflichtet, ihren Diskont- u. Lombardsatz um mindestens 1 % zu erhöhen u. ferner von dem an der vorgeschriebenen Deckung von 40 % fehlenden Betrag eine Notensteuer von jährlich 5 % an die freie Stadt Danzig zu zahlen. Die Tätigkeit der Bank als Notenbank erlischt teilweise oder ganz schon vor Ende 1953, wenn das Notenausgaberecht vor diesem Zeitpunkt eingeschränkt oder aufgehoben wird, wozu der Senat mit einjähriger Kündigungsfrist für den Fall berechtigt ist, dass die Ver- einheitlichung des Danziger u. polnischen Währungssystems durchgeführt werden sollte. Wenn eine den Aktionären im Zus. hang hiermit angebotene Abfindung von der Haupt- versammlung nicht mit Zweidrittelmehrheit angenommen wird, so ist der Bank von Danzig von der Freien Stadt Danzig eine Entschädigung zu zahlen, die bei vollständiger Aufhebung des Notenausgaberechts im Kalenderjahr 1925 auf 50 % vom Nennwert des „Grundkapitals festgesetzt war; dieser Betrag, um den sich der Liquidationswert der Aktien gegebenenfalls erhöhen würde, vermindert sich bis einschl. 1946 jährl. um 2 % u. danach bis 1953 jährl. um 1 %, würde sich also zurzeit (1932) auf 36 % stellen. Bei teilweiser Einschränkung des Notenausgaberechts muss die von der Freien Stadt Danzig zu leistende Entschädigung in entsprechendem prozentualen Verhältnis zu der Quote stehen, die bei vollständiger Aufhebung in dem betreffenden Jahr fällig wäre. – Das Recht zur Noten- ausgabe erlischt ohne jede Entschädigung bei Verletzung der für die umlaufenden Bank- noten erlassenen Deckungsvorschriften, bei Betrieb von Bankgeschäften, die durch das Notenprivileg nicht gestattet sind, bei Verlust von mehr als der Hälfte des A.-K. u. bei Eröffnung des Konkursverfahrens. Durchschnittl. Notenumlauf 1925–1931: Danz. G. 30 089 872, 32 385 387, 33 919 857, 34 039 537, 34 744 475, 33 350 514, 35 963 894. 3 Aktienkapital: Danz. G. 7 500 000 in 75 000 Nam.-Akt. zu Danz. G. 100. Zur Über- tragung einer Aktie, die durch Indossament erfolgen kann, ist die Zustimmung des Vor- standes und des Bankausschusses erforderlich. Der Übergang einer Aktie auf einen andern Besitzer ist der Bank von Danzig anzuzeigen und von dieser im Stammbuch zu vermerken. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: In Danzig spät. Ende April (1932 am 2./4.). Stimmrecht: Je Danz. G. 100 = 1 St.; ein Aktionär darf jedoch höchstens 2500 St. vertreten. Gewinn-Verteilung: 10 % z. R.-F., solange dieser nicht die Hälfte des eingezahlten Akt.- Kap. übersteigt; 5 % Div.; vom Rest 25 % als Super-Div. oder Überweis. an einen Disp.-F.; 75 % des Restes sind an die Freie Stadt Danzig abzuführen. – Der A.-R. erhält weder Be- soldung noch Tant., sondern ausser Ersatz seiner Spesen lediglich eine jährl. Entschädig. von Danz. G. 200 für den Vors. u. Danz. G. 100 für jedes andere Mitglied. Bilanz am 31. Dez. 1931: Aktiva: Gold in Barren und Münzen 21 824 976, deckungs- fähige Devisen (25 494 039); a) ausländische Banknoten 31 086, b) Schecks u. Guthaben bei ausländischen Banken 13 851 310, c) ausländische Wechsel 11 611 643, deckungsfähige Wechsel 10 172 840, sonst. Wechsel 208 537, sonst. Devisen 6 314 562 (darunter für fremde Rechnung 6 301 365), Danz. Metallgeld 3 787 016, Lombardforder. 210 000, tägl. fällige Forder. 5585, Immob. 1 470 000, Inv. 1, sonst. Aktiva 4 775 197 (darunter Effektenanlage des Willi Kla- witter-F. 546 310, des R.-F. 3 992 937). – Passiva: A.-K. 7 500 000, R.-F. 4 009 699, Betrag der ausgegeb. Noten (44 041 685): zu G. 1000 2 075 000, G. 500 197 000, G. 100 16 150 200, G. 25 21 320 875. G. 10 4 298 610; tägl. fällige Verbindlichkeiten (Giroguth.) 10 190 513, sonst. Kredit. (verzinsl.) 72 549, Verbindlichkeiten in fremder Währ. 6 301 365, Willi Klawitter-F. 591 410, sonst. Passiva 1 555 534 (darunter Delkred.-F. 353 912, Effekten-Kurs-R.-F. 850 000). Sa. Danz. G. 74 262 755. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Handl.-Unk. 651 703, Steuern u. Abgaben 34 341, Notendruckkosten 43 746, Devisen-K. 2 809 758, Abschr. auf Immobil. 64 781, do. auf Inv. 3 225, Rückstell. in den Effekten-Kurs-R.-F. 850 000. – Kredit: Wechsel-Zs. 1 026 431, Lombard-Zs. 31 114, Kontokorrent-Zs. 898 254, Prov. u. sonst. Einnahmen 28 612, Gewinn- Vortrag 112 798, Entnahme aus dem R.-F. 2 360 345. Sa. Danz. G. 4 457 554. Der Geschäftsgewinn beläuft sich auf G. 1 254 621 gegen G. 1 268 525 im Vorjahre. Nach Abschreibung von G. 68 006 verbleibt ein Geschäftsgewinn von G. 1 186 615, hierzu der Gewinn-Vortrag (Div.-Res.) von G. 112 798 = G. 1 299 413. Diesem Gewinn steht infolge der Währungs-Umstellung ein Verlust gegenüber von Handbuen der Deutschen Aktien-Gesellschaften. 1932 5