— 1 Banken und andere Geld-Institute. 73 gabe wertbeständiger Schuldverschreibungen (Gold-Schiffspfandbriefe) zum Höchstzinssatz von 10 %. Durch die Kapitalserhöhung v. 21./10. 1926 wurde die Grundlage zur Ausgabe von Schiffspfandbriefen im grösseren Umfang geschaffen. Die Bank ist nunmehr wieder in der Lage, der Schiffahrt Schiffshypotheken zu günstigen Bedingungen zu gewähren. Schiffspfandbriefe alter Währung: 4½ % Reihe I von 1920: M. 10 000 000 5 % Reihe II von 1921: M. 10 000 000; 5 % Reihe III von 1921: M. 10 000 000; 5 % Reihe IV von 1922: M. 20 000 000. – Kurs Ende 1925–1930: In Berlin (Reihe I u. II): –, –, –, –, –, – %. Notiz 1931 eingestellt. Ablösung der Schiffspfandbriefe alter Währung: Im Jahre 1928 nahm die Bank eine Barausschüttung von 16 % auf die Goldwerte der Pfandbriefe Reihe I–IV vor. Der von der Aufsichtsbehörde festgesetzte Goldwert dieser Schiffspfandbr. beträgt für Reihe I GM. 89.07 für PM. 1000, Reihe II GM. 60.45 für PM. 1000, Reihe III GM. 7.18 für PM. 1000, Reihe IV GM. 9.75 für PM. 50 000. Es entfielen auf M. 1000 Reihe I RM. 14.25, auf M. 1000 Reihe II RM. 9.67, auf M. 1000 Reihe III RM. 1.15 u. auf M. 50 000 Reihe IV RM. 1.56. Zur Teil- nahme an event. weiteren Teilausschüttungen bzw. an der Schlussabfindung sind den Ein- reichern Anteilscheine ausgehändigt worden. Die zweite Barausschüttung in Höhe von 7.1 % erfolgte lt. Bek. v. Jan. 1932 gegen Einreich. der Ratenscheine Nr. 1 der Anteilscheine. Teilungsmasse 31. Dez. 1931: 1. Aufwertungspfandrechte, die durch Wiedereintragungen in Goldmark gesichert sind (davon RM. 195 an 1. Stelle) RM. 678; 2. persönliche Aufwert.- forderungen, bei denen die Aufwert. pfandrechte nicht wieder eingeführt werden konnten, da die Objekte nicht mehr vorhanden bzw. in anderem Besitz sind RM. 7693; 3. Bankguth. RM. 112 079. Sa, RM. 120 450. – Dieser Teilungsmasse gegenüber stehen Schiffspfand- briefe umgerechnet zum Goldwert GM. 1 570 911, auf welche bereits eine Barausschüttung von 16 % stattgefunden hat. 5 % Gold-Schiffspfandbriefe, V. Reihe von 1923: GM. 327 070.80; Stücke zu GM. 420, 105, 21, 8.40, 4.20 (GM. 4.20 = 1 U. S. 9). Zs. 1./6. u. 1./12. – Die Tilgung der Pfandbriefe ist bis 1928 ausgeschlossen. Ab 1928 erfolgt Auslosung mit mindestens jährlich 2 % des Gesamtbetrages der Pfandbriefe. Verstärkte Auslosung oder ganze oder teilweise Kündig. ist zulässig. — Kurs: In Düsseldorf-Essen Ende 1929–1930: 67, – %; 1931 (30./6.): – %. In Köln: Ende 1929–1930: 81, – %; 1931 (30./6.): – %. 6 % (früher 8 %) Gold-Schiffspfandbriefe, Reihe VI u. VIa von 1927: RM. 2 000 000 über je RM. 1 000 000. Stücke zu GM. 100, 500 u. 1000. Zs. 31./3. u. 30./9. – Tilg.: Die Rück- zahlung erfolgt nach Kündig. oder Auslosung. Bis zum 31./3. 1933 ist eine Rückzahl. =8 ausgeschlossen. Nach diesem Zeitpunkt ist die Gesamtkündigung zulässig. – Kurs: In Dusseldorf Essen Ende 1929–1930: 91.36, – %; 1931 (30./6.): – %. In Köln: 92, – % 1931 (30./6.): –) 9 Gold-Schiffspfandbriefe: GM. 2 000 000. Gemäss Sonderabkommen hat das Deutsche Reich in den Jahren 1927 u. 1928 einen gleich hohen Betrag in Goldschiffspfandbriefen wie die Emissionen aus diesen Jahren Reihe VI u. VIa in Höhe von zusammen RM. 2 000 000 übernommen. Auf Grund dieses Vertrages untersteht die Bank auch noch der Sonder- aufsicht des Reiches neben der des Preussischen Staates. Umlauf am 31. Dez. 1931: 5 % Gold-Schiffspfandbriefe Reihe V RM. 300 913, Gold- Schiffspfandbriefe, die dem Reiche übergeben sind auf Grund der durch besonderen Vertrag mit dem Reiche festgesetzten Verzinsungs- u. Rückzahlungsbedingungen RM. 2 000 000, 8 %Gold-Schiffspfandbriefe Reihe VI RM. 1 000 000, 8 %, Gold-Schiffspfandbriefe Reihe VIa RM. 1 000 000, unverzinsl. Schiffspfandbr. (Kleinschiffernothilfe) 164 332. Sa. RM. 4 465 246. Dagegen Darlehen auf Schiffe RM. 5 049 872 (davon zur Pfandbriefdeckung bestimmt RM. 4 469 570). Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: 1932 am 3./3. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Gewinn-Verteilung: Reingewinn zur Verfüg. der G.-V., vorbehaltlich der Deckung der satzungs- u. vertragsmässigen Vergütungen. Die Mitgl. des A.-R. erhalten eine über Handl.- Unk. zu verbuchende steuerfreie Vergüt. von 8 % des Reingewinns, der nach Vornahme sämtl. Abschreib. u. Rückl., sowie nach Abzug von 4 % Div. verbleibt. Bilanz am 31. Dez. 1931: Aktiva: Verpflicht. der Aktionäre 697 500, Kassa u. Guth. bei der Reichsbank 11 241, Darlehen auf Schiffe (5 049 872): eigene Mittel 822 535, Reichs- kredit für die Binnenschifffahrt 3 631 639, Kleinschiffernothilfe Gruppe I 191 611, do. Gruppe II 404 087 (hiervon zur Pfandbriefdeckung bestimmt 4 469 570), eigene Schiffspfandbr. 178 860, Guth. bei Banken 533 782, verschied. Schuldner 6361, Darlehens-Zs., am 31./3. u. 31./5. 1932 fällig 74 560, Bankgebäude 64 000, Einricht. 1. – Passiva: A.-K. 1 000 000, R.-F. 80 000, do. II.) 36 770, Stempelsteuer-Reserve 13 950, Abschluss-Gebühren-Rechn.2) 165 387, Schiffspfandbriefe (4 465 246) 5 % Reihe V 300 913, 8 % Reihe VI, VIa 2 000 000, dem Reiche gegebene 2 000 000, unverzinsl. (Kleinschiffernothilfe) 164 333, Guth. des Reiches für gewährte 1) Der bisher als „Dividenden-Ergänzungs-Fonds“ im Kontokorrent geführte Posten, dem aus dem Gewinn der letzten Jahre u. aus einem einmaligen Gewinn auf Wertpapiere-Rechn. im Jahre 1930 Beträge zugeführt wurden, erscheint nunmehr als „Rücklage II-. Bei der Kapitalerhöh. im Jahre 1926 zahlten die Akfionäre die Gesellschaftssteuer auch für den noch nicht eingeforderten Teil des neuen Kapitals in der damaligen Höhe von 4 % mit ein. Der Steuersatz ist inzwischen auf 2 % ermässigt. Die hierdurch freigewordenen RM. 13 950 wurden der „Rücklage IIé gutgeschrieben. 2) Erstmalig veröffentlicht wird die Abschluss Gebühren-Rechnung“. Die Darlehnsnehmer haben bei Auf- nahme des Darlehns eine Abschlussgebühr zu zahlen, die diesem Konfo zufliesst. Entsprechend der auf die einzelnen Darlehn im Laufe des Geschäftsjahres eingehenden Amortisationen erfolgt die Überführung der anteiligen Provisionen am Schlusse des Geschäftsjahres in die Gewinn- u. Verlust-Rechnung.