= Banken und andere Geld-Institute. 113 Hyp. u. Grundschulden; auch Gewährung nicht hypoth. Darlehen an deutsche Körperschaften des öffentl. Rechtes; ferner Betrieb aller Geschäfte entsprechend § 5 des Hyp.-Bank-Gesetzes. Als Deckung für Hyp.-Pfandbr. dürfen nur Hyp. benutzt werden, welche innerh. der ersten Hälfte (50 %) des Wertes der belasteten Grundstücke gegeben sind; eine höhere Belastung bis zu 60 % des Wertes ist nur ausnahmsweise u. nur mit Zustimm. des Staatskommissars statthaft. Beteiligungen: Die Ges. übernahm 1931 RM. 155 000 Aktien der neu errichteten Lombard- bank A.-G.; die hierauf eingezahlten RM. 38 750 sind auf RM. 1 abgeschrieben. – Des weiteren beteiligte sich die Ges. gemeinsam mit anderen deutschen Hypothekenbanken an der Gründ. der Internationalen Bodenkreditbank Basel u. zwar mit Schw. Fr. 250 000; die bei einem Kurse von 101.60 % mit 20 % = Schw. Fr. 54 000 eingez. RM. 43 610 sind in die Bilanz mit RM. 1 eingestellt. – Die Ges. besitzt ferner RM. 40 000 Aktien der Süddeutschen Festwertbank Aktiengesellschaft in Stuttgart (mit RM. 1 zu Buch stehend). Kapital: RM. 10 005 000 in 13 400 St.-Akt. zu RM. 100, 3300 zu RM. 200, 8000 St.- Akt. zu RM. 1000 u. 50 6 % Vorz.-Akt. Nr. 1–50 zu RM. 100. Die Vorz.-Aktien, die auf Namen lauten, haben Anspruch auf eine Vorz.-Div. von 6 % u. 60 faches Stimmrecht sowie bei Beschlussfass. über Besetzung des A.-R., Anderung des Gesellschaftsvertrages u. Auflbs. der Ges. 900faches Stimmrecht. Die St.-Aktien können auf Verlangen in Nam.-Aktien u. diese wieder in Inh.-Aktien umgewandelt werden. — Vorkriegskapital: M. 19 000 000. Urspr. A.-K. M. 6 000 000, erhöht bis 1910 auf M. 19 000 000, dann erhöht bis 1923 auf M. 54 000 000 in 33 000 St.-Akt. zu M. 1000, 9000 St.-Akt. zu M. 2000 u. 50 Vorz.-Akt. zu M. 60 000. Die Kap.-Umstell. erfolgte lt. G.-V. v. 15./1. 1925 von M. 54 000 000 auf RM. 5 105 000 derart. dass der Nennwert der St.-Akt. von bisher M. 1000 u. M. 2000 auf RM. 100 bzw. RM. 200 umgewertet wurde. Der Nennwert der Vorz.-Akt von bisher M. 60 000 ist ent- sprechend ihres Einzahl.-Wertes auf RM. 100 herabgesetzt. Lt. G.-V. v. 12./12. 1927 Erhöh. um RM. 4 900 000 auf RM. 10 005 000 durch Ausgabe von 9000 St.-Akt. zu RM. 100, 10 000 St.-Akt. zu RM. 200 u. 2000 St.-Akt. zu RM. 1000, div.-ber. ab 1./1. 1928. Die neuen Aktien sind von einem unter Führung der Rheinischen Creditbank Mannheim stehenden Konsortium mit der Verpflichtung übernommen worden, sie den alten St.-Aktionären im Verh. von 1: 1 zum Kurse von 115 % zum Bezug anzubieten. Anfang 1930 Einteilung des St.-K. in 13 400 Stück zu RM. 100, 3300 Stück zu RM. 200 u. 8000 Stück zu RM. 1000. Das A.-K. beträgt zur Zeit RM. 10 005 000. Darunter befanden sich RM. 167 000 Ver- wertungsaktien. Ein Betrag von RM. 2 870 400 Aktien der Ges. befand sich am 1/710 1931, an welchem Tage sie mit dem Inkrafttreten des § 226 Abs. 3 HGB. in der Fassung der Notverordnung v. 19./9. 1931 eigenen Aktien gleichgestellt worden sind, in befreundeter Hand. Der Gegenwert dieser mit 100 % bewerteten Aktien ist unter dem Posten Schuldner der Bilanz verbucht. Eigene Aktien der Bank, die mit Zustimmung des Kuratoriums vor dem 1./10. 1931 zu Stützungszwecken gekauft worden sind und deren Wiederveräusserung sich infolge der Ereignisse v. 13./7. 1931 bis auf weiteres verbot, liegen auch im Beamten- kürsorge-F.; hiervon übersteigt ein Betrag von RM. 168 000 das Guthaben des Fürsorge-F. Die Ges. hat ihn zum Kurse von 100 % auf das Konto Wertpapiere übertragen. Der An- spruch auf Reingewinn aus diesen Aktien ruht nach den neuen Vorschriften, insolange der Fürsorge-F. nicht als eine gesonderte Rechtspersönlichkeit besteht. Pfandbriefe: Die Bank darf Hyp.-Pfandbr. nur bis zum 20fach. Betrage des eingezahlten Grundkapitals u. des ausschliessl. zur Deckung einer Unterbilanz oder zur Sicherung der Pfandbriefgläubiger bestimmten R.-F. ausgeben. Die wertbeständigen Darlehen werden in vorsichtigster Weise unter Berücksichtig. der gegenüber den Friedenswerten eingetretenen Wertveränder. gewährt. Der Wert wird auf Grund des Reglements durch die von der Bank aufgestellten Sachverständigen oder durch behördl. Abschätzung ermittelt. Die Hyp.-Pfandbriefe u. Kommunal-Obl. der Pfälz. Hyp.-Bank sind in Bayern zur Anlage von Gemeinde- u. Stiftungsgeldern zugelassen u. zur Anleg. von Mündelgeldern für geeignet erklärt. Die Pfandbr. u. Komm.-Öbl. sind von der Reichsbank u. der Bayer. Staatsbank zur Beleihung im Lombardverkehre zugelassen. Pfandbriefe alter Währung: 3½ % u. 4 % Ser. 1–81. Notiz an sämtl. Börsen 1927 eingestellt. Ablös. 1926 u. 1928 je 10 % durch 4½ % Goldpfandbriefe (Liquidat.-Goldpfand- briefe) s. a. unten. Mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde nimmt die Ges. zum 31./12. 1931 eine dritte Auschüttung in Höhe von 1.7 % in Form von Liquidationspfandbriefen u. Zertifikaten mit Zinsenlauf ab 1./1. 1932 und mit 0.7 % in bar vor. Ausgeschüttet wird gegen Einlieferung des Ratenscheins Nr. 2 zu den bei der ersten Ausschüttung ausgegebenen Anteilscheinen in der Weise, dass der Inhaber 17 % des auf dem Ratenschein Nr. 2 aufgedruckten Gold- markbetrags, soweit dieser Betrag in Liquidationspfandbriefen oder Zertifikaten darstellbar ist. in diesen Wertpapieren, für die darüber hinausgehenden Spitzen in bar und ausserdem 7 % des aufgedruckten Goldmarkbetrags in bar erhält. Die Barauszahlung geschieht in jedem Falle ohne Zinsvergütung, insbes. auch ohne Vergütung von Hinterlegungszinsen. Kommunal-Obligationen alter Währung: 4 % Ser. 1–22; 10 % Ser. 23; unkündb. 1928. Ablösung: Lt. Abfindungsangebot vom Aug. 1930 erhalten: 1. Die Inh. der Kommunal.- Obl. Serien 1, 2 u. 3, deren Goldmarkwert gleich dem Nennbetrag ist, u. diejenigen der Serie 4, für die der Umrechnungssatz des Nennbetrags in den Goldmarkbetrag 54.827 vom Hundert beträgt, 12½ % des Goldmarkwerts in 4½ % Liqu.-Goldpfandbr. bzw. Zertifikaten (letztere über GM. 25 oder 12.50 lautend) mit Zinsenlauf ab 1./1. 1931; die sich für die Handbuch der Deutschen Aktien-Gesellschaften. 1932. 8