114 Banken und andere Geld-Institute. Serie 4 ergebenden Barspitzen werden in bar abgegolten. 2. Die Inh. der Kommunalobl. der Serie 5 für je PM. 100 RM. 1.20, Serie 6 für je PM. 100 RM. 1.–, Serie 7 für je PM. 1000 RM. 3.60, Serie 8 für je PM. 1000 RM. 0.80, Serien 9/16 für je PM. 10 000 RM. 1.50, Serien 17/22 für je PM. 10 000 RM. 0.50, Serie 23 für je PM. 100 000 RM. 1 in bar. Die Ab- lösung war am 31./12. 1931 bis auf RM. 42 341 durchgeführt. Pfandbriefteilungsmasse am 31. Dez. 1931 (nach Abzug des Verwaltungskostenbeitrags): Auf die teilnahmeberechtigten Pfandbriefe sind 20 % in Liquidationspfandbriefen aus- geschüttet worden. Eine weitere Ausschüttung von 1.7 % in Liquidationspfandbriefen u. 0.7 % in bar ist seit 31./12. 1931 im Gange; die hierfür erforderlichen u. bereitgestellten Beträge (GM. 5 656 550 in Liquidationspfandbriefen u. RM. 3 569 686 in bar) sind in nach- stehender Aufstellung bereits abgesetzt. Weiter ist die Teilungsmasse gekürzt um die an die Inhaber der Anteilscheine zu den Pfandbriefzertifikaten zuzüglich des Beitrags der Bank aus der Teilungsmasse geleistete Barabindung. Aktiva: 1. Festgestellte Beträge: a) vollwertige, aber nicht deckungsfähige Darlehen (Saargebietshyp.) 545 198, b) nicht vollwertige Darlehen) 986 970; 2. noch nicht festgestellte Beträge?): nicht unter Ziffer Ia u. b fallende Saargebietskyp. 32 141; 3. Zs- u. Annuitätenrückstände 48 241, 4. Barteilungs- masses) 626 441; 5. nicht dinglich gesicherte persönl. Forderungen') 26 799. Sa. GM. 2 265 790. – Passiva: Goldmarkbetrag der teilnahmeberechtigten Pfandbriefe GM. 384 426 500. 1) Mit Zustimmung des Staatskommissärs bewertet. Die Einbringlichkeit bleibt dahingestellt. ) Zum Nennwert der geltend gemachten, streitbefangenen Forderungen eingestellt; der Eingang ist zweifelhaft. ) Die Minderung der Barteilungsmasse gegenüber dem letzten Teilungsmassenausweis trotz des unter- dessen eingetretenen Zinsenzuwachses rührt zum weitaus grössten Teil von dem Abgang der oben an- gegebenen, für die Teilausschüttung erforderlichen Barbeträge, zum kleineren Teile von der Notwendigkeit Ber, den Fehlbetrag in Liquidationspfandbriefen zu beschaffen, der sich zwischen dem für die Teilaus- schüttung erforderlichen Nennbetrag einerseits und dem Bestand der Teilungsmasse an diesen Papieren zuzüglich des gegen Übernahme der vollwertigen Hypotheken eingetretenen Zuflusses andererseits noch ergab. 5½ % (früher 4½ %) Gold-Pfandbr. (Liduidationsgoldpfandbr.) von 1926 bzw. 1928: GM. 83 700 000. Ausgegeben zwecks 1. bzw. 2. Teilausschüftung von je 10 % an die Pfand- briefgläubiger alter Währung. Stücke zu GM. 50, 100, 200, 500, 1000, 2000 u. 5000; ausser- dem Zertifikate von GM. 10, 20, 30 u. 40. Zertifikate im Gesamtnennbetrag von mind. GM. 50 werden jederzeit in Goldpfandbriefen umgetauscht. Den Pfandbr. u. Zertifikaten sind Anteilscheine über die weiteren Ausschüttungen aus der Teilungsmasse beigegeben. Die zweite Ausschüttung in Höhe von 10 % erfolgte Anfang Januar 1928, Zs. 2./1. u. 1./7. Zs. auf die Zertifikate bei Fälligkeit des Kap. Kurs in Frankf. a. M. Ende 1927–1930: 80.20, 80.75, 79, 88.25 %; 1931 (30./6.): 88.75 %; in München Ende 1927– 1930: 79, 80.75, 78.75, 88.25 %; 1931 (30./6.): 89 %. – Auch in Köln notiert. Anteilscheine zu den 4½ % Liquidations-Gold-Pfandbriefen: Die Anteilscheine sind jedem 4½ %igen Liquidationsgoldpfandbrief bzw. Zertifikat beigegeben u. mit dem Nenn- wert, der Reihe, dem Buchstaben und der Stückenummer des entsprechenden Stückes gekennzeichnet. Der Anteilschein berechtigt den Inhaber zur Abhebung der in der Tei- lungsmasse nach Ausschüttung der ersten 10 % noch liegenden weiteren Ausschüttungen. Jeder Anteilschein enthält vier Ratenscheine, Nr. 1–4, auf welche die weiteren Aus- schüttungsbeträge erhoben werden können. Die Endausschüttung wird gegen Rückgabe des Anteilscheins mit den noch nicht aufgerufenen Ratenscheinen ausgezahlt. Eine 2. Aus- schüttung von 10 % aus der Teilungsmasse erfolgte lt. Bek. v. Januar 1928 u. zwar gegen Einlieferung des Ratenscheines Nr. 1. Zwecks Barabfindung werden die Anteilscheine zu den 4½ % Pfandbriefzertifikaten mit 120 % des Nennwerts eingelöst (Bek. v. Jan. bzw. Juli 1928). Auf einen Zertifikat-Anteil- schein in Höhe von GM. 10 werden also RM. 12, auf einen solchen über GM. 20 RM. 24 usw. ausbezahlt. Die Barabfindung wird gegen Einsendung des vollständigen Anteil- scheins, also einschl. der vier anhängenden Ratenscheine, geleistet. Kurs in Frankf. a. M. Ende 1927–1930: RM. 91, 18.50, 20.90, 24.90 für 1 Anteilschein zu einem Gold-Pfandbr. von GM. 100 (1928 abzügl. Ratenschein Nr. 1); 1931 (30./6.): RM. 24.50. Kurs in München Ende 1927–1930: RM. 91.75, 19.50, 20.05, 25 für 1 Anteilschein zu einem Gold-Pfandbr. von GM. 100 (1928–1930 abzügl. Ratenschein Nr. 1); 1931 (30./6.): RM. 26.10. – Auch in Köln notiert. 5 % Gold-Pfandbr. von 1924 im Gesamtwerte von 1000 kg Feingold = GM. 2 790 000. Stücke zu 2, 5, 10, 20, 50, 100, 200 u. 500 g. Zs. 1./4. u. 1./10. Tilg. durch Kündig. oder Verlos. ab 1./10. 1926. Kurs in Frankf. a. M. Ende 1924–1930: RM. 1.80, 1.55, 2.45, 2.30, 2.30, 2.30, 2.30 für 1 g Feingold; 1931 (30./6.): RM. 2.40; in München Ende 1924–1930: RM. 1.80, 1.70, 2.55, 2.30, 2.30, 2.30, 2.30 für 1 g Feingold; 1931 (30./6.): RM. 2.30. 6 % (früher 8 %) Gold-Pfandbr. Reihe 2 von 1924: GM. 1 000 000, rückzahlb. ab 1./10. 1926 längst. in 50 Jahren. Stücke zu GM. 50, 100, 200, 500, 1000 u. 2000. Zs. 1./4. u. 1./10. Kurs für Reihe 2–5 in Frankfurt Ende 1924–1930: 83, 83.50, 99, 95.50. 94.50, 93, 98 %; 1931 (30./6.): 98 %; in München Ende 1924–1930; 83, 83.50, 99.50, 96, 95, 93, 98 %; 1931 (30./6.): 98 %. Auch in Mannheim notiert. * 6 % (früher 8 %) Gold-Pfandbr. Reihe 3 von 1924: GM. 2 000 000, rückzahlbar ab 1./10. 1927, längst. in 50 JFahren. Stückelung u. Zinstermine wie bei Reihe 2. Kurs in Frank- furt a. M. u. München mit Reihe 2 zus. notiert. Auch in Mannheim notiert.