Banken und andere Geld-Institute. 119 Landwirtschaftlicher Creditverein für das Wendland in Lüchow i. H. Gegründet: 30./11. 1869 als Komm.-Ges. a. A. 4: Zweck: Erteilung von Vorschüssen, Annahme verzinsl. Darlehen u. Vermittelung von Geldgeschäften. „ Kapital: RM. 60 000 in Aktien zu RM. 20 u. RM. 100. – Vorkriegskapital: M. 300 000. Urspr. A.-K. bis 1905 M. 240 000. erhöht lt. G.-V. v. 15./5. 1906 um M. 60 000 in 50 Akt. zu M. 1200, begeben zu M. 1500. Weiter erhöht auf M. 1 000 000. Nochmals erhöht im März 1923 um M. 3 000 000 u. im Aug. 1923 um M. 11 000 000, letztere Em. zu pari ausgegeben. Lt. Goldmark-Bilanz wurde das A.-K. von M. 15 000 000 auf RM. 30 000 in Aktien zu RM. 20 u. RM. 100 umgestellt. Die G.-V. v. 29./1. 1925 beschloss Erhöh. um RM. 30 000 (auf RM. 60 000). Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Spät. im Mai. Stimmrecht: Je RM. 20 A.-K. = 1 St. Gewinn-Verteilung: 6 % z. R.-F., 4 % Div., vom Rest 65 % als Div.-Zuschuss, 32½ % Tant. für die pers. haft. Gesellschafter, 2½ % für den A.-R. Bilanz am 31. Dez. 1931: Aktiva: Kassa 6691, Bank 8071, Schuldner 297 327, Wechsel 183 488, Wertp. 15 041, Inv. 1500, Grundstücke 1. – Passiva: A.-K. 60 000, R.-F. 3966, do. II 7779, Delkr. 12 000, Einlagen 405 552, Kontokorrentguth. 7678, Wechseldiskont 1932 2615, unerhob. Div. 133, Gewinn 12 394. Sa. RM. 512 121. „„ Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Unk. 14 075, Steuern 4051, Delkr. 4000, Abschr. auf Inv. 520, do. auf Grundstück 1099, Gewinn 12 394. – Kredit: Zs. 30 589, Provis. 5525, Gewinn an Eff. 24. Sa. RM. 36 139. Dividenden: 1913: 6 %; 1924–1931: 0, 10, 10, 10, 10, 10, 10, 10 %. Direktion: Persönl. haft. Ges. Heinr. Kreisel, Güstritz; Rob. Neubauer, Lüchow; Ernst Otto Wentz, Salzwedel. Aufsichtsrat: (5) Vors. Bank-Dir. Wilh. Schimmelpfeng, Göttingen; Hofbes. Heinrich Fritz, Gistenbeck; Hofbesitzer Carl Schulz, Schreyahn; Kfm. Aug. Kohrs, Lüchow; Hof- besitzer Subke, Simander. Zahlstellen: Ges.-Kasse; Salzwedel: Commerz- u. Privat-Bank. Rheinische Hypothekenbank in Mannheim. 828 Gegründet: 28./11. 1871; eingetr. 15./12. 1871. Zweck: Hypoth. Beleihung von Grundstücken in Deutschland, zunächst in Baden und den angrenzenden Bundesstaaten, sowie die Ausgabe von Schuldverschreib. auf Grund der erworbenen Hypoth. u. Grundschulden; ferner die in § 5 des Hypoth.-Bank-Ges. v. 13./7. 1899 bezeichneten Geschäfte. Die Bank untersteht der staatlichen Aufsicht. Die Bank gründete 1923 im Verein mit den der Arbeitsgemeinschaft angehörenden Firmen die Süddeutsche Festwertbank A.-G. in Stuttgart, welche spez. dem Kommunalkredit dient. Beteiligungen: 1. Die Ges. beteiligte sich an der Gründung der Lombardbank A.-G., Berlin mit nom. RM. 250 000 (mit 25 % Einzahl.), in der Bilanz auf RM. 1 abgeschrieben. Die Bank wurde gegründet, um den Pfandbriefbesitzern in der Krisenzeit eine geeignete Lombardmöglichkeit für ihre Werte zu schaffen. 2. Die unter Mitwirkung bedeutender internationaler Bankkreise gegründete Inter- nationale Bodenkreditbank in Basel hat insbesondere den Zweck, in- und ausländische Bodenkreditoblig. zu erwerben u. auf dieser Grundlage Schuldverschreibungen auszugeben. Gleich zahlreichen anderen deutschen Hyp.-Banken hat sich auch die Rhein. Hyp.-Bank an der Gründung mit einem A.-K. von sfrs. 250 000 beteiligt, wovon 20 % eingezahlt sind. Auch diese Einzahlung ist auf RM. 1 abgeschrieben. 3. Ferner besitzt die Ges. eine Beteil. an der Deutschen Hyp.-Rentenbank, die gleichfalls mit RM. 1 zu Buch steht. Dieses im Jahre 1899 gegründete Institut, dessen im Besitz der Rhein. Hyp.-Bank befindliches A.-K. seit der Goldumstellung noch RM. 8000 beträgt, besitzt einen Teilbetrag von RM. 4500 der Vorz.-Akt. u. ferner RM. 127 400 der St.-Akt. der Rhein. Hyp.-Bank; in der Hauptsache bestehen seine Aktiven aus sonstigen Hyp.-Bank-Akt. Forderungen der Rhein. Hyp.-Bank an die Deutsche Hyp.-Rentenbank bestehen nicht; dagegen hat die Deutsche Hyp.-Rentenbank bei der Rhein. Hyp.-Bank ein Guthaben von ca. RM. 20 000. 4. Die weiter im Besitz der Ges. befindlichen Akt. der Süddeutschen Festwertbank, Stuttgart, sind Eigentum des Pensions-Fonds. Arbeitsgemeinschaft Süddeutscher Hypothekenbanken. Im Jahre 1923 vereinigten sich die Firmen: Rheinische Hypothekenbank, Mannheim, Bayerische Hypotheken- u. Wechsel- bank, München, Pfälzische Hypothekenbank, Ludwigshafen a. Rh., Süddeutsche Bodencredit- bank, München u. die Württemberg. Hypothekenbank zu obiger Arbeitsgemeinschaft. Die rechtliche u. wirtschaftliche Selbständigkeit der einzelnen Institute bleibt vollständig gewahrt, insbes. findet eine Zus. werfung der Gewinne nicht statt. Die Arbeitsgemeinschaft gründete 1923 die Süddeutsche Festwertbank A.-G. in Stuttgart. Darlehen: Gebäulichkeiten in Städten werden bis zu /⅝ des Taxwertes beliehen. Bauplätze sind in der Regel von der Beleihung ausgeschlossen. Die in Baden u. anderwärts (Württem- berg, Hessen usw.) bestehende amtl. Schätzung bildet die Höchstgrenze des Beleihungswertes.