122 Banken und andere Geld-Institute. 6 % (früher 8 %) Gold-Kommunal-Obl., Reihe I–=III: GM. 15 000 000 über je GM. 5 000 000. Stücke zu GM. 100, 200, 500, 1000, 2000 u. 5000. – Zs. 2./1. u. 1./7. Kündig. u. Verlos. frühest. zum 2./1. 1933 zulässig. – Tilg. muss in längstens 50 Jahren beendet sein. – Kurs Ende 1928 bis 1930: In Frankf. a. M.: 95, 90, 94 %; 1931 (30./6.): 94 %; Ende 1928–1930 in Berlin: 95, 90, 94 %; 1931 (30./6.): 94 %. – Auch in Mannheim notiert. 6 % (früher 8 %) Gold-Kommunal-Obl., Reihe IV: GM. 5 000 000. Stücke zu GM. 100, 200, 500, 1000, 2000 u. 5000. – Zs. 1./4. u. 1./10. Kündig. u. Verlos. frühest. zum 1./4. 1934 zulässig. –— Tilg. in längstens 50 Jahren. – Kurs Ende 1929–1930: In Berlin: 93, 94.50 %; 1931 (30./6.): 94.50 %; Ende 1929–1930 in Frankf. a. M.: 93, 94.50 %; 1931 (30./6.): 94.50 %. – Auch in Mannheim notiert. 6 % (früher 8 %) Gold-Kommunal-Obl., Reihe V=VIII: GM. 20 000 000 über je GM. 5 000 000. Stücke zu GM. 100, 200, 500, 1000, 2000 u. 5000. – Zs. 1./4. u. 1./10. – Kündi- gung u. Verlosung frühestens zum 1./10. 1935. Tilg. muss in längstens 50 Jahren beendet sein. – Kurs Ende 1930: In Berlin: 97.50 %; 1931 (30./6.) 96 %; Ende 1930 in Frankf. a. M.: 97.50 %; 1931 (30./6.): 96 %. – Auch in Mannheim notiert. Umlauf am 31. Dez. 1931: 4½ % Liqu.-Gold-Pfandbriefe GM. 80 429 550, 5 % Gold- Pfandbriefe (g Fg. 12 575) GM. 35 084 6 % do. GM. 3 208 200 6½ % do. GM. 3 288 500, 7 % do. GM. 36 573 100, 8 % do. GM. 191 179 250. Sa. GM. 314 713 684. 8 % Goldschuldverschr. (Kommunal-Obl.) GM. 29 955 400. Eingetragen waren: Im Gold-Hyp.-Register: Hyp.-Darlehen über GM. 315 077 877, ferner im Korporationsforder.-Register: Kommunaldarlehen über GM. 35 492 146. Ferner besass die Bank Hyp.-Darlehen aus Mitteln der Deutschen Rentenbank-Kreditanstalt GM. 329 895. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: 1932 am 14./4. Stimmrecht: Je RM. 100 Nennwert der St.-Akt. u. je RM. 1 Nennwert der Vorz.-Akt. = 1 St. In den in § 7 des Gesellschaftsvertrags bestimmten Fällen haben je RM. 1 Nennwert der Vorz.-Akt. = 6 St. Gewinn-Verteilung: 5 % zum Kap.-R.-F. (Grenze 10 %), Abschreib. u. Rücklagen, 6 % (Höchst-) Div. an Vorz.-Akt., 4 % Div. an St.-Akt., vom verbleib. Betrage vertragsm. Tant. an Dir. und Beamte, 10 % Tant. an A.-R. u. an die aus der Mitte des A.-R. gebildete ständ. Kommission ausserdem 5 %, Rest zur Verf. der G.-V. Bilanz am 31. Dez. 1931: Aktiva: Geschäftseinricht. 100, Bankgebäude 540 000, Kassen- bestand, Reichsbank- u. Postscheck-Guth. 133 700, Hyp.-Darlehen auf Feingold-Grundlage (darunter RM. 329 895 Darlehen aus Mitteln der Deutschen Rentenbank-Kreditanstalt; von den übrigen Darlehen waren am Bilanztage im Gold-Hyp.-Register eingetragen RM. 315 077 877) 315 729 368, nachstellige Aufwert.-Hyp. und ungesicherte Aufwert.-Forder. 4 060 5461), Kommunal-Darlehen (davon im Korporationsforderungen-Register eingetr. RM. 35 492 146) 36 201 006, fällige u. anteilige sowie rückständige Darlehens-Zs. (darunter rückständig RM. 350 286)5 805 406, Forder.: bei Banken 6 258 900, Lombardforder. 2 517 7162), sonstige Forder. 440 8818), Wertp. 8 831 923), Wertp. des Pens.-F. u. der Stift. 931 986, Grundst.-Konto 15 401. – Passiva: A.-K. 12 005 000, R.-F. 5 500 000, Pfandbr.-Sicher.-R.-F. 1 000 000, Rückstell. für das Pfandbr.-Geschäft 1 122 319, Rückstell.-K. I 781 420, do. II 1 026 547, Vorträge auf Kosten- beitrags-K. 670 000, Goldpfandbriefe 314 713 684, 8 % Goldschuldverschr. 29 955 400, rückst. verloste Pfandbr. 245 950, Guth. der Deutschen Rentenbank-Kreditanstalt 329 895, anteilige u. fällige Zs. auf Goldpfandbr., Goldschuldverschr. u. rückst. Div. 7 164 404, Kredit.: Depos. 1) Von dem Posten „Nachstellige Aufwertungshypotheken und ungesicherte Aufwertungsforderungen“ sind im Berichtsjahr und auch im neuen Jahr nicht unerhebliche Beträge eingegangen; in anderen Fällen wurde unseren Ansprüchen der erste Rang im Grundbuch beschafft. 2) Lombarddarlehen hat die Bank hauptsächlich gegen Verpfändung ihrer eigenen Werte gewährt. Es befindet sich unter diesem Posten auch ein Betrag eigener Aktien im Nennwert von RM. 2 248 200, der im Laufe der Zeit bis zum Inkrafttreten der Verordnung vom 19. Sept. 1931 interventionsweise im Interesse und für Rechnung der Bank erworben wurde. Im Berichtsjahre wurden erworben Aktien im Nennbetrage von RM. 884 600 mit einem Erwerbspreis von RM. 1 094 780; veräussert wurden im Berichtsjahre Aktien im Nenn- werte von RM. 220 100 mit einem Erlös von RM. 289 585. Der Erlös der veräusserten Aktien wurde jeweils wieder zur Aufnahme von an den Markt kommendem Material verwendet. Der Einstandspreis des gesamten Aktienpostens ist auch unter den heutigen Verhältnissen wesentlich niedriger als der innere Wert, der sogenannte „Schmelzwert''. Nach Massgabe der Verordnung über einmalige Bilanzierungserleichterungen vom 15. Dez. 1931 wären wir berechtigt, die betreffenden Aktien (bzw. die entsprechenden Lombardforderungen) zum Mittelkurs von Juni u. Sept. 1931, d. i. also mit rund 107 % zu bewerten. Von dieser Möglichkeit der Bilanzierungserleichter. wurde kein Gebrauch gemacht, sondern der Posten aus dem Konto „Rückstellung für das Pfandbriefgeschäft“ erheblich unter Pari abgeschrieben, so dass bei einer etwaigen Einziehung der Aktien sich ein nicht unwesentlicher Buchgewinn ergeben würde. ) Die „sonstigen Forderungen' betreffen im wesentlichen Vortragsposten auf Effekten- u. Kontokorrent- zinsen, die dem Berichtsjahr zugute kommen. 4) Der Posten .,Wertpapiere“ enthält neben den oben unter der Rubrik „Beteiligungen“ aufgeführten Werten fast ausschliesslich öffentliche Anleihen, insbesondere Schuldbuchforderungen u. Schatzanweisungen, die erworben würden, um im Bedarfsfalle jeweils über ausreichende Ersatzdeckung im Sinne des § 6 des Hypothekenbankgesetzes verfügen zu können. Von den Bewertungserleichterungen nach Massgabe der Bilanzierungsvorschriften wurde kein Gebrauch gemacht. Nachdem schon früher erhebliche Abschreibungen erfolgt sind, wurden die weiteren Abschreibungen im Berichtsjahr dem Konto „Rückstellung' für das Pfand- briefgeschäft' entnommen. Bei der im Verlauf der kommenden Jahre eintretenden Fälligkeit und Pariein- lösung der betieffenden Posten wird sich mithin ein erheblicher Nutzen ergeben. Die nicht dauernd zum Geschäftsbetrieb bestimmten Wertpapiere sind nicht zu den zugelassenen Mittelkursen, sondern zu niedrigeren Kursen in die Bilanz aufgenommen. – Eigene Pfandbriefe sind in dem Posten „Wertpapiere“ nicht enthalten.