Banken und andere Geld-Institute. 133 Pfandbriefteilungsmasse am 31. Dez. 1931 (nachdem auf die teilnahmeberechtigten PM.-Pfandbr. bereits 25 % zur Ausschüttung gelangt sind): Aktiva: I. Feststehende Auf- wertungsansprüche: 1. Hyp. zur Deckung von Pfandbr. verwendbar 53 854, 2. Hyp. mit zweifelhafter oder nicht gegebener Deckungsfähigkeit, zum Teil wirtschaftl. wertlos 3 216 945, hierunter in Danziger Gulden eingetragene Hyp. in Danzig zum Nennwert von Danziger Gulden 17 364, 3. Forder. an Gemeinden 136 679, 4. Persönliche, grossenteils völlig wertlose Forder. ohne jede dingliche Sicherung 393 726, II. Im Saargebiet geltend zu machende Auf- wert.-Ansprüche 16 248, III. Fäll. Zinsforder. (ohne rd. RM. 59 000 rückständige Zs. aus hypo- thekarisch nicht gesicherten, also nur noch rein persönl. Forder.) 94 183, IV. Anlagen der Teilungsmasse aus eingegangenen Rückzahl. u. Zs., dann aus der erfolgten Beitragsleistung aus eigenem Vermögen der Bank 4 158 987. Sa. RM. 8 070 622. – Passiva: Goldmarkbetrag der teilnahmeberechtigten Pfandbr. GM. 835 043 842. Roggenpfandbriefe: 5 %. Stücke zu 1, 2, 5, 10 u. 20 Ztr. Die sämtl. Stücke zu 2 u. 1 Ztr. wurden zum 15./7. 1929, sämtl. Stücke zu 10 u. 5 Ztr. wurden zum 15./7. 1931 gekündigt); ferner wurden von den Stücken zu 20 Ztr. aus den Nr. 1–1100 die sämtlichen noch umlaufenden Stücke zum 15./7. 1931 gekündigt. Zinstermine 15./1. u. 15./7. Kurs in Ende 1923–1930: RM. 4.50, 6, 6.95, 11, 12.50, 12.20, 9.50, 8.25, 1931 (30./6.): RM. 10 für 1 Ztr. 5½ (früher 4½ % Liquidations-Gold-Pfandbriefe von 1927: Stücke zu GM. 50, 100, 200, 500, 1000, 2000 u. 5000. Rückzahl. nach Kündig. oder Auslos., die zum ersten Werktag eines Monats mit mindest. einmonat. Frist zulässig ist. Zinstermine 1./1. u. 1./7. Mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde erfolgte Ende 1926 eine Ausschüttung von 10 % des Aufwert.-Betrages auf die Papiermark-Pfandbriefe u. Papiermark-Bankobligationen (ausschl. der Komm.-Schuld- verschr.) am 1./1. 1927 in Liquidations-Goldpfandbriefen. Die Ausschüttung der zweiten Rate mit wieder 10 % erfolgte Anfang 1928, ebenfalls mit Zinslauf v. 1./1. 1927 an. Die Ausschüttung der dritten Rate erfolgte ab 1./7. 1928 in Höhe von 4 %, davon 2½ % in Liquidationspfandbr. mit Zinslauf ab 1./7. 1928 u. 1½ % in bar. Die Ausschüttung der 4. Rate erfolgte ab 1./10. 1931 in Höhe von 1 % in Liquid.-Pfandbriefen bzw. Zertifikaten. Ausschüttungsbeträge unter GM. 50 werden, soweit sie durch 10 teilbar sind, durch die Ausreichung von Zertifikaten über die Beträge von GM. 10, 20, 30 oder 40 abgegolten. Die Zertifikate sind verzinslich wie die Goldpfandbriefe u. soweit sie für die 1. Ausschüttung gegeben sind gleich den Goldpfandbriefen mit Anteil- u. Ratenscheinen ausgestattet. Zinsen werden zuzügl. der jeweils gesetzlich festgesetzten Zinseszinsen erst bei Einlös. mit dem Goldmarkbetrag des Zertifikats ausgezahlt. Zertifikate über zus. je GM. 50 oder ein Viel- faches davon können jederzeit in Goldpfandbriefe umgetauscht werden. – Im Umlauf Ende 1931: GM. 168 858 430, hiervon noch GM. 180 650 am 31./12. 1931 verloste u. noch nicht eingelöste Goldpfandbriefe u. Zertifikate. — Kurs der Pfandbriefe in München Ende 1927–1930: 80, 79.50, 78.25, 88.25 %; 1931 (30./6.): 90.30 %. In Augsburg Ende 1927–1930: 79.25, –, –, – %; 1931 (30./6.): 90.30 %. – Kurs der Anteilscheine mit Ratenscheinen 3–4 (GM. 100 = 1000 Anteile) in München Ende 1928–1930: RM. 1.40, 1.25, 1.32; 1931 (30./6.): RM. 1.40. In Augsburg Ende 1928–1930: RM. –, –, –; 1931 (30./6.): RM. 1.40. Goldhypothekenpfandbriefe, auf Inh. lautend, können durch die Bank auf Namen eines bestimmten Berechtigten umgeschrieben werden. —– Beleihbar ist aller im Deutschen Reiche gelegener Grundbesitz –— mit Ausnahme von Bergwerken, Steinbrüchen u. Torf- stichen – u. äusserst bis zur Hälfte des von der Direktion ermittelten Wertes. Bei der Wertsermittlung findet sowohl der sichere Ertrag des Pfandobjekts als der dauernde Grund- u. Gebäudewert Berücksichtigung; naturgemäss muss bei den vor dem 1./7. 1918 bezugs- fertig gewordenen Bauten (neben den sonstigen Lasten) aueh die schwere Belastung durch die Mietzinssteuer, bei industriellen Objekten die Höhe der Industriebelastung geeignet berücksichtigt werden. Die Goldhypothekenpfandbr. einschl. der Liqu.-Goldpfandbr. sind seitens des Inhabers unkündbar. Die Goldhypothekenpfandbr. sowie die Zinsscheine lauten auf den Geldwert einer bestimmten Menge Feingold. Der Preis für Feingold bestimmt sich nach dem von dem Reichswirtschaftsminister oder der von ihm bestellten Stelle im Reichsanzeiger bekannt- gegebenen Londoner Goldpreis. Die Umrechn. in die deutsche Währung erfolgt nach dem Mittelkurs der Berliner Börse für Auszahl. London auf Grund der letzten amtl. Notier. vor dem 1. bzw. vor dem 15. Tag des dem Fälligkeitstage vorangegangenen Monats. Die Reichs- bank beleiht die Pfandbr. in erster Klasse; sämtliche Pfandbr. der Bank sind in Bayern mündelmässig. Die Zahlung von Kapital u. Zins erfolgt nach vorstehendem Umrechnungs- plan in deutscher Reichswährung. Zahlstellen der Coup. u. verlosten Pfandbriefe wie auf der letzten Serie der Pfandbriefe jeweils abgedruckt (soweit die Pfandbriefe im Inland zahlbar 0 6 % Goldhypothekenpfandbriefe: Serie 1–III: Stücke zu GM. 50, 100, 200, 500 u. 1000. Serie IV=VI: Stücke zu GM. 100, 200, 500, 1000, 2000 u. 5000. Rückzahl. durch Kündig. u. Verlos. in längstens 50 Jahren mit mindest. einmonat. Frist v. 1./10. 1926 bzw. 1./4. 1928 bzw. 1./4. 1932 ab. Zinstermine 1./4. u. 1./10. Kurs Ende 1924–1926: 68.5, 73, 97 %. Kurs Ende 1927: Ser. I=III: 87.50 %; Ser. IV= VI: 88.50 %. Kurs Ser. I–VI Ende 1928–1930: 83.50, 82, 86 %; 1931 (30./6.): 86 %. Notiert in München u. Augsburg. 6 % (früher 8 %) Goldhypothekenpfandbriefe: Ser. I: bis 1930 vollständig ausgelost. Ser. II–IxX: Stücke zu GM. 100, 200, 500, 1000 u. 2000; Ser. X, XI, XIII: Stücke zu GM. 100, 200,