――― Banken und andere Geld-Institute. 137 Bad Dürkheim a. H., Bamberg, Bayreuth, Cham, Coburg, Dillingen, Dinkelsbühl, Edenkoben, Erlangen, Forchheim, Frankenthal, Freising, Fürth, Füssen, Grünstadt, Günzburg, Gunzen- hausen, Hammelburg, Hassfurt, Hof, Immenstadt, Ingolstadt, Kaiserslautern, Kaufbeuren, Kitzingen, Kronach, Krumbach, Kulmbach, Kusel, Landau a. I., Landau (Pfalz), Lands- berg a. L., Landshut, Laufen, Lichtenfels, Lohr, Marktbreit, Markt-Oberdorf, Marktredwitz, Mellrichstadt, Memmingen, Mühldorf a. I., Neumarkt i. O., Neuötting a. I., Neustadt a. H., Neustadt a. S., Nördlingen. Passau, Pirmasens, Rosenheim, Rothenburg o. T., Schrobenhausen, Schwabach, Schwandorf, Schweinfurt, Selb, Simbach a. I., Sonthofen, Speyer, Straubing, Traunstein, Uffenheim, Vilshofen, Weiden, Weissenburg i. B., Zweibrücken, wiesel. Zweck: Betrieb einer Privatnotenbank nach Massgabe des von der bayerischen Staats- regierung verliehenen Privilegs u. des Privatnotenbankgesetzes vom 30./8. 1924. Der Ge- schäftsbetrieb der Bank beschränkt sich auf Bayern. Die von der Bank ausgegebenen Noten werden in Bayern von den Staats-, Post- u. Eisenbahnkassen u. von der Reichsbank in Zahlung genommen. Ausserhalb Bayerns werden die Noten von den Postkassen in den Oberpostdirektionsbezirken Stuttgart, Kairlsruhe, Konstanz, Leipzig, Chemnitz, Erfurt, Kassel, Frankfurt a. M. u. Darmstadt, von den Reichsbahnkassen auf allen Stationen in Süd- deutschland sowie auf den wichtigsten Stationen in Norddeutschland, von der Reichsbank in Berlin u. in Städten von mehr als 100 000 Einwohnern, bei den Reichsbankanstalten in Baden, Württemberg u. Hessen sowie bei den Reichsbankanstalten Hanau, Gelnhausen, Hersfeld, Fulda u. Saalfeld, in Zahlung genommen. Auf ihr Notenprivileg darf die Bank ohne Genehmig. der Regier. weder ganz noch teilweise verzichten, noch auch wegen einer derartigen Verzichtleistung mit einer Bank eine Vereinbarung abschliessen. Die Notenausgabebefugnis bemisst sich im Höchstbetrage auf RM. 70 Mill. Für eine bis zur Beendigung der Liquidat. der Rentenbank laufende Übergangszeit, die aber von der Reichsregierung mit Zustimm. des Reichsrats u. im Einvernehmen mit dem Reichsbank- direktorium verkürzt werden kann, ist innerhalb der Höchstgrenze das jeweilige tatsächliche Notenausgaberecht nach einem bestimmten Schlüssel an den Notenumlauf der Reichsbank gebunden. Am 31./12. 1924 betrug das Ausgaberecht RM. 46 080 403; ab 10./7. 1925 ist es seitens des Reichswirtschaftsministeriums auf RM. 70 000 000 festgesetzt. Die mit dem Staat geschlossene Vereinbarung sieht die Zahlung eines festen Betrages von RM. 120 000 jährl. vor, der sich in dem Falle, dass der durchschnittliche Reichsbankdiskontsatz 5 % über- schreitet, um je RM. 25 000 für je 1 % der Überschreitung erhöht, wobei aber eine proportionale Ermässigung eintritt, solange das jeweilige Notenausgaberecht die Höchstgrenze von RM. 70 Mill. nicht erreicht. Die von der Bank ausgegeb. Noten neuer Währ. sind in RM. 50 u. RM. 100 gestückelt. Auf Grund der Verordn. v. 16./3. 1925 sind sämtl. auf alte Markwähr. laut. Noten (zur Einzieh. aufgerufen u. seit 31 /7. 1925 kraftlos geworden. – Dez. 1928 Ab- kommen mit dem Deutschen Sparkassen- u. Giroverband, wonach die dem Verbande an- geschlossenen Girozentralen, Sparkassen u. Girostellen künftig die von den Privatnoten- banken ausgegebenen Banknoten auch ausserhalb des Landes der Emissionsbank in Zahlung nehmen. Kapital: RM. 15 000 000 in 30 000 Inh. Akt. zu je RM. 500. – Urspr. M. 15 000 000 (Vorkriegskapital). Lt. G.-V.-B. v. 3./2. 1925 wurde das Grundkapital in seiner bisher. Höhe auf Reichsmark umgestellt. Grossaktionäre: Der Bayer. Staat verfügt zus. mit der Bayer. Gemeindebank über die absolute Mehrheit des A.-K. der Bayer. Notenbank. Gründerrechte: Im Falle einer Erhöhung des Grundkapitals ist der Bayer. Staats- regierung das Beteiligungsrecht auf der neuen Aktien zum Nennwerte vorbehalten. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: 1932 am 20./2. Gewinn-Verteilung: 5 % zum gesetzl. R.-F. (bis 10 % des Grundkapitals erreicht sind), 4 % Aktienzins, hierauf Dotierung der von der G.-V. beschlossenen Rückl., 8 % A.-R.-Tant., Gewinnrest Super-Div. bzw. nach G.-V.-B. Bilanz am 31. Dez. 1931: Aktiva: Kassa (einschl. RM. 30 932 561 Goldbestand).) 34 978 236 Inkasso-, Giro- u. sonst. Guth. 4 251 883, Devisen 110 034, Wechsel?) 59 887 602, Eff.s) 5 175 344, Lombardforder.2) 1 375 475, Grundstücke 940 000, Wertp. u. Guth. des Pens.-F. 1 733 588. –— Passiva: A.-K. 15 000 000, R.-F. 11 000 000, Res. für Banknoten-Anfertig. 250 000, Delkr. 650 000, Grunderwerbsteuer-Ersatzabgabe 40 000, Pens.-F. 1 733 587, Banknoten-Emission 70 000 000, Giro- u. Konto-Korrent 7 289 830, Depos. 682 321, Div.-Rückstände 6624, Reingewinn 1 799 800. Sa. RM. 108 452 162. 1) Der nach der Devisenabgabe an die Reichsbank der Ges. noch verbliebene Devisenbestand wurde mit Genehmig. der zuständigen Devisenbewirtschaft.-Stelle im Ausland in effektives Gold unigewandelt, wodurch sich der im bilanzmässigen Kassenbestand enthaltene Goldvorrat um rd. RM. 2 373 000 erhöhte. 2) Im Zusammenhang mit der Veräusserung der Devisen u. der Zurückführung der in der Neftobilanz von 1930 mit RM. 5 324 305 ausgewiesenen Lombardforder auf KM. 1 375 475 erscheint der Wechselbestand am Jahresschluss gegenüber dem Vorjahr um rd. RM. 10 824 000 vermehrt. 3) Die Wertp. sowohl des eigenen Eff.-Bestandes als des Pens.-F. sind in der Nettobilanz mit den tat- sächlichen Verkehrskursen vom 31./12. 1931, nicht mit den durch Notverordnungsrecht als Ersatz für die Börsenkurse zugelassenen sog. Bilanzkursen eingesetzt.