138 Banken und andere Geld-Institute. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Allg. Unk. 1) 1 599 213, Steuern 977 861, Depos.-Zs. 10 965, Provis. u. Kontokorrent-Zs. 5109, Giro-Zs. 78 909, Reingewinn 1 799 800 (davon Div. 1 500 000, Abschr. auf Grundstücke 20 000, Zuweis. zum Pens.-F. 20 000, Grunderwerbsteuer- Ersatzabgabe 5000, Vortrag 254 800). – Kredit: Gewinnübertrag von 1930 238 419, Wechsel- erträgnisse 3 446 613, Lombard- do. 136 847, Eff.- do. 508 571, diverse Erträgnisse 141 407. Sa. RM. 4 471 857. 1) Bei den allgemeinen Unkosten trat als Folge der Verminderung der Golddeckungsmittel eine Erhöh. der Notensteuer um rd. RM. 74 000 u. als Folge des höheren Durethschnittsdiskontsatzes auch eine Erhöh. der Leistung an den bayerischen Staat um rd. RM. 48 000 ein. Hierdurch sowie durch Aufwend. für bauliche Ver- besserungen u. Instandsetz.-Arbeiten an einem Filialgebäude von vd. RM. 24 000 u. durch Banknotenherstell.- Kosten von rd.-RM. 40 000 hat trotz einer merklichen der Personalunkosten, die sich aus der Herab- setzung der sämtlichen Diensteinkommensbezüge ergab, die Gesamtsumme der allgemeinen Unkosten gegen- über dem Vorjahr um RM. 47 757 zugenommen. Kurs: Ende 1913: 162 %; Ende 1924–1930: 110, 134.90, 170, 168, 185, 165, 148 %; 1931 (30./6.): 130 %. Notiert in München; auch in Augsburg. Sämtl. Aktien sind zugelassen. Dividenden: 1913: 11 %; 1924–1931: 5½, 10, 10, 10, 12, 12, 10, 10 % (Div.-Schein 7). Oberaufsicht der Bayer. Staatsregierung: Geh.-Rat Benedikt Stepperger, Ministerial- Rat im Staatsministerium der Finanzen. Vorstand: Geh. Reg.-Rat Rich. Freiherr von Notthafft, Komm.-Rat August Hoffmann, Stellv. Adolf von Enhuber. Aufsichtsrat: (mind. 5) Vors. Staatsrat Dr. Wilhelm von Wolf, Präsident der Bayer. Staatsbank, Stellv. Min.-Dir. Dr. Karl Neumaier, Dir. Friedr. Doehlemann, Geh. Oberfinanz- Rat Kurt Flamme, Min.-Rat August Mader, Geh. Oberfinanz-Rat Friedr. Moroff, Karl Pfeufer, Dir. im Direktorium der Bayr. Staatsbank, Geh. Komm.-Rat Jos. Pschorr, Bank-Dir. Geh. Komm.-Rat Dr. h. c. Hans Remshard, Geh. Komm.-Rat Robert Röchling, sämtlich München. Zahlstellen: Ges. Kasse; ferner bei sämtl. Fil. u. Agenturen (S. a. oben), sowie bei sämtl. Niederlass. der Bayer. Staatsbank, Bayer. Gemeindebank, Bayer. Hypotheken- u. Wechselbank u. Bayer. Vereinsbank. Aus dem Geschäftsbericht 1931: Die Bayerische Notenbank blieb von irgendwie wesent- lichen Auswirkungen der Wirtschaftskatastrophe bisher verschont. Insbesondere hat die Zahlungskrise als solche das Institut nicht berührt. Die Verluste hielten sich in engen Grenzen. Im Verlaufe der Zahlungskrise im Monat Juli wurden die Privatnotenbanken durch Reichsnotverordnung ermächtigt, die Golddeckung für die von ihnen ausgegebenen Banknoten in dem gleichen Verhältnis wie die Reichsbank herabzusetzen. Die dadurch frei gewordenen Golddeckungsmittel wurden von den Privatnotenbanken an die Reichs- bank gegeben und dienten bei dieser als Unterlage für die Ausgabe von Reichsbanknoten, deren Gegenwert den Privatnotenbankländern zugeführt wurde. Wenn auch diese Trans- aktion zweifellos aus dem Rahmen des regulären Geschäfts unserer Bank herausfiel, so glaubten wir doch die Mitwirkung unseres Instituts angesichts der ausserordentlichen Lage im Interesse des Reiches und des bayerischen Staates nicht versagen zu dürfen. Im Vollzug der Transaktion überliessen wir der Reichsbank einen Betrag von RM. 5.5 Mill. in Gold und weiteren rund RM. 3.5 Mill. in deckungsfähigen Devisen. Inzwischen ist das Geschäft noch während des Berichtsjahres wieder zur Abwicklung gekommen und das von uns an die Reichsbank abgelieferte Gold von uns wieder zurückgekauft worden. Bayerische Vereinsbank in München, Promenadestr. 14 u. Maffeistr. 5. Gegründet: Konz. 14./4. 1869. Handelsger. eingetr. 3./8. 1869. Das Institut unterhält Hauptniederlass. in München u. Nürnberg u. 56 Niederlass. in Bayern r. d. Rh. Angestellte Ende 1930: 1620; Ende 1931: 1579. Die Zahl der eigenen Bank- gebäude beträgt 42. Zweck: Die Bank ist Kredit- u. Hypoth.-Anstalt. In erster Eigenschaft betreibt sie bei ihren Hauptniederlassungen in München u. Nürnberg sowie bei ihren Zweigstellen das Kontokorrent-, Effekten-, Devisen-, Discont-, Giro- u. Inkassogeschäft, pflegt den Scheckverkehr, übernimmt Bardepos. zur Verzins., wie auch Effektendepots zur Aufbewahr. u. Verwaltung. Annahme ge- schlossener Depots und Vermietung von Safes. Als Hyp.-Institut ist die Bank berechtigt, nach Massgabe des Hyp.-Bank-Ges. v 13./7. 1899 u. ihres Reglements auf inländ. Grundstücke hypoth. Darlehen zu gewähren u. auf Grund der erworbenen Hypoth. verzinsliche Schuldverschreib. (Hypoth.-Pfandbr.) auszugeben, Hypoth. zu erwerben, zu veräussern u. zu beleihen, an inländ. Körperschaften des öffentl. Rechtes oder gegen Übernahme der vollen Gewährleistung durch eine solche Körperschaft nichthypoth. Darlehen zu gewähren u. auf Grund der erworbenen Forder. verzinsliche Schuldverschreib. (Kommunal-Oblig.) auszugeben. Als Deckung für Hypoth.-Pfandbr. dürfen nur Hypoth. benutzt werden, welche, ausser den gesetzlichen und reglementarischen Bestimmungen, auch den von der Bayer. Staatsregierung getroffenen besonderen Anordnungen entsprechen. Hiernach darf die Be- leihung regelmässig nur bis zur Hälfte des Grundstückswertes erfolgen, eine höhere Be- leihung, bis zu 60 % des Wertes, ist nur mit Zustimmung des Staatskommissars statthaft. Auf landwirtschaftl. Grundstücke dürfen nur Amort.-Hypoth. gegeben werden, bei welchen