= Banken und andere Geld-Institute. 139 der jährl. Tilg.-Beitrag nicht weniger als ½ % des Hypoth.-Kap. beträgt; Ausnahmen hiervon erfordern die Zustimmung des Staatskommissars. Beteiligungen: Dauernde Beteiligungen bei Banken u. Bankfirmen: Bapyerische Handelsbank, München, u. Vereinsbank in Nürnberg durch Besitz fast sämtlicher Aktien; Münchner Kassen verein A.-G., München; Bank für Oberösterreich u. Salzburg, Linz; Steier- märkische Escompte-Bank, Graz; Hauptbank für Tirol u. Vorarlberg – Tiroler Landesbank, Innsbruck; Maatschappij voor Bank- en Handelsondernemingen, Amsterdam; Kom mandit- Ges. Kux, Bloch & Co., Wien; Kommandit-Ges. F. X. Mayr & Co., Siegenburg. Massgebende Beteiligungen: Bayerische Treuhand-Aktiengesellschaft, München; Terrain-Aktiengesellschaft München-Nymphenburg, München; Grundbesitzgesellschaft Mond G. m. b. H., die u. a. auch das Geschäftshaus der Zweigstelle „Bahnhofplatzé“ Haus-Nr. 25 an der Bayerstrasse in München besitzt; Ako Grundstücksgesellschaft m. b. H., Berlin, deren Aufgabe die Ausführ. von Verwalt. ist; Grundstück-Verwertung Siegfriedstr. 9–17 G. m. b. H., Nürnberg; Kurhaus Assmannshausen G. m. b. H., Frankfurt a. M., welche beiden letzteren Ges. Grundstücke besitzen u. verwalten, die der Bank im Kreditgeschäfte zugefallen sind. Sonstige Beteiligungen: Lombardbank A.-G., Berlin; Diskont-Kompagnie A.-G., Berlin; Deutsche Verkehrs-Kredit-Bank A.-G., Berlin, Deutsche Treuhand-A.-G. für Waren- verkehr. Berlin. Ein Freundschaftsverhältnis verbindet sie mit den Bankhäusern Mendelssohn & Co. in Berlin u. Amsterdam. Interessengemeinschaft: Die a. o. G.-V. v. 31./3. 1921 beschloss, die Bankabteil. der Bayer. Handelsbank u. der Vereinsbank in Nürnberg einschl. der Filialen unter Übertragung der zu- gehörigen Aktiven u. Passiven auf die Bayerische Vereinsbank mit dem Geschäftsbetrieb der letzteren zu verschmelzen, ferner eine Interessengemeinschaft zwischen der Bayerischen Vereinsbank u. den beiden anderen Instituten, die sich fortan auf den Betrieb des Bodenkredit- geschäftes beschränken, zu schaffen, mit der Massgabe, dass die Erträgnisse der drei Institute zusammengeworfen u. nach der Höhe der Aktienkapitalien wieder unter sie verteilt werden. Gleichzeitig wurde den Aktionären der Bayerischen Handelsbank u. der Vereinsbank in Nürnberg der Umtausch ihrer Aktien in Aktien der Bayerischen Vereinsbank angeboten. Unter Wahrung ihrer rechtlichen u. verwaltungsmässigen Selbständigkeit bilden die der Interessengemeinschaft angehör. Banken eine wirtschaftl. Einheit. Kapital: RM. 31 050 000 in 12 500 St.-Akt. Lit. A zu RM. 1000. 160 000 Lit. B zu RM. 100, 75 000 Lit. C zu RM. 20 u. 1050 Nam.-Vorz.-Akt. zu RM. 1000. (Im Besitz der Bank waren am 31./12. 1931 nom. RM. 5 478 720 eigene Aktien.) Die Bayerische Handelsbank, die Vereinsbank in Nürnberg u. das Bankhaus Mendelssohn & Co., Berlin, haben die Vorz.- Aktien, welche mit einem auf 6 % beschränkten Div.-Recht u. dreifach. Stimmrecht aus- gestattet u. amortisierbar sind, zu dauerndem Besitz übernommen. Die Vorz.-Akt. sind bei einer Liquid. der Bank oder bei Kündig. mit 150 % zurückzuzahlen. – Vorkriegskapital: M. 51 000 000. Urspr. A.-K. M. 18 000 000, erhöht von 1890 –1913 auf M. 51 000 000, dann erhöht von 1920–1923 auf M. 870 000 000 in 30 000 St.-Akt. zu M. 600, 543 500 St.-Akt. zu M. 1000, 198 750 St.-Akt. zu M. 1200 u. 70 000 Vorz-Akt. zu M. 1000. Kap.-Umstell. lt. G.-V. v. 24./3. 1925 von bisher M. 870 000 000 (M. 800 000 000 St.-Akt. u. M. 70000 000 Vorz.-Akt.) auf RM. 13 050 000 (RM. 12 000 000 St.-Akt. u. RM. 1 050 000 Vorz.-Akt.) in 1500 St.-Akt. zu RM. 1000, 90 000 St.-Akt. zu RM. 100. 75 000 St.-Akt. zu RM. 20 u. 1050 Vorz.-Akt. zu RM. 1000. Dann lt. gleicher G.-V. erhöht um RM. 8 000 000 in 1000 St.-Akt. zu RM. 1000 u. 70 000 St.-Akt. zu RM. 100, übern. von einem Konsort. (Mendelssohn & Co., Berlin) zu 102 %., angeboten den Aktion. bis 22./7. 1925 zu 110 % £ Börsenumsatzsteuer. Auf RM. 300 alte Akt. entfielen RM. 200 neue Aktien. Die G.-V. v. 16./3. 1928 beschloss Erhöh. um RM. 10 000 000 durch Ausgabe von 10 000 St.-Akt. zu RM. 1000, div.-ber. ab 1./1. 1928. Die neuen Aktien wurden einem Konsortium mit der Verpflichtung überlassen, sie im Verh. von 2: 1 den Aktionären derart zum Bezuge anzubieten, dass auf je RM. 2000 alte St.-Akt. eine neue zu RM 1000 entfiel. Den Kleinaktionären wurde dadurch entgegengekommen, dass sie auf je RM. 200 alte St.-Akt. nom. RM. 100 alte St.-Akt. ohne Bezugsrecht an Stelle von neuen St.-Akt. erhielten. Bezugskurs 134 %. Pfandbriefe u. Kommunal-Obligationen. Diese lauten auf den Inhaber, können aber auf den Namen eines bestimmten Berechtigten umgeschrieben werden. Für die umlaufenden Pfandbr. u. Komm.-Oblig. haftet die Bank mit ihrem gesamten Gesellschaftsvermögen. Den Pfandbr. ist in Bayern durch Ministerialverordnung vom 9./9. 1899 die Mündel- sicherheit verliehen; ferner ist lt. Ministerialbekanntmachungen vom 30./10. u. 3./11. 1899 die Anlage von Kapitalien der Gemeinden und Stiftungen, auch derjenigen der Kirchen- und Pfründestiftungen, sowie der sonstigen nicht unter gemeindlicher Verwalt. stehenden Stiftungen in den Pfandbr. gestattet. Auch die Kommunal-Obl. sind in Bayern zur Anlage von Kapitalien der Gemeinden u. Stiftungen zugelassen. Kommunal-Obligationen alter Währung: 4 % einschl. Ser. 4 u. 3½ % Ser. 1. Kurs in München Ende 1925–1930: 2, 10, 9.25, 14.75, 14.05, 16.50 %; 1931 (30./6.): 16.50 %. Auch in Augsburg notiert. 7–16 % Ser. 1–31. Kurs in Augsburg Ende 1925–1930: –, –, –, –, –, – %) 1931 (30./6.): %.