174 Banken und andere Geld-Institute. Übernahme der vollen Gewährleist. durch eine solche Körperschaft u. Ausgabe von Schuld- verschr. (Kommunalobl.), Gewähr. von Darlehen an inländ. Kleinbahnunternehm. gegen Verpfänd. der Bahn u. Ausgabe von Schuldversch. (Kleinbahnobl.), Betrieb sonst. im § 5 des Hyp.-Bankges. zugel. Geschäfte; überall nach Massgabe der Vorschriften des Hyp.-Bankges. Schuldverschreibungen dürfen nur insoweit ausgegeben werden, als gleichartige Dar- lehnsforder. in mindestens gleicher Höhe u. mit mindestens gleichem Zinsertrage erworben sind. Ist diese Deckung infolge von Rückzahl. oder aus einem anderen Grunde nicht mehr vollständig vorhanden, so ist die fehlende Deckung vorübergehend durch gleichartige Schuld- verschreib. des Reiches oder eines Landes zu ersetzen. Die Nachprüfung dieses Deckungs- verhältnisses liegt dem Staatskommissar ob, der von der Aufsichtsbehörde zur ständigen Überwachung der gesamten Geschäftsführ. der Bank bestellt ist. Die gewährten Darlehen sind durch Hypoth. auf inländische Grundst. sicherzustellen, die der Regel nach nur zur ersten Stelle zulässig sind. Bei Darlehen, die an inländ. Körperschaften des öffentlichen Rechts oder gegen Übernahme der Gewährleistung durch eine solche Körperschaft gewährt werden, kann auf Bestellung von Hypotheken verzichtet werden. Die Pfandbriefe, Kommunal- u. Kleinbahnobligationen werden auf den Inhaber ausgestellt, auf Antrag des Inhabers aber von der Bank auf den Namen eines Berechtigten umgeschrieben. Ihr wesentlicher Inhalt wird vom Aufsichtsrat bestimmt. Die Rückzahlung erfolgt nach Wahl der Bank durch Auslos., Kündig. oder Rückkauf. Verlosungen finden in Gegenwart des Staatskommissars statt. Das Ergebnis der Auslosung wird wenigstens zwei Monate vor dem Rückzahlungs- tag öffentlich bekanntgemacht. Sämtl. Emiss.-Papiere mit Ausnahme der Serien XV u. XVI sind reichsmündelsicher. Kapital: RM. 5 000 000 in 5000 Nam.-Akt. zu RM. 1000. Urspr. GM. 21 000 in Aktien zu GM. 210, übernommen von den Gründern zu pari. Erhöht lt. G.-V. vom 25./3. 1924 um GM. 229 000. Die Erhöh. wurde durchgeführt, dass 1. die 100 Nam.-Aktien zu je GM. 210 des bisher. A.-K. in 21 Nam.-Aktien zu je GM. 1000 umgewandelt u. 2. 229 neue auf den Namen lautende Aktien zu je GM. 1000 mit Div.-Ber. ab 1./1. 1924 zum Nennwert aus- gegeben worden sind (GM. 1 = $ 1¾). Lt. G.-V. v. 22./12. 1924 Erhöh. des A.-K. um RM. 750 000 in 750 Nam.-Akt. zu RM. 1000, div.-ber. ab 1./1. 1925, zu pari ausgegeben. Lt. G.-V. v. 2./12. 1926 Erhöh. um RM. 4 000 000 in 4000 Nam.-Akt. zu RM. 1000; ausgegeben zu 110 %. Die neuen Akt. sind sämtl. von der Thüring. Staatsbank übernommen worden. Grossaktionäre: Das A.-K. der Ges. befindet sich seit 1925 im Besitz der Thüringischen Staatsbank. Wertbeständ. Roggen-Schuldverschreib. (der Bk. f. Goldkredit A.-G.): Reihe I: 120 000 Ztr. Roggen. 5 %. Stücke zu 1, 2, 5 u. 10 Ztr. Zs. 1./4. u. 1./10. Der Geldwert der Zs. u. des Kap. bestimmt sich nach dem Durchschnitt des Mittelbetrages der amtl. Notier. für märkischen Roggen an der Berliner Börse. Soweit die amtl. Notier. für märkischen Roggen in GM. = 1 % $ U. S. A. erfolgt, wird für jeden Tag auf Grund der amtl. Notiz für Auszahl. New York (Mittelkurs) an der Berliner Börse der Preis für Roggen in Reichswähr. ermittelt u. dann aus diesen Preisen der Durchschnitts-Roggenpreis in Reichswähr. errechnet. Die Schuldverschr. sind seitens des Inhabers nicht kündbar. Die Bank zahlt sie nach vorgäng. Kündig., die nur unter Einhalt. einer Frist von mindest. vier Wochen zum Schlusse eines Kalendermonats moöglich ist, zu dem oben angegeb. Werte zurück. Eine Rückzahl. vor dem 1./4. 1928 ist ausgeschlossen. Kurs in Berlin Ende 1924–1930: RM. 4.97, 6, 7.60, 8.75, 9.50, 9, 8 für 1 Ztr.; 1931 (30./6.): RM. 7.8 für 1 Ztr. Gold-Schuldverschreibungen (der Bk. f. Goldkredit A.-G.): Reihe I: GM. 1 000 000 (1 GM = okg Feingold); 5 %; Zs. 1./6., 1./12. entsprech. dem Feingoldpreise mit 1./5. bzw. 1./11. als Stichtag für die Umrechnung. Stücke zu 6M. 10, 20, 50, 100, 500. Seitens des Inh. unkündbar, seitens der Bank ab 1./6. 1928 rückzahlbar nach àA wöchiger Kündig. zum Schlusse eines Kalendermonats. Verzins. u. Rückzahl. erfolgen entsprechend dem amtlich festgestellten Feingoldpreise. Kurs in Berlin Ende 1924–1930: 60.10, 59, 87, 81, 77.50, 77.50, 83 %; 1931 (30./6.): – (83) %. Reihe II: GM. 1 000 000 (GM. 1 = eo kg Feingold). GM. 4 000 000 Erweiterungsausgabe vom Sept. 1924. 8 %; 1./3. u. 1./9. Stücke zu GM. 50, 100, 500 u. 1000. Seitens des Inh unkündbar, seitens der Bank ab 1./3. 1929 durch Kündig. mit 6 wöchiger Frist zum Schlusse eines Kalendermonats rückzahlbar. Berechnung des Rückzahlungsbetrages u. der Zs. ent- sprechen dem amtl. festgestellten Feingoldpreise. Kurs in Berlin Ende 1924–1930: 80, 79.25, 100, 96.75, 98.50, 94.50, 98 %; 1931 (30./6.): 99.75 %. Gold-Pfandbriefe: Serie I: GM. 5 000 000 (GM. 1 = ½7eo kg Feingold); 8 %; Zs. 2./1. u. 1./7. Einlös. der Zs. zu dem jeweilig für den vorhergehenden 1./12. u. 1./6. festgestellten Fein- goldpreise. Stücke zu GM. 100, 500, 1000 u. 5000. Seitens des Inh. unkündbar. Tilg. seitens der Bank ab 1./1. 1931 mit jährl. mind. 3 % des Em.-Betrages durch Verlos., Kündig. oder freihänd. Ankauf. Verlos. findet Anfang Mai zum 30./6. statt. Kündigung erfolgt mit 6wöchiger Frist zum Schlusse eines Kalendermonats. Tilg. muss bis 1965 beendet sein. Berechnung des Rückzahlungswertes wie bei Goldobl. Reihe I. – Kurs in Berlin Ende 1926 bis 1930: 103.50, 96.50, 95, 92, 96.50 %; 1931 (30./6.): 96.75 %. Serie II: Zur Rückzahlung gekündigt zum 30./6. 1930 u. zurückgezahlt. Serie III: GM. 5 000 000 (GM. 1 = ½790 kg Feingold): 8 %; Zs. 2./1. u. 1./7. Einlos. der Zs. wie bei Ser. I. Stücke zu GM. 50, 100, 500, 1000, 5000 u. 10 000. Seitens des Inh. unkündbar; Tilg. seitens der Bank ab 1930 mit jährl. mind. 3 % des Em.-Betrages durch KkK.