Bergwerke, Hütten- u. Salinenwesen, Erdöl- u. Torfgewinnung. 309 maschinen beträgt zusammen etwa 2000 PS, diejenige der Gleichstromgeneratoren rund 1500 kW. Die Gesamtlänge der eigenen Gleisanlagen ist etwa 3 km; ausser einigen Eisenbahnlagerhallen u. -schuppen besitzt die Gewerkschaft eine Lokomotive. Eigenbesitz sind auch ein Verwaltungsgebäude und 50 Beamten- und Arbeiterwohnungen, während ein Haus gemietet ist; ausserdem sind noch verschiedene Werkstättengebäude und Unter- kunftshäuser vorhanden. Beschäftigt werden zurzeit etwa 50 kaufmännische u. technische Beamte und Angestellte sowie etwa 370 Arbeiter. b) Der Bayerischen Eggenfabrik Akt.- Ges. in Feucht bei Nürnberg mit einem gegenwärtigen Kapital von RM. 600 000, die Eggen, Pflüge, Kultivatoren usw. fabriziert. Der Grundbesitz der Firma umfasst 5.6 ha, wovon 0.7 ha mit Fabrikations-, Verwaltungs- u. Wohngebäuden bebaut sind. Durchschnittlich werden 190 Angestellte u. Arbeiter beschäftigt u. 26 000 Geräte jährlich hergestellt u. verkauft. – Die Maxhütte ist weiter noch unmassgeblich mit Beträgen bis zu RM. 20 000 an verschiedenen Unternehmungen interessiert. Interessengemeinschaft A.-G. Charlottenhütte – Eisenwerk-Gesellschaft Maximilians- hütte –— Mitteldeutsche Stahlwerke A.-G.: Zwecks straffer Zusammenfass. der Erzeugung nach einheitlichen Gesichtspunkten hat die Ges. gemeinschaftlich mit der ihr durch Aktien- besitz eng verbundenen A.-G. Charlottenhütte (s. auch „Grossaktionäre“) im März 1931 einen grossen Posten Akt. der Mitteldeutschen Stahlwerke A.-G. aus dem Besitz der Ver- einigte Stahlwerke A.-G. übernommen. Nach Vornahme weiterer Zukäufe verfügt die Gruppe Charlottenhütte-Maxhütte über die Mehrheit der Mitteldeutschen Stahlwerke. Im Zusammenhang mit diesem Aktienerwerb wurde lt. G.-V. v. 11./4. 1931 zwischen der A.-G. Charlottenhütte u. der Ges. eine enge Interessengemeinschaft auf 20 Jahre ab- geschlossen. Das Wesentliche des Vertrages besteht darin, dass die Gewinne der Maximilians- hütte an die A.-G. Charlottenhütte übergehen; als Gegenleistung vergütet die Charlotten- hütte an die aussenstehenden Aktionäre der Maximilianshütte eine jährliche Div. in Höhe von % des Gewinnanteiles, den die Charlottenhütte selbst ausschüttet, mindestens aber 8 %. Bei Vertragsabilauf können die aussenstehenden Aktionäre von der Charlottenhütte die Übernahme ihrer eigenen Aktien zu 165 % verlangen. Die G.-V. v. 25./9. 1931 der Mitteldeutsche Stahlwerke Akt.-Ges. und der Eisenwerk- Gesellschaft Maximilianshütte genehmigten einen Interessengemeinschaftsvertrag, nach dem die Erträgnisse der nach einheitlichen Gesichtspunkten zu betreibenden Werke nach Abzug von Zinsen, Steuern u. Abschreib. zus.geworfen werden. Bei der Ausschüttung des Gewinns soll den freien Aktion. der Mitteldeutschen Stahlwerke ein Vorrang eingeräumt werden in der Weise, dass aus dem verbleibenden gemeinsamen Überschuss Mittelstahl vorab einen Betrag erhält, der die Ges. in den Stand setzt, an ihre Aktion. bis zu 6 % Dividende aus- zuschütten. Maxhütte verzichtet für sich u. ihre Tochterges. auf Gewinnanteile aus Mittelstahl-Aktien, erhält aber den Rest des gemeinsamen Gewinns. Falls die Aktionäre der Maxhütte eine höhere Dividende als 8 % erhalten, bekommen die freien Mittelstahl- Aktionäre die gleiche Mehr-Dividende, d. h. verteilt Maxhütte 10 %, erhalten die Mittel- stahl-Aktionäre 8 % Dividende. Die Dauer des Abkommens, das mit rückwirkender Kraft bereits für das Geschäftsjahr 1930/31 in Wirksamkeit treten soll, ist für 20 Jahre vor- gesehen. Bei Beendigung des Vertrages haben die freien Aktion, der Mitteldeutsche Stahl- werke A.-G. das Recht, von der Maxhütte die Übernahme ihrer Aktien zu verlangen. Als Entgelt werden dafür entweder Aktien der Maxhütte selbst im Verh. nom. RM. 600 Max- hütte-Aktien für nom. RM. 1000 Mittelstahl-Aktien gewährt oder 6 % Goldmark-Obligationen der Maxhütte in Höhe des Nennbetrages der Mittelstahl-Aktien. Die Obligationen werden mit einer zusätzlichen Verzinsung ausgestattet, u. zwar erhöht sich ihre Verzinsung um jeweils ½ % für jedes Prozent Dividende, das Maxhütte über 8 % verteilt. Mit Rücksicht auf die unübersichtliche Entwicklung der wirtschaftlichen Verhältnisse, die möglicherweise die Unternehmungen der Interessengemeinschaft zu noch schärferen Einschränkungen und Ersparnismassnahmen zwingen wird, ist lt. Geschäftsbericht 1930/31 eine noch engere Ausgestaltung der Interessengemeinschaft erwogen worden. Da eine Fusion nicht in Betracht kommt, haben sich die Verwaltungen für einen Weg entschieden, der im Interessengemeinschaftsvertrag Charlottenhütte–Maxhütte–Mittelstahl von vorn- herein vorgesehen war. Hiernach konnten im Falle der Vertragsabänderung oder Auf- lösung die ausserhalb der Gruppe Charlottenhütte–Maxhütte stehenden Mittelstahlaktionäre den Umtausch ihrer Mittelstahl-Aktien in Aktien der Maxhütte verlangen. Die Gruppe Charlottenhütte-Maxhütte will nun zwecks Ausgestaltung der Verbindungen wit Mittel- stahl diese Umtauschmöglichkeit schon jetzt und freiwillig den ausserhalb von ihr und befreundeten Gruppen stehenden Mittelstahlaktionären gewähren. Die Gruppe Charlotten- hütte–Maxhütte bietet jedem aussenstehenden Aktionär an, für nom. RM. 1000 Mittelstahl.- Aktien nom. RM. 600 neue Maxhütte-Aktien zu geben. Diese erhalten vom 1./10. 1931 ab ebenso wie die alten Maxhütte-Aktien eine Mindestdividende von 8 % garantiert und darüber hinaus wie bisher eine Zusatzdividende, sobald die Charlottenhütte wieder mehr als 12 % Div. verteilt (Umtauschfrist 30./4. 1932). Zur Durchführung dieser Transaktion beschloss die G.-V. v. 24./3. 1932 die für den Umtausch erforderlichen Aktien im Höchstaus- mass von RM. 10.5 Mill. im Wege der Kapitalerhöhung zu beschaffen. Kapital: (Erhöh. beschlossen) RM. 22 500 000 in 37 500 Akt. zu RM. 600. – Vorkriegs- kapital: M. 23 440 000.