496 Elektrizitätswerke, elektrotechnische Industrie, Feinmechanik, Optik. objekte. Die Stadtgemeinde Berlin überträgt weiterhin der Ges. nach näherer Massgabe des § 21 Art. VI des Gesellschaftsvertrags u. des ihm beigefügten Konzessionsvertrages das ausschliessliche Recht zur Versorgung des Versorgungsgebiets mit elektr. Energie. Der Gegenwert für die Einbringung ist wie folgt festgesetzt: a) Die Ges. gewährt der Stadt- gemeinde Berlin RM. 30 000 000 Aktien der Gruppe B zum Kurse von 105 %, b) sie zahlt an die Stadtgemeinde Berlin RM. 208 500 000 zuzüglich Zinsen nach einem Jahreszinssatz von 7½ % v. 1./1. 1931 an, c) sie übernimmt es, die aus dem in der Bilanz der Bewag per 31./12. 1930 unter Aktiva aufgeführten Kapitalverpflichtungskonto sich ergebenden Ver- pflichtungen im Gesamtbetrage von RM. 320 444 797 gegenüber der Bewag ihrerseits zu erfüllen u. die Stadtgemeinde von allen diesen Ansprüchen der Bewag freizustellen, d) endlich hat die Ges der Stadtgemeinde Berlin nach näherer Massgabe des Konzessions- vertrags eine Konzessionsabgabe zu zahlen. Die Dauer der Ges. ist unbeschränkt. Die Stadtgemeinde Berlin ist jedoch berechtigt, erstmalig zum 30./6. 1956 u. sodann zum 30. Juni jedes fünften auf das Jahr 1956 folgenden Jahres mit 6 monatiger Frist das in § 22 des Gesellschaftsvertrags näher bezeichnete Kauf- recht auszuüben (s. auch unter ,Vertrag mit der Stadt Berlin“) u. die in § 22 Ziff. 2 auf- geführten Gegenstände in ihrer Gesamtheit zu erwerben. Macht die Stadtgemeinde Berlin von diesem Kaufrecht Gebrauch, so gilt die Ges. von dem dem Erwerbungstag nachfolgen- den Tage ab als aufgelöst. Desgleichen gilt die Ges. als aufgelöst, wenn die von der Stadt- gemeinde Berlin der Ges. erteilte Konzession auf Veranlassung der Stadtgemeinde aus irgendeinem Grunde vor Ausübung des Kaufrechts erlischt, u. zwar von dem ersten Tage des siebenten auf das Erlöschen der Konzession folgenden Kalendermonats ab. Zweck: Die Versorgung Berlins u. andere Gebiete mit Elektrizität durch Errichtung u. Betrieb elektrowirtschaftlicher Anlagen für Kraft-, Licht- u. Wärmezwecke sowie jede weitere Betätigung auf elektrowirtschaftlichem Gebiet u. auf verwandten Gebieten. Zur Erreichung ihres Zweckes ist die Ges. berechtigt, gleichartige oder ähnliche andere Unter- nehmungen zu übernehmen oder sich an solchen, insbesondere an der Berliner Städtischen Elektrizitätswerke Aktiengesellschaft in Berlin (Bewag), zu beteiligen. Die Ges. ist ferner berechtigt, Untergesellschaften zur selbständigen Durchführung einzelner ihr übertragener Aufgaben zu bilden sowie Interessengemeinschaftsverträge abzuschliessen. Besitztum: Die eingebrachten Anlagen umfassten am Ende des Jahres 1930 folgende Kraftwerke: Leistung Grosskraftwerk Klingenberg.... 270 000 kW Kraftwerk West (im bisherigen Ausbau) 120 000 „ (Nach Durchführung des Ausbaus 228 000 kW) 3 Charlottenburg (einschl. Ruthsspeicheranlage) . 104 000 „ Moabit .. 81 400 „ 3 Öbelsbees f½ % ...... 8 r:c AA ....... „ li((g ..*..... 6 600 „ 5 ; ⁊ĩP y % ... %/½6¹ũ7i6ẽẽ v%%.. . 1 500 „ ausnutzbare Leistung insgesamt . . . 763 550 kW Ausserdem steht (ab 1./1. 1932) eine Leistung bis zu . . . 130 000 kW aus den Kraftwerken der Elektrowerke A.-G., Berlin, zur Verfügung. Ferner stellt die Märkisches Elektrizitätswerk A.-G. (MEW) den Leistungsbedarf für die Versorgung von 3 Berliner Ortsteilen zur Verfügung u. zwar ohne feste zahlenmässige Vereinbarung. Die Übernahmeeinrichtungen lassen z. Zt. eine Höchstleistung von 12 770 kW zu. Stromverteilungsanlagen: Die Anlagen zur Verteilung des Stroms sind im wesent- lichen folgende: 23 Abspannwerke mit einer Gesamttransformatorenleistung von etwa 750 000 kVA, 50 Verteilungsstützpunkte, etwa 3100 Netzstationen u. Transformatorensäulen, 36 Umform- u. Gleichrichterwerke mit einer Gesamtleistung von 268 142 kW. Das gesamte Verteilungsnetz der Bewag umfasste am 31./12. 1930 19 199 km Kabelleitungen u. 161.86 Km Freileitungen. Nebenbetriebe: Dem Grosskraftwerk Klingenberg ist eine Gewächshausanlage von 10 000 qm angegliedert, deren Beheizung durch Entnahmedampf aus den Turbinen des Kraftwerks erfolgt. –—– Dem Kraftwerk Steglitz ist ein Eiswerk angegliedert, das für eine tägliche Eiserzeugung von 200 t eingerichtet ist. Der Grundbesitz der Ges. hat eine Grösse von rd. 67.4 ha. An Gebäuden besitzt die Ges. den Verwaltungsgebäude-Komplex am Schiffbauerdamm sowie 4 weitere Verwaltungs- gebäude im Gebiet der Stadt Berlin, ausserdem 45 Wohngebäude. Ferner besitzt die Ges, gemeinschaftlich mit der Städt. Gaswerke A.-G. in Berlin die Braunkohlengerechtigkeiten Neuzelle im Kreise Guben. Der Brutto-Kohlenvorrat des gesamten in Frage stehenden Gebiets beträgt rd. 900 Mill. t, von denen Felder mit rd. 700 t von der Ges. abgeschlossen bzw. optiert sind. Beteiligungen: Die Ges. besitzt sämtliche Aktien der Berliner Städtische Elektrizitäts- werke Akt.-Ges. (BEWAG) in Berlin (A.-K. RM. 15 000 000). Zweck: Versorgung Berlins mit Elektrizität u. Wärme durch Pachtung der Elektrizitätsanlagen, die der Berliner Kraft- %%% .