500 Elektrizitätswerke, elektrotechnische Industrie, Feinmechanik, Optik. 3214) 7290, (Avale 282 989). – Passiva: A.-K. 100 000, R.-F. 11 2 Yp. 80 000, Verpflicht. 41 633, (Avale 282 989). Sa. RM. 232 758. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Verlustvortrag 4076, Beilriebsunk 4233, Steuern 10 588, Zs. 5950, Handl.-Unk. 1445, Abschr. 1800. –— Kredit.: Erträgnisse 20 802, Verlust (einschl. Vortrag 1929) 7290. Sa. RM. 28 092. . Dividenden: 1924–1930: 0 %. Direktion: Alfred Peters. Aufsichtsrat: Vors. Dir. Wilhelm Limberg; Stellv. Dir. Kurt Hichle, Gen.-Dir. Dr. Richard Friedmann, W 10, Hildebrandstr. 22, Dir. Paul Stock, Berlin. Zahlstelle: Ges.-Kasse. Deutsch-Atlantische Telegraphengesellsch 90 in Berlin W 30, Viktoria-Luise-Platz 7. Gegründet: 21./2. 1899; handelsger. eingetr. 25./5. 1899. Sitz bis 1924 in Köln, Kaiser- Wilhelmring 33. – Das Statut der Ges., sowie jede Anderung unterliegt der Genehm. des Reichspostmin., das berechtigt ist, zu den Sitzungen des A.-R. einen Vertreter mit beratender Stimme abzuordnen. Verträge mit and. Regierungen oder Telegraphen-Unternehm. sind vor Abschluss dem Reichspostmin. zur Genehmig. vorzulegen. Zweck: Erwerbung von Konz. jeglicher Art für telegraphische u. telephonische Ver- bindungen, sowie Herstell., Unterhalt u. Betrieb solcher Verbindungen; ferner Beteilig. an ähnl. Unternehm.; Erricht. von Unternehm. u. Beteilig. an Unternehm. für die Herstell. von elektr. Kabeln, namentlich von Seekabeln, u. für die Übernahme von Legungs- u. Reparatur- Arbeiten für solche Kabel; alles im Einvernehmen mit dem Reichspostministerium. Entwicklung: Die Ges. war vor dem Kriege in Besitz zweier Kabel von Emden über die Azoren nach New York, die hauptsächlich dem Verkehr Deutschlands u. seiner Hinter- länder nach u. von Nord- u. Mittelamerika dienten und eines Kabels von Emden nach Vigo, das den Verkehr mit Spanien, Portugal, Südamerika, Afrika, Asien u. Australien vermittelte. Im Vertrag von Versailles (Anlage VII zum Art. 244) hat Deutschland im eigenen Namen und im Namen seiner Angehörigen zugunsten der alliierten Hauptmächte auf alle Rechte, Ansprüche oder Vorrechte jeder Art auf eine Anzahl einzeln bezeichn. überseeischer Kabel- strecken unter Zwang verzichtet. Gemäss Verträgen mit dem Reich schlossen sich die Deutsch-Atlantische Telegraphenges., die Deutsch-Südamerikanische Telegraphenges. und die Osteuropäische Telegraphenges. zu einer Gesellschaft unter dem Namen Deutsch-Atlantische Telegraphenges. zusammen. Die Verschmelz. ist mit Wirk. v. 1./1. 1922 ab in der Weise erfolgt, dass gegen Hingabe von je nom. M. 1000 jungen Aktien der Ges. gegen je nom. M. 1000 Aktien der Deutsch-Süd: amerik.- bzw. der Osteurop. Telegraphenges. das Vermögen dieser beiden Gesellschaften als Ganzes unter Ausschluss der Liquid. übernommen wurde. Das Umtauschverhältnis von 1:1 ergab sich daraus, dass die bisherigen Aktien der 3 Ges. nach Lage ihrer Vermögens- verhältnisse gleich zu bewerten waren. Die vereinigten Ges. erhielten damals zu Wieder- aufbauzwecken eine Entschädig. von M. 500 Mill. zur Abgeltung ihrer Ansprüche aus dem Verlust der Kabel. – 1924 Herstellung der Kabelverbindung Emden–London in Gemein- schaft mit der Eastern Telegraph Comp. in London. Im gleichen Jahre erhielt die Ges. die Konzession für ein Kabel von Emden nach Vigo (Spanien) u. für ein Kabel von Emden nach Horta (Azoren). – Die G.-V. v. 20./12. 1926 genehmigte den Fusionsvertrag mit der Deutsch-Niederländischen Telegraphenges. A.-G., nach welchem das Vermögen der letzteren als Ganzes unter Ausschluss der Liquid. mit Wirkung vom 1./1. 1926 ab auf die Deutsch- Atlantische überging. Gegen RM. 400 Aktien der Deutsch-Niederländischen Telegr. A.-G. wurden je RM. 600 junge Aktien der Ges. mit Div.-Ber. ab 1./1. 1926 gewährt. Zwecks Durchführ. der Fusion wurde Kap.-Erhöh. beschlossen (s. a. Kap.). Die Ausgabe der neuen Aktien zum Nennwert wurde der Ges. dadurch ermöglicht, dass ihr das Reichs- postministerium einen entsprechenden Betrag, für Wiederaufbauzwecke bestimmt, aus eigenen Mitteln zur Verfügung stellte. – Am 3./3. 1927 Inbetriebnahme des Kabels Emden- Azoren. – In Gemeinschaft mit der Transradie A.-G. für drahtlosen Überseeverkehr hat die Ges. im Dez. 1927 die Allg. Telegraphen- Ges. m. b. H. gegründet, welche die Förderung des Schnellnachrichtendienstes im Auslandsverkehr zum Ziele hatte. Die All- gemeine Telegraphenges. m. b. H, deren Hauptzweck war, ein engeres Verhältnis zwischen Kabel u. Funk herbeizuführen, ist infolge des Übergangs der Funkanlagen auf die Deutsche Reichspost am 1./3. 1931 in Liqu. getreten. Auf Grund einer Vereinbarung mit dem Reichs- postministerium hat dieses am 12./2. 1932 die der Ges. gehörenden Geschäftsanteile in Höhe von RM. 500 000 (eingez. mit 25 %) gegen Erstattung des Nennwertes von RM. 125 000 übernommen. — 1929 Herstell. des Kabels Emden-Vigo. –— Die Beteilig. der Ges. an der Comp. Telegrafico-Telefonica del Plata in Buenos Aires (RM. 800 000) wurde Anfang 1930 abgestossen. Die von der Ges. angestrebt gewesene Vereinig. des deutschen Kabel- u. Funkverkehrs mit überseeischen Ländern durch eine Fusion der Ges. mit der Transradio A.-G. für draht-