Plantagen- und Kolonial-Gesellschaften. 883 Aufsichtsrat: Werner Kulenkampff, Wilhelm Kehrmann, Bremen; Emil Theodor Colsman, Langenberg. Zahlstellen: Ges.-Kasse; Bremen, Berlin, Hamburg u. Mannheim: Dresdner Bank; Bremen: Norddeutsche Kreditbank A.-G., Carl F. Plump & Co., Bankverein für Nordwest- deutschland. Deutsche Handels- u. Plantagen-Gesellschaft der Südsee-Inseln zu Hamburg in Hamburg, Ferdinandstr. 5 II. Gegründet: 16./3. 1878; eingetr. 23./3. 1878. Zweck: Betrieb von Plantagen u. Faktoreien, von Handel u. Schiffahrt jeder Art- „„ Die Ges. betreibt keine Handelsgeschäfte. Die Einnahmen bestehen hauptsächlich aus Zinsen u. Kapitalerträgen. Die Ges. hat kein eigenes Personal. Sie wird von der zum Konzern gehörenden Handels- u. Landbau-Aktiengesellschaft, Hamburg, verwaltet und die Kosten werden anteilmässig verrechnet. Entwicklung: Das Eigentum auf allen Stationen in der Südsee wurde während des Krieges von der neuseeländischen Regierung eingezogen. Nachdem die Deutsche Handels- u. Plantagen-Ges. u. die Jaluit-Ges. Teilentschädigungen für die ihnen entzogenen Gegen- stände erhalten hatten, begannen beide schon seither einander nahestehenden Ges. gemein- sam mit dem Wiederaufbau ihrer Unternehmungen im Auslande. Zur Erleichterung der gemeinsamen Geschäftsführung gründeten die beiden Ges. die Handels- u. Landbau-Akt.-Ges. in Hamburg mit einem Kapital von RM. 500 000. Der Wiederaufbau im Ausland wurde durch die Handelsvereeniging voorheen J. Mohrmann & Co. in Makassar betrieben, deren sämtl. Aktien zu gleichen Teilen im Besitz der Ges. u. der Jaluit-Ges. sind. Ein Unternehmen in Lagos (Nigerien) wurde 1926 durch die Handels- u. Landbau A.-G. übernommen u. unter der Firma Witt & Büsch fortgeführt. Seit 1928 ist diese Ges. auch in Duala (Kamerun) tätig. Mit Wirkung ab 1./1. 1930 wurde die über 100 Jahre bestehende Firma Hansing & Co., Hamburg/Ost-Afrika übernommen. Die Entschädigungsaktion der Reichsregierung für die erlittenen Liquidationsschäden ist Ende März 1928 durch Verabschiedung des Kriegsschädenschlussgesetzes beendet. Die Ges. ist mit 5 % Stammentschädigung u. einem Zuschlag für Entwurzelung u. Wiederaufbau von 8 %, also im ganzen mit 13 % bedacht. Nach Abzug der Vorentschädigung u. der vom Reichsentschädigungsamt erhaltenen Darlehen, deren Rückzahlung nicht mehr in Frage kommt, wurde der Rest des Anspruches als Forderung in das Reichsschuldbuch eingetragen; die Verzinsung dieser Forderung beträgt 6 %, der Zinslauf begann am 1. April 1929. Die Tilgung erfolgt bis zum Jahre 1948. Ferner erhielt die Ges. einen Sonderwiederaufbauzu- schlag von 2 %, der aber erst vom Jahre 1943 ab verzinslich u. tilgbar ist. Die G.-V. der Ges. u. der Jaluit-Ges. v. 6./6. 1930 ermächtigten die Verwalt., die enge Interessengemeinschaft, die bisher zwischen beiden Unternehm. durch gemeinsame Beteilig. an den Firmen J. Mohrmann & Co., Makassar, Witt & Büsch, Hamburg, Hansing & Co., Hamburg, u. der Handels- u. Landbau-Aktiengesellschaft, Hamburg bestand, durch Ver- schmelzung zu einer vollständigen und endgültigen zu gestalten. Dieses wurde dadurch erreicht, dass beide Ges. ihre Aktiven auf eine holländische Ges. die Indisch-Afrikaansche Compagnie N. V. in Amsterdam übertrugen. Dadurch wurden die wesentlich billigeren Kapitalbeschaffungsmöglichkeiten in Holland erschlossen und für die Verfolgung der in der Mohrmann-Gesellschaft liegenden grossen Interessen in Holländisch-Indien die Mitarbeit und die Unterstützung holländischer und holländisch. indischer Kreise gesichert. Für die Aktionäre stellte sich die Transaktion so dar, dass lt. Bekanntm. v. Okt. 1930 umgetauscht wurden: qe RM. 500 Aktien der Deutschen Handels- u. Plantagen-Gesellschaft der Südsee- Inseln zu Hamburg in je nom. hfl. 300 und 6 Stück Genussscheine in je nom. hfl. 300 Aktien der holländischen Ges. Von dem Umtauschangebot hatten bis Ende Dez. 1931 über 95 % sämtl. Aktionäre u. Genussscheininhaber Gebrauch gemacht. Die Indisch- Afrikaansche Compagnie hat den Umtausch am 15./11. 1931 geschlossen. Es ist beabsichtigt, die Aktien der holländ. Ges. in Hamburg u. Amsterdam zum Börsenhandel einzuführen. Der Umtausch ist freiwillig. Diejenigen Aktionäre u. Genussscheininhaber, die keinen Gebrauch davon machten, bleiben an der Deutschen Handels- und Plantagen-Ges. der Südsee-Inseln zu Hamburg beteiligt. Lt. Geschäftsbericht 1930 haben beide Ges. ihre wesentlichen Aktiven auf die Indisch- Afrikaansche Comp. übertragen. Die Übertragungen sind zu den effektiven Werten vor- genommen. Entsprechend dem Sinn u. Zweck der Transaktion sind die aus der Übertrag. der Aktiven entstandenen Kaufpreisforder, gegen die I. A. C. bei den beiden Schwester- Ges. dadurch abgebaut worden, dass jede Ges. Aktien ihrer Schwester-Ges. u. eig. Genuss- scheine von der I. A. C. übernahm. Dieser Aktien- u. Genussscheinübernahme sind Ver- rechnungskurse zugrunde gelegt, die bei jeder Ges errechnet wurden auf Grund des Rein- vermögens u. des Wertverhältnisses der Aktien u. Genussscheine, wie es in dem Umtausch- verhältnis bei der I. A. C. Ausdruck findet. 56*