Plantagen- und Kolonial-Gesellschaften. 885 Handelsunternehm. in Firma Witt & Büsch (Kap. RM. 230 000) beteiligt. Diese Firma besitzt Niederlass. in Nigerien u. im französ. Mandatsgebiet Kamerun. – Anfang 1930 Erwerb von Geschäftsanteilen der nach Ost-Afrika arbeitenden Firma Hansing & Co. in Hamburg. Auf Grund des Kriegsschädenschlussgesetzes erhielt die Ges. eine Entschädigung von etwa 13 % einschliesslich des Zuschlages für Entwurzelung u. Wiederaufbau, welche nach Abzug der Vorentschädigungen und der bereits vom Reich erhaltenen Darlehen in das Reichsschuldbuch als Forderung eingetragen wurde und mit 6 % vom 1./4. 1929 ab verzinst wird. Ausserdem erhielt die Ges. noch einen Sonderwiederaufbauzuschlag von 2 %, der ebenfalls in das Reichsschuldbuch eingetragen wurde, aber erst von 1943 an zur Verzinsung kommt. Die G.-V. der Ges. u. der Deutschen Handels- u. Plantagen-Gesellschaft der Südsee- Inseln zu Hamburg v. 6./6. 1930 ermächtigten die Verwaltung die enge Interessengemein- schaft, die bisher zwischen beiden Unternehmungen durch gemeinsame Beteiligungen an den Firmen J. Mohrmann & Co., Makassar; Witt & Büsch, Hamburg; Hansing & Co., Hamburg u. der Handels- u. Landbau-Akt.-Ges., Hamburg, bestand, durch Verschmelzung zu einer vollständigen u. endgültigen zu gestalten. Dieses wurde dadurch erreicht, dass beide Ges. ihre Aktiven auf eine holländische Ges., die Indisch-Afrikaansche Compagnie N. V., in Amsterdam (A.-K. hfl. 1 500 000), übertrugen. Dadurch wurden die wesentlich billigeren Kapitalbeschaffungsmöglichkeiten in Holland erschlossen u. für die Verfolgung der in der Mohrmann-Ges. liegenden grossen Interessen in Holländisch-Indien die Mitarbeit u. die Unterstützung holländischer u. holländisch-indischer Kreise gesichert. Für die Aktionäre stellte sich die Transaktion so dar, dass lt. Bekanntm. v. Okt. 1930 umgetauscht wurden: je RM. 500 Jaluit-Aktien in je nom. hfl. 250 Aktien bzw. je 5 Stück Genuss- scheine in je nom. hfl. 200 Aktien der holländ. Ges. Von dem Umtauschangebot hatten bis Ende 1931 über 95 % sämtl. Aktionäre und Genussscheininhaber Gebrauch gemacht. Die Indisch-Afrikaansche Comp. hat den Umtausch am 15./11. 1931 geschlossen. Es ist beabsichtigt, die Aktien der holländ. Ges. in Hamburg u. Amsterdam zum Börsen- handel einzuführen. Der Umtausch war freiwillig. Diejenigen Aktionäre u. Genussschein- inhaber, die keinen Gebrauch davon machten, bleiben an der Jaluit-Ges. beteiligt – It. Geschäftsbericht 1930 haben beide Ges. ihre wesentl. Aktiven auf die Indisch-Afrikaansche Comp. übertragen. Die Übertragungen sind zu den effektiven Werten vorgenommen. Entsprechend dem Sinn u. Zweck der Transaktion sind die aus der Übertragung der Aktiven entstandenen Kaufpreisforderungen gegen die I. A. C. bei den beiden Schwester- gesellschaften dadurch abgebaut worden, dass jede Gesellschaft Aktien ihrer Schwester- gesellschaft u. eigene Genussscheine von der I. A. C. übernahm. Dieser Aktien- u. Genuss- scheinübernahme sind Verrechnungskurse zugrunde gelegt, die bei jeder Ges. errechnet wurden auf Grund des Reinvermögens u. des Wertverhältnisses der Aktien u. Genuss- scheine, wie es in dem Umtauschverhältnis bei der I. A. C. Ausdruck findet. Kapital: RM. 72 500 in 145 Akt. zu je RM. 500. Urspr. A.-K. M. 1 200 000 (Vorkriegskapital). Lt. G.-V. v. 21./2. 1920 Ausgabe von M. 250 000 in 4 % Vorz.-Akt. In der G.-V. v. 12./12. 1925 wurde beschlossen, das A.-K. von M. 1 450 000 auf RM. 615 000 umzustellen u. zwar in der Weise, dass der Nennwert der St.-Akt. von M. 1000 auf RM. 500, der der Vorz.-Akt. von M. 1000 auf RM. 60 abgestempelt wurde. Die G.-V. v. 6./11. 1926 beschloss Einziehung der nom. RM. 15 000 Vorz.-Akt. u. Rückzahlung zum Nennwert. Die Ges. hat im Jan. 1931 von der D. H. P. G. 1055 eigene Aktien übernommen. Die G.-V. v. 19./3. 1932 beschloss Herabsetz. des A.-K. auf RM. 72 500 durch Einzieh. der ge- nannten im Besitz der Ges. befindlichen 1055 eigenen Aktien zu RM. 500. Genussscheine: Die a. o. G.-V. v. 19./10. 1907 beschloss die Ausgabe von 2 Genuss- scheinen zu jeder Aktie, zus. also 2400 Stück. Weitere 3600 Genussscheine wurden lt. G.-V. v. 10./6. 1912 mit Wirkung ab 1./1. 1912 ausgegeben. Auf je eine Aktie oder einen alten Genussschein entfiel ein neuer Genussschein. Lt. G.-V. v. 12./12. 1925 wurden die Genuss- scheine von je M. 1000 auf je RM. 500 umgestellt. Den Inhabern der Genussscheine steht ein Stimmrecht nicht zu. Die Genussscheininhaber haben für den Fall der Ausgabe weiterer Genussscheine das gleiche Bezugsrecht wie die Aktionäre. Aus dem nach Auflös. der Ges. sich etwa ergebenden Überschuss des Gesellschaftsvermögens über die Forderungen der Gläubiger und den Nennbetrag der Aktien erhalten zunächst die Inhaber der Genuss- scheine bis zu RM. 500 für jeden Genussschein. Das dann etwa noch verbleibende Ver- mögen wird unter die Aktionäre u. Genussschein-Inhaber derartig verteilt, dass auf jeden Genussschein ebensoviel entfällt wie auf jede Aktie. Die G.-V. v. 16./6. 1914 beschloss folg. Zusatz: Auch bei Gewährung anderer geldwerter Vergünstigung ausser der Div. sind die Inhaber der Genussscheine mit den Aktionären gleichmässig zu berücksichtigen. Bei einer Kap.-Erhöh. haben Vorstand u. A.-R. zu beantragen, dass den Inhabern der Genussscheine die gleichen Rechte auf den Erwerb der neuen Aktien wie den Aktionären zu gewähren seien u. zu diesem Zweck das ausschliessliche Bezugsrecht der Aktionäre aus- zuschliessen sei. Den Genussscheininhabern steht es frei, sich die Rechtsvorteile dieses Paragraphen durch Stempelaufdruck auf den Genussschein obligatorisch sichern zu lassen. Lt. G.-V. v. 19./3. 1932 Einzieh. von 5500 Genussscheinen, die die Ges. im Jan. 1931 von der Indisch-Afrikaansche Comp. N. V. erworben hat. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: 1932 am 19./3. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St.