Verschiedene Gesellschaften, neueste Gründungen, Nachträge. 1357 gleichen Tages ergangenen Notverordnung des Herrn Reichspräsidenten volle Garantie- leistung für alle bei der Bank gemachten Geldeinlagen gleich welcher Art. Zur Durch- führung der Verordnung des Reichspräsidenten wurden als Treuhänder bestellt Staatssekretär a. D. Karl Bergmann, Berlin, u. Reichsbank-Direktor Schippel, Hamburg. Am 5/8. 1931 wurde die Danatbank wieder in den allgemeinen Zahlungsverkehr eingereiht und ihre Schalter wieder geöffnet. – Die verschiedensten Pläne, die von allen Seiten erwogen wurden, um nach Möglichkeit die Selbständigkeit der Danatbank zu erhalten, scheiterten schliesslich daran, dass die Kontenabwanderung bei der Danatbank nicht zum Stillstand kam. Der Aushöhlungsprozess war bei ihr im Gegensatz zu den übrigen Banken weiter- gegangen, so dass alle Mittel schliesslich zum grössten Teil nur noch von der Akzept- und Garantiebank stammten. Im Rahmen des allgemeinen Bankenprogramms beschloss die G.-V. v. 23./3. 1932 Aut- lösung der Reserven und Herabsetzung des Grundkapitals in erleichterter Form von RM. 60 000 000 auf RM. 25 000 000 durch Einziehung von unentgeltlich der Ges. zur Verfügung zu stellenden RM. 35 000 000 Akt. zum Zwecke der Deckung von Verlusten u. zum Ausgleich von Wertminderungen im Vermögen der Ges. Die gleiche G.-V. genehmigte sodann einen Vertrag mit der Dresdner Bank, durch welchen dieser das gesamte Vermögen der Ges. mit Wirk. ab 1./1. 1931 unter Ausschluss der Liquidation mit der Massgabe übertragen wird, dass dagegen auf RM. 25 000 000 Akt. des herabgesetzten Grundkapitals der Darmstädter und Nationalbank RM. 7 500 000 St.-Akt. der Dresdner Bank nach Durchführ. der Herabsetz. ihres „ von 10:3 gewährt werden. (Kurs 1931 am 30./6.: 110 %; am 17./9.: 75.50 %.) Die Firma der Ges. wurde lt. amtl. Bekanntm. v. 4./4. 1932 gelöscht. Deutsche Centralbodenkredit-Aktiengesellschaft in Berlin NW7, Unter den Linden 48/49. (Gemeinschaftsgruppe Deutscher Hypothekenbanken.) Gegründet: Die Gesellschaft wurde am 21. Juni 1862 unter der Firma „Preussische Hypotheken-Versicherungs- Aktien- Gesellschaft“ begründet, ist somit das älteste Preuss. Hypotheken-Institut auf Aktien. 1894 Anderung der Firma in „Preussische Pfandbrief- Banké, durch Erlass v. 16./3. 1895 genehmigt. Gleichzeitig erhielt die Bank das Privilegium zur Ausgabe von Hypoth.-Pfandbriefen, Komm.- u. Kleinbahnen-Oblig. Statutenänd. nach dem Hyp.-Bank-Ges. Lt. G.-V. v. 28./3. 1930 Anderung der Firma in ,Preussische Central- Bodenkredit- u. Pfandbrief-Bank Akt.-Ges.“ u. lt. G.-V. v. 12./11. 1930 in „Deutsche Central- bodenkredit-Aktiengesellschaft“. – Zweigniederlass. in Breslau unter der Firma: Schlesische Boden-Credit-Aktien-Bank Zweigniederl. der Deutschen Centralbodenkredit A.-G. Entwicklung: In der G.-V. v. 1./3. 1927 wurde der Fusionsvertrag mit der Landwirtschaft- lichen Pfandbriefbank (Roggenrentenbank) A.-G., Berlin, genehmigt, wonach diese von der Preussischen Pfandbrief-Bank übernommen wurde (s. unter Kapital). Letztere erhöhte ihr A.-K. um RM. 14 000 000, wovon RM. 7 Mill. zum Umtausch der Aktien der Roggenrenten- bank im Verh. 1: 1 dienten u. RM. 7 Mill. den bisherigen u. den durch den Aktienumtausch neu hinzutretenden Aktionären zum Bezuge im Verh. 2:1 angeboten wurden. Über den früh. Interessen-Gemeinschaftsvertrag mit der Roggenrentenbank s. Hdb. d. Dt. A.-G. Jahrg. 1927. Die G.-V. v. 12./7. 1929 genehmigte in Übereinstimmung mit den Beschlüssen der G.-V. der Preussischen Hypotheken-Actien-Bank, Berlin, vom gleichen Tage die Fusion mit diesem Institut, wonach das Vermögen der Preussischen Hypotheken-Actien-Bank unter Ausschluss der Liquidation mit Wirkung v. 1./1. 1929 ab als Ganzes auf die Preussische Pfandbrief-Bank überging. Als Gegenwert wurden den Aktionären der aufgenommenen Bank Aktien der Preussischen Pfandbrief-Bank im Verhältnis von 4:3 gewährt. Die G.-V. v. 28./3. 1930 genehmigte die Fusion mit der Preussischen Central-Boden- kredit-Aktienges., Berlin, wonach deren Vermögen unter Ausschluss der Liqu. mit Wirk. ab 1./1. 1930 ab als Ganzes auf die Preussische Pfandbrief-Bank unter gleichzeit. Umbenennung der Firma in „Preussische Central-Bodenkredit- und Pfandbrief-Bank Akt.-Ges.“ überging. Als Gegenwert wurden den Aktionären der aufgenommenen Bank Aktien der Preussischen Central-Bodenkredit- u. Pfandbrief-Bank A.-G. im Verh. 1: 1 gewährt. Da das A.-K. der Preussischen Central-Bodenkredit-A.-G. zur Zeit der Fusion insgesamt RM. 18 200 000 betrug u. RM. 7 200 000 von Grossaktionären zur Verfüg. gestellt wurden, waren für den Umtausch nur RM. 11 000 000 Aktien der aufnehmenden Bank erforderlich, die durch eine gleichzeit. mit der Fusion beschlossene Kapitalserhöhung beschafft wurden. Die a. o. G.-V. der Grunderedit-Bank Gotha v. 10./6. 1930 beschloss ihr Vermögen als Ganzes mit Wirk. ab 1./1. 1929 unter Ausschluss der Liqu. an die Preussische Central- Bodenkredit- u. Pfandbrief-Bank A.-G. gegen Gewähr. von Aktien im Verh. 3:2 zu über- tragen. Die zum Umtausch erforderlichen Aktien sind von Grossaktionären zur Verfügung gestellt worden. Die G.-V. v. 12./11. 1930 genehmigte die Fusion mit der Preussischen Boden-Credit- Actien-Bank in Berlin u. der Schlesischen Boden-Credit-Actien-Bank in Breslau, wonach deren Vermögen unter Ausschluss der Liqu. als Ganzes auf die Preuss. Central-Bodenkredit- u. Pfandbrief-' Bank unter gleichzeit. Anderung der Firma in Deutsche Centralbodenkredit-