Verschiedene Gesellschaften, neueste Gründungen, Nachträge. 1359 12./11. 1930 Erhöh. des A.-K. um RM. 7 000 000 (auf RM. 43 000 000) durch Ausgabe von 7000 Aktien zu RM. 1000. Hypotheken-Pfandbriefe, Kommunal- und Kleinbahnen-Obligationen: Die Bank ist befugt, auf Inhaber laut. Hyp.-Pfandbr., Kommunal- u. Kleinbahn-Oblig. zu verausgaben: Hypothekenpfandbriefe. Der Gesamtbetrag der von der Bank auszugebenden Hyp.- Pfandbr. u. Kleinbahnen-Obl. darf den zwanzigfachen Betrag des eingezahlten Grundkapitals einschliessl. des Kapital-R.-F. und etwaiger zur Sicherung der Pfandbr.-Gläubiger bestimmter Rücklagen nicht überschreiten. Kommunal-Obligationen. Der Gesamtbetrag der von der Bank auszugebenden Obl. darf unter Hinzurechnung der im Umlauf befindl. Hypoth.-Pfandbr. u. Kleinbahnen-Obl. den obengenannten Höchstbetrag nicht um mehr als den fünften Teil übersteigen. Die Pfandbrief-Emissionen und die Kommunal-Oblig. der Bank sind von der Reichsbank zur Beleihung zugelassen und ausserdem von einer Reihe deutscher Staats-Institute und Notenbanken für lombardfähig erklärt. Die Kommunal-Oblig. köpnen zur An- legung von Mündelgeld verwendet werden. Gold-Hypotheken-Pfandbriefe u. Gold-Kommunal-Obligationen: Der Geldwert von Kapital u. Zinsen der Goldpfandbriefe wird nach dem im Deutschen Reichsanzeiger amtlich bekanntgemachten Londoner Goldpreise berechnet. Massgebend für die Berechnung sind die den Emissionsstücken aufgedruckten Stichtage. Ergibt sich aus diesen Um- rechnungen für das kg Feingold ein Preis von nicht mehr als RM. 2820 u. nicht weniger als RM. 2760, so ist für jede geschuldete Goldmark eine Reichsmark in gesetzl. Zahlungs- mitteln zu zahlen. Als Sicherheit für die Goldhypothekenpfandbr. dienen auf den Geldwert bestimmter Mengen Feingold lautende, nach Massgabe des Hyp.-Bankgesetzes u. des Gesetzes über wertbeständige Hyp. auf inländische Grundstücke bestellte Goldhypotheken, als Sicher- heit für die Gold-Kommunal-Obligationen Feingold-Darlehen, die an preussische Körper- schaften des öffentl. Rechts gewährt sind. Goldpfandbriefe u. Gold-Kommunal-Obligationen der Preussischen Central-Bodenkredit- u. Pfandbrief-Bank (die Deutsche Centralbodenkredit-A.-G. lautete v. 28./3. 1930–12./11. 1930: Preuss. Central- Bodenkredit- u. Pfandbrief-Bank). 6 % (früher 7½ %) Goldpfandbriefe, Em. 1: GM. 40 000 000; Erweiterungsausgabe: GM. 40 000 000 Stücke zu GM. 100, 200, 500, 1000, 2000 u. 5000. Zs. 1./4. u. 1./10. Gesamt- künd. frühestens zum 1./10. 1935 zulässig. Tilg. muss bis Ende 1969 beendet sein. Kurs in Berlin Ende 1930: 99 %; 1931 (30./6.): 95 %. 6 % (früher 7½ %) Gold-Kommunal-0bl. Em. 1: GM. 30 000 000. Stücke zu GM. 100, 200, 500, 1000, 2000 u. 5000. Zs. 1./4. u. 1./10. Gesamtkündig. frühestens zum 1./10.1935 zulässig. Tilg. muss bis Ende 1961 beendet sein. Kurs in Berlin Ende 1930: 96 %; 1931 (30./6.): 92.50 %. 5 % Gold-Kommunal-Obl. Em, 2: GM. 7 680 000 (ausgegeben zwecks Ablös. der Kommunal- Obl. alter Währung der Preuss. Pfandbrief-Bank); Stücke Zzu GM. 50, 100, 300, 1000 u. 2000; Zs. 2./1. u. 1./7.; ferner Zertifikate zu GM. 10 u. 30. Die Zertifikate werden ebenfalls ab 1./7. 1930 mit 5 % jährlich verzinst. Die Zinsen sind jedoch unter Vergütung von 6 % Zwischenzinsen erst bei Einlös. fällig. Die Inhaber der Zertifikate sind berechtigt, jederzeit bei Einlieferung mehrerer Zertifikate, deren Gesamtnennbetrag durch GM. 50 teil- bar ist, den Umtausch in 5 % Goldkommunalobligationen zu verlangen. Gesamtkündigung frühestens zum 1./7. 1932 zulässig. Kurs in Berlin 1931 (17./9.): 58 %. Zugelassen im Juli 1931. Goldpfandbriefe u. Gold-Kommunal-Obligationen der Deutschen Centralbodenkredit-Akt.-Ges. 6 % (früher 7 %) Goldpfandbriefe Em. 2: GM. 50 000 000. Stücke zu GM. 100, 200, 500, 1000, 2000 u. 5000. Zs. 1./4. u. 1./10. Gesamtkündig. frühestens zum 1./10. 1936 zulässig. Die Tilg. muss bis Ende 1971 beendet sein. Kurs in Berlin 1931 (30./6.): 96 %. Zulass. im Juni 1931. – Auch in Breslau notiert. 4½ % Gold-Kommunal-Obl. Em. 2a (ausgegeben im Juli 1931 zwecks Teilausschütt. an die Komm.-Obl. alter Währ. der vormaligen Preuss. Hyp.-Actien-Bank): Stücke zu GM. 50, 100, 200, 500 u. 1000. Zs. 2./1. u. 1./7. Zertifikate für Beträge unter GM. 50. Bei diesen werden die Zs. erst bei Einlös. unter Vergüt. von 6 % Zwischen-Zs. entrichtet. 6 % (früher 7 %) Gold-Kommunal-0bl. Em. 3: GM. 100 000 000. Stücke zu GM. 100, 200, 500, 1000, 2000 u. 5000. Zs. 1./4. u. 1./10. Gesamtkündig. frühestens zum 1./10. 1936 zulässig. Die Tilg. muss bis Ende 1962 beendet sein. Kurs in Berlin 1931 (30./6.) 92.25 %. Zulass. im Juni 1931. – Auch in Breslau notiert. 5½ % (früher 4½ %) Liquidations-Goldpfandbriefe Em. 3a (ausgegeben im Juli 1931 zwecks 3, Teilausschütt. an die Pfandbriefe alter Währ. der vormaligen Deutschen Grund- credit-Bank Gotha): Die 4½ % Goldhypotheken-Pfandbriefe Em. za der Deutschen Central- bodenkreditbank-Akt.-Ges bilden mit den bei den früheren Teilausschütt. ausgegebenen 4½ % Goldpfandbriefen Em. 7 der ehemaligen Deutschen Grundceredit-Bank Gotha eine Einheit u. zwar sowohl hinsichtlich der Auslos. als auch ihrer Verwendbarkeit zur Rück- zahlung von Hypotheken.