Verschiedene Gesellschaften, neueste Gründungen, Nachträge. 1367 stellen: Amsterdam: Lippmann, Rosenthal & Co., DeTwentsche Bank u. Handel-Maatschappij H. Albert de Bary & Co. Zahlung von Kap. u. Zs. in deutscher Reichswährung oder in holl. Währung zu einem jeweils festzusetzenden Tageskurse, frei von allen gegenwärt. u. zukünft. deutschen Steuern u. Abgaben; im übrigen wie bei 7 % steuerfreie Pfandbriefe von 1926. Die Pfandbriefe wurden in Holland am 28./3. 1928 zu 96.50 % aufgelegt. Eingeführt an der Amsterd. Börse am 4./4. 1928 zu 96 %. Kurs Ende 1928–1931: 95.75, 85, 86, 55 %. Pfandbriefe u. Kommunal-Obligationen der übernommenen Preussischen Boden-Credit-Actien-Bank, Berlin: Pfandbriefe alter Währung: 3½ %, 3 ¾ %, 4 u. 4½ % Ser. 3–32. Die Notiz für sämt- liche Pfandbriefe wurde 1928 eingestellt. Ablösung: Teilausschüttung: Mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde hat die Bank an die aufwertungsberechtigten Pfandbriefgläubiger alter Währung aus der Teilungs- masse zum 1./4. 1928 eine Teilausschüttung in Höhe von 15 % des Goldmarkbetrages der Pfandbriefe durch Aushändigung von 4½ % Gold-Pfandbriefen (Liqu.-Gold-Pfandbriefe) Em. VII vorgenommen G. a. unten). Zugleich wurden Anteilscheine ausgegeben, die die Teilnahme an weiteren Ausschüttungen aus der Masse verbriefen. Der Goldmarkbetrag der Pfandbriefe Ser. 3–29 ist gleich dem Nennbetrage. Goldmarkbetrag bei den Pfandbriefen der Ser. 30 GM. 33.57, Ser. 31 (A u. B) GM. 1.788, Ser. 32 GM. 0.05723 auf je M. 100 Nenn- betrag. Die Liqu.-Goldpfandbr. wurden ausgegeben in Stücken zu GM. 2000, 1000, 500, 200, 100 u. 50. Ausserdem gelangen Stücke (Pfandbr.-Zertifikate) im Nennbetrag von GM. 10 zur Ausgabe. Spitzenbeträge, die sich weder in Pfandbr,, noch in Zertifikaten darstellen liessen, wurden in bar zum Nennbetrage abgelöst. Mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde hat die Bank zum 2./12. 1929 eine zweite Teil- ausschüttung in Höhe von 2 % des Goldmarkbetrags der Pfandbriefe alter Währung in bar vorgenommen. Die Ausschüttung erfolgt gegen Einreichung der Ratenscheine Nr. 1 der bei der ersten Teilausschüttung ausgegebenen Anteilscheine. Unter entsprechender Ab- rundung nach oben entfallen auf jeden Ratenschein zu einem Liqu.-Gold-Pfandbrief über GM. 2000 RM. 270, über GM. 1000 RM. 135, über GM. 500 KM. 67.50, über GM. 200 RM. 27, über GM. 100 RM. 13.50, über GM. 50 RM. 6.75 zu einem Gold-Pfandbrief-Zertifikat über GM. 10 RM. 1.35 in bar. Mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde nimmt die Bank lt. Bekanntm. v. Dez. 1931 eine dritte Ausschüttung aus der Teilungsmasse für Pfandbriefe alter Währung vor u. zwar, 1,5 % in bar u. 1,5 % in Liqu.-Goldpfandbriefen, Em. 3 b, der Deutschen Centralbodenkredit-Aktien- gesellschaft auf den Goldwert der Pfandbriefe alter Währung, d. h. von RM. 10 in bar u. GM. 10 in Pfandbriefen auf jeden von der ehemaligen Preussischen Boden-Credit-Actien-Bank zu Berlin ausgegebenen Anteilschein zu einem Liqu.-Gold-Pfandbrief im Nennwerte von GM. 100. Soweit der in Gold-Pfandbriefen entfallende Betrag nicht durch GM. 10 teilbar ist, wird er ebenfalls in bar zum Nennwert geleistet. Die Aushändigung der Barbeträge u. Gold-Pfandbriefe erfolgt auf den Ratenschein Nr. 2, der den von der ehemaligen Preussischen Boden-Credit-Actien-Bank zu Berlin aus- gegebenen Anteilscheinen beigefügt ist. Gesamtabfindung. Um denjenigen Pfandbriefgläubigern, die eine sofortige Gesamt- abfindung wünschten, dazu behilflich zu sein, bot die Bank ihnen an Stelle der bei obiger erster Teilausschüttung zur Ausgabe gelangenden Anteilscheine, die die Teilnahme an weiteren Hebungen aus der Masse verbriefen, weitere 3 % auf den Goldmarkbetrag ihrer Pfandbr. alter Währung in 4½ % Liqu.-Goldpfandbr., insges. also 18 %, an, soweit der verfügliche Vorrat an solchen Pfandbr. reichte (Frist 20./4. 1928). Die kleineren angemeldeten Pfand- briefbeträge wurden voll berücksichtigt. Teilungsmasse für Pfandbriefe am 31. Dez. 1931: Nachdem auf die teilnahmeberechtigten Papiermark-Pfandbriefe bisher 20 % ausgeschüttet worden sind, enthält die Teilungsmasse noch folgende Werte: 1. Anlagen der Masse: a) Bankguth. 111 444, b) Gold-Hyp. 220 000, c) 4½ % Liqu.-Goldpfandbr. zum Nennwert 190; 2. feststehende Aufwert.-Ansprüche: a) erst- stellige Aufwert.-Hyp. 12 459. b) nachstellige Aufwert.-Hyp. mit Rangverlust gemäss §§ 6, 20, 21, 22 Aufwert.-Ges. 3 250 037, c) aufgewert. Hyp. aus abgetretenen Gebieten 6300; 3. noch nieht feststehende Aufwert.-Ansprüche 331 109; 4. persönliche Forder. 664 911: 5. rückständ. u. anteilige Zs. 57 970. Sa. RM. 4 654 420. – Der dieser Restmasse gegenüberstehende Um- lauf an Papiermark-Pfandbr. in Goldmark umgerechn. von GM. 348 688 166 ist verkörpert in Stück 522 521 Anteilscheinen. 5 % Goldschuldyerschreib. (Kommunal-Oblig.). Emiss. I von 1923 im Gesamtgewicht von 4800 kg Feingold, Stücke à 2, 5, 10, 50, 100 u. 500 g. Die Stücke zu 2, 5 u. 10 8 werden durch Umtausch entsprechender Mengen kleiner Stücke in Stücken zu 100, 200 u. 500 g aus dem Verkehr gezogen. Zs. 1./4. u. 1./10. Tilg. seitens der Bank mit 6wöchiger Frist zum Schluss eines Kalendermonats kündbar u. ab 1./4. 1929 zu dem Werte rück- zahlbar, der dem für den 15. des Fälligkeitsmonats festgestellten Feingoldpreise entspricht. Zahlstellen: Kassen der Gemeinschaftsbanken. Kurs in Berlin Ende 1924–1930: 1.62 %, 1.48, 2.41, 2.15, 2.14, 2.08, 2.24 RM. für 19 Feingold; 1931 (30./6.): RM. 2.11 für 1 g Feingold. 5 % Goldpfandbr. Em. II von 1923. GM. 6 000 000. Stücke zu GM. 10, 50, 100 u. 500. Zs.: 1./4. u. 1./10. Tilg. u. Zahlungsweise: wie bei Schuldverschreib. Emiss. I. Kurs in Berlin Ende 1924–1930: 65, 59.80, 88, 82, 78.50, 74, 77 %; 1931 (30./6.): 78.50 %.