1382 Verschiedene Gesellschaften, neueste Gründungen, Nachträge. Präs. der Vereinigung der Deutschen Bauernvereine, Dr. Dr. Kayser, Berlin; Prof. Dr. Schlittenbauer, München (3. stellv. Vors. des A.-R.); Hofbes. Stamerjohann, Eichenhof bei Horst (Holstein); Staatsrat Landwirt Weisshaupt, Pfullendorf (Baden); vom Reichsverband der deutschen landwirtschaftlichen Genossenschaften –— Raiffeisen: Reg.-Präs. z. D. Gen.-Dir. Frhr. v. Braun, Berlin (1. stellv. Vors. des A.-R.); Verbands-Dir. Feldmann, Köln; Reg.- Rat Gennes, Berlin; Geh. Landes-Ökonomierat, Verbands-Dir. Hohenegg, München; Landes- Ökonomierat Präsident Dr. h. c. Johannssen, Hannover; Landrat a. D., Verbands-Dir. Ritter- gutsbes. von Köller, Hoff b. Rewahl; Landes-Öökonomierat Verbands-Dir. Dr. Rabe, Halle (Saale); Rechtsanwalt Verbands-Dir. Hempel, Rostock (Mecklb.); Geh. Justizrat, Gutsbes. Klingenbiel, Marburg (Lahn); Okonomierat Gutsbes. Küsters, Gut Sandforth bei Kervenheim; Verbands-Dir. Petry, M. d. L, Sigmaringen; Generallandwirtschafts-Dir. a. D. von Seidlitz, Habendorf in Schlesien. Deutsche Rentenbank-Kreditanstalt (Landwirtschaftliche Zentralbank), Berlin W 8, Wilhelmstr. 67. Gegründet: Lt. Gesetz v. 18./7. 1925 erfolgte die Errichtung der Deutschen Rentenbank- Kreditanstalt. Die Notwendigkeit der Gründung des Instituts resultierte in erster Linie aus dem Kreditbedarf der Landwirtschaft, der sich nicht zuletzt durch die auf Grund des Dawes-Abkommens im Gesetz über die Liquid. des Umlaufes an Rentenbankscheinen fest- gelegte Vorschrift, dass die gemäss § 16 der Rentenbankverordn. gewährten Kredite bis zum 1./12.1927 abgewickelt sein müssen, ergibt, ein Kreditbedarf, der von den vorhandenen Instituten allein nicht hätte befriedigt werden können, da die Abdecku ng einer Rentenmark-Schuld von rd. M. 800 Mill. in knapp 3 Jahren seitens der Landwirtschaft unmöglich gewesen wäre. Die Deutsche Rentenbank-Kreditanstalt ist eine juristische Person des öffentlichen Rechts u. steht unter Aufsicht des Reiches, welches hierzu 2 Kommissare bestellt. Diese haben, mit den Vollmachten ausgestattet, über die Einhaltung der Durchführungsbestimmungen zu wachen. Ernannt werden diese beiden Kommissare von dem Reichsminister für Ernährung u. Landwirtschaft bzw. vom Reichminister der Finanzen. Zweck: Beschaffung u. Gewährung von Krediten für Zwecke der deutschen Landwirt- schaft in allen ihren Zweigen unter Einschluss der Förderung der Bodenkultur u. land- wirtschaftlichen Siedlung; Devisen im Einvernehmen mit der Reichsbank zu kaufen u. zu verkaufen, soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist; verfügbare Kassen- bestände durch kurzfristige Anlage bei sicheren Bankfirmen nutzbar anzulegen. Die Deutsche Rentenbank-Kreditanstalt kann Darlehen gewähren an die Länder u. an die von der Reichsregierung oder von den Landesregierungen bezeichneten Organisationen, für Zwecke der Förderung der Bodenkultur u. landwirtschaftl. Siedlung, an private u. öffentl. Unternehmungen, deren Geschäftsbetrieb für die Förderung des Absatzes land- wirtschaftlicher Erzeugnisse von allgemeiner Bedeutung ist. – Bei Gewährung von Darlehen zwecks Versorgung der Landwirtschaft mit Personalkredit sind unter der Voraus- setzung der Stellung der erforderl. Kreditunterlagen zu berücksichtigen: 1. folgende Kredit- institute: a) Preuss. Zentralgenossenschaftskasse, b) Centrallandschaftsbank für die Preuss. Staaten, c) Deutsche Landesbankenzentrale A.-G., d) die Staatsbanken der Länder, e) die Privatnotenbanken der Länder Bayern, Sachsen, Württemberg u. Baden, f) Deutsche Giro- zentrale, g) ein Kreditinstitut der landwirtschaftl. Arbeitnehmer, die Deutsche Landvolkbank A.-G., das vorwiegend den landwirtschaftl. Kreditverkehr pflegt, u. die Zentrale der Getreide- kreditbanken A.- G., h) folgende Anstalten: Bank für Landwirfschaft A.-G., Berlin, Landmann- bank A.-G., Berlin, Deutsche Gartenbau-Kredit A.-G., Berlin, die Aktienbanken des Reichs- verbandes der deutschen landwirtschaftlichen Genossenschaften, Deutsche Bauernbank A.-G., Berlin, ein Zentralbankinstitut der im Reichsverbande landwirtschaftl. Kleinbetriebe, im Deutschen Bauernbund u. im Bayer. Bauernbunde zus. geschlossenen landwirtschaftl. Klein- u. Mittelbetriebe: die Heimbank A.-G., mit der Massgabe, dass die Gesamtquote dieser Gruppen nicht mehr als 10 % der Gesamtpersonalkredite betragen darf; die 5 Gruppen sind dabei in möglichst gleicher Höhe zu berücksichtigen; 2. solche vorwiegend den land- wirtschaftlichen Kreditverkehr pflegende Anstalten zentralen Charakters, sofern sie von dem Verwaltungsrat mit Zweidrittelmehrheit der Gesamtstimmen bestimmt werden. –— Die Personalkredite werden gegen die in der Satzung bestimmten Sicherheiten gewährt. Personalbestand am 31./12. 1931: 3 Vorst.-Mitgl. 5 Abteil.-Dir., 278 Angestellte. Beteiligungen: Im Juli 1926 beteiligte sich die Ges. mit 50 % des A.-K. an der Gründung der Finanzierungsges. für Landkraftmaschinen A.-G. (ab 1931: Finanzierungsges. für Land- maschinen A.-G.); in Berlin (A.-K. RM. 2 Mill.; Div. 1929–1931: je 6 %). Die andere Hälfte wurde von folgenden Instituten u. Banken übernommen: Deutsche Girozentrale – Deutsche Kommunalbank, Preussische Zentralgenossenschaftskasse, Reichskredit Ges., Commerz- und Privat-Bank, Deutsche Bank u. Disconto-Ges., Dresdner Bank. Gegenstand des Unternehmens ist die Gewährung u. Finanzierung von Krediten zum Zwecke des Bezuges von Motorpflügen und sonstigen landwirtschaftlichen Maschinen, die Tätigung aller diesen Zweigen dienenden Rechtsgeschäfte, endlich die nachdrückliche Förderung sämtl. Massnahmen zwecks Ver- besserung u. Verbilligung derartiger Maschinen.